Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Polizei behält Radfahrende im Blick
Aktion soll gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr fördern
RAVENSBURG (sz) - Im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben - Radfahrende im Blick“hatte die Polizei am Mittwoch in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis ein spezielles Augenmerk auf den Radverkehr. Die Beamten überprüften dabei nicht nur das richtige Verhalten der Fahrradfahrenden, sondern auch, ob die Verkehrsflächen, die für Radfahrende bestimmt sind, entsprechend freigehalten und nicht etwa zugeparkt wurden. Ziel der Polizei sei es gewesen, mit Aktionen dieser Art die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern, heißt es in einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums.
Mutmaßlich aufgrund der schlechten Witterung waren im Bereich des Polizeipräsidiums Ravensburg jedoch verhältnismäßig wenige Radfahrende unterwegs, von denen sich die meisten an die Verkehrsregeln hielten und vorschriftsmäßig ausgerüstete Räder mitführten. Diejenigen, bei denen die Beamten Zuwiderhandlungen feststellten, wurden in Gesprächen über die damit einhergehenden Gefahren sensibilisiert.
Dazu zählte auch der Hinweis auf das Tragen eines Fahrradhelms, das zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, aber im Falle eines Sturzes oder Unfalls vor schwerwiegenden Verletzungen schützen kann. Insgesamt kontrollierte die Polizei am Mittwoch 298 Radfahrende und 139 Kraftfahrzeuge. 81 der Radelnden waren ohne Helm unterwegs.
Die Polizisten protokollierten insgesamt 139 Verstöße der Radfahrenden und 18 Zuwiderhandlungen durch Kraftfahrzeugfahrende. Beanstandet wurden bei den Zweiradlenkenden unter anderem fehlende lichttechnische Einrichtungen sowie falsche Verkehrsflächennutzung.
Hierzu zählt beispielsweise auch das Befahren eines Radwegs in entgegengesetzter Richtung. Ein Fahrradfahrer wurde dabei erwischt, wie er trotz Rotlichts über eine Straße fuhr. Neun Radelnde waren zudem durch Kopfhörer oder ihr Mobiltelefon abgelenkt.
Insgesamt vier Kraftfahrzeugfahrende gelangten zur Anzeige, weil sie die für Radfahrende freigegebenen Verkehrsflächen wie Fahrradstraße oder Radweg selbst nutzten oder blockierten. Festgestellte Verstöße wurden konsequent zur Anzeige gebracht.