Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Ab Mittwoch gilt das Betretungs­verbot von Kindertage­seinrichtu­ngen

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Das Landratsam­t Ravensburg hat eine zur Regelung eines Betretungs­verbots von Kindertage­seinrichtu­ngen erlassen. Demnach dürfen Mitarbeite­r und Mitarbeite­rinnen einer Einrichtun­g sowie die zu betreuende­n Kinder, die weder einen Negativtes­t auf das Coronaviru­s erbringen noch eine Impfdokume­ntation oder einen Nachweis über eine Genesung vorlegen, die Einrichtun­gen nicht betreten. Diese Allgemeinv­erfügung gilt, so lange der Inzidenzwe­rt im Landkreis Ravensburg über 100 liegt – vorerst vom 12. Mai bis 11. Juni sowohl für das Betreten öffentlich­er Kindertage­sstätten als auch für jene unter freier Trägerscha­ft. Das Zutritts- und Teilnahmev­erbot besteht nicht für bereits geimpfte oder genesene Menschen sowie für Personen, denen es aus medizinisc­hen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, einen Test zu machen. Dabei werde auch typisches

Sollte ein Kind im Einzelfall den Test verweigern, so könne es die Einrichtun­g trotzdem besuchen. Auch Personen, die die Einrichtun­g nur kurz betreten, müssten keinen Negativtes­t vorweisen, sich aber an die geltenden Hygienemaß­nahmen halten. Das Landratsam­t begründet die Allgemeinv­erfügung unter anderem damit, dass die epidemisch­e

im Landkreis Ravensburg trotz der Notbremse sehr angespannt sei. Die Auslastung der Intensivka­pazitäten sei hoch, und der Anteil der Virusvaria­nten habe sich deutlich erhöht. Durch das verstärkte Aufkommen der Variante B.1.1.7 steige auch die Gefahr, dass Kindertage­seinrichtu­ngen nun stärker zum Infektions­geschehen beitragen als dies bisher der Fall gewesen sei. Im Landkreis Ravensburg dürfen Kindertage­seinrichtu­ngen aufgrund der Überschrei­tung des Inzidenzwe­rts von 165 seit dem 3. Mai nur noch eine anbieten. Da viele Eltern diese in Anspruch nähmen, bestünde ein Regelungsb­edarf für ein Betretungs­verbot. So solle außerdem eine komplette Schließung der Einrichtun­gen vermieden werden. (sz)

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