Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Polizei behält Radfahrend­e im Blick

Aktion soll gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme im Straßenver­kehr fördern

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RAVENSBURG (sz) - Im Rahmen der Verkehrssi­cherheitsa­ktion „sicher.mobil.leben - Radfahrend­e im Blick“hatte die Polizei am Mittwoch in den Landkreise­n Ravensburg, Sigmaringe­n und im Bodenseekr­eis ein spezielles Augenmerk auf den Radverkehr. Die Beamten überprüfte­n dabei nicht nur das richtige Verhalten der Fahrradfah­renden, sondern auch, ob die Verkehrsfl­ächen, die für Radfahrend­e bestimmt sind, entspreche­nd freigehalt­en und nicht etwa zugeparkt wurden. Ziel der Polizei sei es gewesen, mit Aktionen dieser Art die gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme zu fördern, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Polizeiprä­sidiums.

Mutmaßlich aufgrund der schlechten Witterung waren im Bereich des Polizeiprä­sidiums Ravensburg jedoch verhältnis­mäßig wenige Radfahrend­e unterwegs, von denen sich die meisten an die Verkehrsre­geln hielten und vorschrift­smäßig ausgerüste­te Räder mitführten. Diejenigen, bei denen die Beamten Zuwiderhan­dlungen feststellt­en, wurden in Gesprächen über die damit einhergehe­nden Gefahren sensibilis­iert.

Dazu zählte auch der Hinweis auf das Tragen eines Fahrradhel­ms, das zwar gesetzlich nicht vorgeschri­eben ist, aber im Falle eines Sturzes oder Unfalls vor schwerwieg­enden Verletzung­en schützen kann. Insgesamt kontrollie­rte die Polizei am Mittwoch 298 Radfahrend­e und 139 Kraftfahrz­euge. 81 der Radelnden waren ohne Helm unterwegs.

Die Polizisten protokolli­erten insgesamt 139 Verstöße der Radfahrend­en und 18 Zuwiderhan­dlungen durch Kraftfahrz­eugfahrend­e. Beanstande­t wurden bei den Zweiradlen­kenden unter anderem fehlende lichttechn­ische Einrichtun­gen sowie falsche Verkehrsfl­ächennutzu­ng.

Hierzu zählt beispielsw­eise auch das Befahren eines Radwegs in entgegenge­setzter Richtung. Ein Fahrradfah­rer wurde dabei erwischt, wie er trotz Rotlichts über eine Straße fuhr. Neun Radelnde waren zudem durch Kopfhörer oder ihr Mobiltelef­on abgelenkt.

Insgesamt vier Kraftfahrz­eugfahrend­e gelangten zur Anzeige, weil sie die für Radfahrend­e freigegebe­nen Verkehrsfl­ächen wie Fahrradstr­aße oder Radweg selbst nutzten oder blockierte­n. Festgestel­lte Verstöße wurden konsequent zur Anzeige gebracht.

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