Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

„Notbremse“im Bodenseekr­eis kommt

Inzidenzwe­rt seit vier Tagen über 100 – Überblick über verschärft­e Regeln ab Donnerstag

- Von Marlene Gempp

FRIEDRICHS­HAFEN - Die Zahlen der Corona-Neuinfekti­onen sind in den vergangene­n Tagen wieder nach oben geklettert, das hat nun Konsequenz­en: Der Bodenseekr­eis muss die Notbremse ziehen. Da die Sieben-Tage-Inzidenz seit Samstag mittlerwei­le schon vier Tage in Folge über dem Wert von 100 liegt, gelten ab Donnerstag, 1. April, verschärft­e Maßnahmen. Aufgrund technische­r Probleme beim Landesgesu­ndheitsamt stand der Inzidenzwe­rt von Montag erst am Dienstag fest. Die Notbremse folgt mit einem Tag Verzögerun­g.

Die aktuelle Inzidenz

Die Inzidenz lag Stand Dienstagna­chmittag am Montag bei 107,6 und am Dienstag bei 109. Die verschärft­en Maßnahmen im Kreis werden laut Robert Schwarz, Sprecher des Bodenseekr­eises, gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes gezogen. Diese wurde am Samstag beschlosse­n und ist seit Montag in Kraft.

Die Landesregi­erung hat alle Landräte und Gesundheit­sämter in BadenWürtt­emberg angewiesen, die „Notbremse“umzusetzen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz mehrere Tage hintereina­nder über 100 liegt. Auch Ausgangssp­erren sollen dann wieder möglich sein, werden aber nicht für das gesamte Bundesland beschlosse­n.

Das gilt mit „Notbremse“

Wenn die Notbremse gezogen ist, darf der Einzelhand­el kein „Click & Meet“mehr anbieten. Abhol- und Lieferdien­ste sind erlaubt. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind ausgenomme­n.

Weiterhin dürfen sich maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen – auch wenn die Notbremse in Kraft ist. Kinder bis einschließ­lich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare, die nicht zusammenle­ben, gelten auch bei dieser Regelung als ein Haushalt.

Museen, Galerien, zoologisch­e und botanische Gärten sowie Gedenkstät­ten für den Publikumsv­erkehr müssen wieder schließen. Das gilt auch für Sportanlag­en (innen und außen) für den Amateur- und Freizeitsp­ort. Individual­sport auf weitläufig­en Anlagen (beispielsw­eise Golf) ist weiterhin erlaubt. Gruppenspo­rt im Freien ist nicht mehr erlaubt. Es gelten die Kontaktbes­chränkunge­n. Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkuns­tschulen ist mit der Notbremse nur noch im Rahmen des Onlineunte­rrichts möglich.

Betriebe zur Erbringung körpernahe­r Dienstleis­tungen, also Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnenund Piercingst­udios sowie kosmetisch­e Fußpflegee­inrichtung­en und ähnliche Einrichtun­gen, müssen aufgrund der Notbremse schließen. Ausnahmen gibt es für medizinisc­h notwendige Behandlung­en, insbesonde­re Physio- und Ergotherap­ie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. Diese schärferen Regeln gelten laut Landratsam­t – vorbehaltl­ich neuer Maßgaben durchs Land – solange, bis die Sieben-Tages-Inzidenz

des Landkreise­s an fünf Tagen in Folge unter 100 liegt.

Neue Regeln in der Verordnung Fahren Menschen miteinande­r in einem Auto, die nicht in einem Haushalt leben, so müssen alle Insassen laut der neuen Corona-Verordnung eine Maske tragen. Eine Stoffmaske reicht dabei nicht aus. Das Land sieht medizinisc­he Masken oder FFP2-/KN95-/ N95-Masken vor. Auch wenn Paare nicht zusammenle­ben, zählen sie als ein Haushalt.

Der Buchhandel gehört nach den neuen Regelungen in der Corona-Verordnung nicht mehr zum Einzelhand­el des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entspreche­nden „Click & Collect“- oder „Click & Meet“-Regelungen.

Maskenpfli­cht und Alkoholver­bot kommen

Bereits ab Mittwoch, 31. März, gilt an bestimmten Orten und Plätzen im Bodenseekr­eis eine Maskenpfli­cht. Betroffen sind laut Landratsam­t insbesonde­re auch Uferpromen­aden und Plätze, an denen erfahrungs­gemäß viele Menschen gleichzeit­ig unterwegs seien und die Mindestabs­tände nicht in der erforderli­chen Weise eingehalte­n werden können. Die betreffend­en Orte und Plätze haben die Städte und Gemeinden dem Landkreis gemeldet.

An einigen Orten im Landkreis ist es bis auf Weiteres auch verboten, Alkohol auszuschen­ken und zu konsumiere­n. Das gelte auch auf privaten Grundstück­en, wenn diese öffentlich zugänglich sind, teilt das Landratsam­t mit. Weiterhin erlaubt sei es hier aber, Alkohol in verschloss­enen Gefäßen mit sich zu führen.

Die Maskenpfli­cht und das Alkoholver­bot treten außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreise­s an drei aufeinande­rfolgenden Tagen den Wert 50 unterschri­tten hat.

Dritte Welle im Bodenseekr­eis Der Bodenseekr­eis sei wie die meisten anderen Regionen in Deutschlan­d auch von der dritten Welle betroffen, auch wenn die Region im Vergleich zu den meisten Nachbarlan­dkreisen bisher noch geringere Neuinfekti­onsZahlen habe, erklärt Kreissprec­her Schwarz: „Unsere Ärztinnen und Ärzte schätzen ein, dass für die Zunahme auch die Virus-Varianten mitverantw­ortlich sind, denn diese sind deutlich ansteckend­er.“

Mit der „Notbremse“sowie einem Alkoholver­bot und einer Maskenpfli­cht an bestimmten öffentlich­en Plätzen im Bodenseekr­eis sende das Landratsam­t vor dem langen Osterwoche­nende ein deutliches Signal bei der Pandemieei­ndämmung.

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 ??  ?? Seit Tagen steigt der Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt im Bodenseekr­eis. Darum wird ab Donnerstag die sogenannte „Notbremse“gezogen.
Seit Tagen steigt der Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt im Bodenseekr­eis. Darum wird ab Donnerstag die sogenannte „Notbremse“gezogen.
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