Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
„Notbremse“im Bodenseekreis kommt
Inzidenzwert seit vier Tagen über 100 – Überblick über verschärfte Regeln ab Donnerstag
FRIEDRICHSHAFEN - Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen sind in den vergangenen Tagen wieder nach oben geklettert, das hat nun Konsequenzen: Der Bodenseekreis muss die Notbremse ziehen. Da die Sieben-Tage-Inzidenz seit Samstag mittlerweile schon vier Tage in Folge über dem Wert von 100 liegt, gelten ab Donnerstag, 1. April, verschärfte Maßnahmen. Aufgrund technischer Probleme beim Landesgesundheitsamt stand der Inzidenzwert von Montag erst am Dienstag fest. Die Notbremse folgt mit einem Tag Verzögerung.
Die aktuelle Inzidenz
Die Inzidenz lag Stand Dienstagnachmittag am Montag bei 107,6 und am Dienstag bei 109. Die verschärften Maßnahmen im Kreis werden laut Robert Schwarz, Sprecher des Bodenseekreises, gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes gezogen. Diese wurde am Samstag beschlossen und ist seit Montag in Kraft.
Die Landesregierung hat alle Landräte und Gesundheitsämter in BadenWürttemberg angewiesen, die „Notbremse“umzusetzen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz mehrere Tage hintereinander über 100 liegt. Auch Ausgangssperren sollen dann wieder möglich sein, werden aber nicht für das gesamte Bundesland beschlossen.
Das gilt mit „Notbremse“
Wenn die Notbremse gezogen ist, darf der Einzelhandel kein „Click & Meet“mehr anbieten. Abhol- und Lieferdienste sind erlaubt. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind ausgenommen.
Weiterhin dürfen sich maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen – auch wenn die Notbremse in Kraft ist. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch bei dieser Regelung als ein Haushalt.
Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr müssen wieder schließen. Das gilt auch für Sportanlagen (innen und außen) für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen (beispielsweise Golf) ist weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt. Es gelten die Kontaktbeschränkungen. Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist mit der Notbremse nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts möglich.
Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen, also Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnenund Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen, müssen aufgrund der Notbremse schließen. Ausnahmen gibt es für medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. Diese schärferen Regeln gelten laut Landratsamt – vorbehaltlich neuer Maßgaben durchs Land – solange, bis die Sieben-Tages-Inzidenz
des Landkreises an fünf Tagen in Folge unter 100 liegt.
Neue Regeln in der Verordnung Fahren Menschen miteinander in einem Auto, die nicht in einem Haushalt leben, so müssen alle Insassen laut der neuen Corona-Verordnung eine Maske tragen. Eine Stoffmaske reicht dabei nicht aus. Das Land sieht medizinische Masken oder FFP2-/KN95-/ N95-Masken vor. Auch wenn Paare nicht zusammenleben, zählen sie als ein Haushalt.
Der Buchhandel gehört nach den neuen Regelungen in der Corona-Verordnung nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden „Click & Collect“- oder „Click & Meet“-Regelungen.
Maskenpflicht und Alkoholverbot kommen
Bereits ab Mittwoch, 31. März, gilt an bestimmten Orten und Plätzen im Bodenseekreis eine Maskenpflicht. Betroffen sind laut Landratsamt insbesondere auch Uferpromenaden und Plätze, an denen erfahrungsgemäß viele Menschen gleichzeitig unterwegs seien und die Mindestabstände nicht in der erforderlichen Weise eingehalten werden können. Die betreffenden Orte und Plätze haben die Städte und Gemeinden dem Landkreis gemeldet.
An einigen Orten im Landkreis ist es bis auf Weiteres auch verboten, Alkohol auszuschenken und zu konsumieren. Das gelte auch auf privaten Grundstücken, wenn diese öffentlich zugänglich sind, teilt das Landratsamt mit. Weiterhin erlaubt sei es hier aber, Alkohol in verschlossenen Gefäßen mit sich zu führen.
Die Maskenpflicht und das Alkoholverbot treten außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 50 unterschritten hat.
Dritte Welle im Bodenseekreis Der Bodenseekreis sei wie die meisten anderen Regionen in Deutschland auch von der dritten Welle betroffen, auch wenn die Region im Vergleich zu den meisten Nachbarlandkreisen bisher noch geringere NeuinfektionsZahlen habe, erklärt Kreissprecher Schwarz: „Unsere Ärztinnen und Ärzte schätzen ein, dass für die Zunahme auch die Virus-Varianten mitverantwortlich sind, denn diese sind deutlich ansteckender.“
Mit der „Notbremse“sowie einem Alkoholverbot und einer Maskenpflicht an bestimmten öffentlichen Plätzen im Bodenseekreis sende das Landratsamt vor dem langen Osterwochenende ein deutliches Signal bei der Pandemieeindämmung.