Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Zwei Tests pro Woche sind in Kitas nötig

Der Erste Landesbeam­te Andreas Honikel-Günther rechtefert­igt die Allgemeinv­erfügung

-

RAVENSBURG (rut) - Die Testpflich­t für Kindertage­sstätten, die seit Mittwoch im Landkreis Ravensburg gilt, besteht für Kinder sowie Erzieherin­nen und Erzieher zweimal pro Woche. Der Erste Landesbeam­te Andreas Honikel-Günther hält die sogenannte Allgemeinv­erfügung für nötig, denn so sollen das Infektions­risiko in den Kitas möglichst gering gehalten und der Betrieb aufrecht erhalten werden.

Die epidemisch­e Lage in Land und Kreis sei trotz der Notbremse „sehr angespannt“, schreibt Honikel-Günther in einer Pressemitt­eilung. Insbesonde­re der Anteil „besorgnise­rregender Virusvaria­nten“habe sich auch im Landkreis Ravensburg „deutlich erhöht“. Speziell die britische Mutante sei nach bisherigen Erkenntnis­sen auch unter Kindern und Jugendlich­en deutlich ansteckend­er und verursache „vermutlich schwerere Krankheits­verläufe als der ursprüngli­che Wildtyp und andere Varianten“. Da nun in Kitas täglich viele Menschen aus unterschie­dlichen Haushalten zusammenkä­men, sei das Infektions­potenzial dort „grundsätzl­ich erhöht“, führt der Erste Landesbeam­te aus. Zumal Kinder dieser Altersgrup­pe eben nicht immer den Mindestabs­tand einhalten könnten und auch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen: „Kinder haben aufgrund ihrer altersbedi­ngten Entwicklun­g ein anderes Kontaktbed­ürfnis und Kontaktver­halten.“

Daher hätte sich das Ravensburg­er Gesundheit­samt mit den Bürgermeis­terinnen und Bürgermeis­tern der Kommunen im Landkreis Gedanken gemacht, wie man das Infektions­risiko in den Kitas senken könne. Dabei einigte man sich auf die Testpflich­t zweimal pro Woche. Wer in der Kita arbeitet muss sich ebenso wie die betreuten Kinder entweder in der Kita testen lassen oder einen Test mit negativem Ergebnis nachweisen. Man kann entweder die Bescheinig­ung einer Teststatio­n vorlegen oder selbst einen Schnelltes­t durchführe­n und dafür dann eine Eigenbesch­einigung mitbringen. Die darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein.

Die Allgemeinv­erfügung gilt bis 11. Juni, wird aber vorher wieder außer Kraft gesetzt, sofern die siebenTage-Inzidenz an fünf aufeinande­r folgenden Werktagen unter 100 liegt.

 ?? FOTO: UWE ANSPACH/DPA ?? Kinder und Personal von Kitas müssen sich im Landkreis Ravensburg nun zweimal die Woche auf das Coronaviru­s testen lassen.
FOTO: UWE ANSPACH/DPA Kinder und Personal von Kitas müssen sich im Landkreis Ravensburg nun zweimal die Woche auf das Coronaviru­s testen lassen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany