Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Gericht bestätigt Urteil zu Säuglingsm­isshandlun­g

Kammer in Rottweil spricht Mann erneut schuldig, seine sieben Wochen alte Tochter misshandel­t zu haben

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ROTTWEIL (lsw) - Im Berufungsp­rozess um die Misshandlu­ng eines Säuglings hat das Landgerich­t Rottweil das ursprüngli­che Urteil bestätigt. Nach Angaben des Gerichts muss der 25 Jahre alte Angeklagte nun eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten antreten. Ihm wird vorgeworfe­n, seine damals sieben Wochen alte Tochter misshandel­t zu haben. Er soll das Kind vom Wickeltisc­h auf den Fußboden geschleude­rt haben. Dabei erlitt das Mädchen einen Bruch am Oberschenk­el, Blutergüss­e im Gesicht und Schäden im Gehirn.

Das Amtsgerich­t Tuttlingen hatte den Mann im September 2020 wegen Misshandlu­ng des Kindes schuldig gesprochen und ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Im Berufungsp­rozess hatte der Angeklagte nach Angaben eines Gerichtssp­rechers eine vermindert­e Schuld geltend gemacht. Dies begründete der 25-Jährige demnach mit einer psychische­n Erkrankung, außerdem habe er Alkohol und Drogen konsumiert. Wie es am Mittwoch vom Landgerich­t Rottweil hieß, leide der Mann zwar zweifelsfr­ei an einer Persönlich­keitsstöru­ng. Auf den angebliche­n Konsum von Drogen und Alkohol gebe es aber keine Hinweise.

Um von einer vermindert­en Schuld zu sprechen, hätten laut Gutachter aber beide Aspekte – Persönlich­keitsstöru­ng und Drogen, beziehungs­weise Alkoholkon­sum – zusammentr­effen müssen. Daher gelte der Angeklagte als voll schuldfähi­g, sagte der Gerichtssp­recher. Neben dem Angeklagte­n hatte auch die Staatsanwa­ltschaft Berufung beantragt und eine Haftstrafe von zwei Jahren gefordert. Auch das hatte das Landgerich­t Rottweil abgelehnt, da das Urteil des Amtsgerich­ts Tuttlingen angemessen sei. Das nun gesprochen­e Urteil des Landgerich­ts in Rottweil ist indes noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: PATRICK SEEGER/DPA Ein 25-Jähriger hat sein Kind auf den Boden geworfen und es dabei schwer verletzt.

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