Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
PCR-Tests werden rationiert
Schnelltests sollen als Corona-Nachweis reichen – Unklarheit über genaue Regelung
BERLIN - Angesichts knapper PCRTestkapazitäten als Folge der extrem hohen Omikron-Infektionszahlen wird der Zugang zu den als besonders zuverlässig geltenden Tests beschränkt. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Montag beschlossen. Die PCR-Tests sollen auf besonders gefährdete Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden. Also auf das Personal insbesondere in Kliniken, Praxen, Behinderteneinrichtungen und in der Pflege sowie für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.
Bei ihnen soll der Verdacht auf eine Covid-Infektion weiterhin per PCR-Test abgeklärt werden. Für alle anderen Bürger gilt: Schlägt ein Schnelltest an, soll ein zweiter den Nachweis erhärten. Bisher hatte jeder mit einem positiven Schnelltest Anspruch auf eine PCR-Nachtestung, ob im Testzentrum oder beim Hausarzt. Wie die neue Regelung nun genau aussehen soll, etwa, wie man sich an einer Teststelle als PCRberechtigt ausweisen kann oder wie man einen Genesenen-Status ohne PCR bekommen kann, soll Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), „zeitnah“darlegen. Ein Sprecher des Ministeriums kündigte baldige „verlässliche und nachvollziehbare Informationen“dazu an.
Ebenfalls als PCR-Sparmaßnahme werden die Quarantäneregeln vereinheitlicht. Nun gilt auch für Klinikund Pflegepersonal: Infizierte können sich nach sieben Tagen mit einem Antigen-Schnelltest freitesten, wenn man seit 48 Stunden symptomfrei ist. Ohne Test bleibt es bei zehn Tagen. Kontaktpersonen können ebenfalls nach sieben Tagen mit negativem Antigentest die Quarantäne beenden. Wer geboostert ist, braucht gar nicht in Quarantäne.
Lauterbach soll zudem „intensiv an einer Ausweitung der PCR-Testkapazitäten“arbeiten. Der Verband der akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) verweist darauf, dass man bereits seit Ende Oktober die PCR-Kapazität um 40 Prozent gesteigert habe. ALM-Vorstand Jan Kramer betonte, dass es nicht die Labore seien, die priorisieren könnten – „das muss in den Testzentren und Arztpraxen ankommen“. Für die niedergelassenen Mediziner ist bereits klar: Sie werden die Proben, die etwa von Beschäftigten in der Pflege stammen, für die Labore als prioritär kennzeichnen, so Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Häufig kenne der Hausarzt natürlich seinen Patienten gut und wisse um dessen Beruf, aber im Zweifelsfall sei auch ein Nachweis beizubringen.
An den gültigen Kontaktbeschränkungen dagegen wird von der Politik zunächst nichts geändert. Sollte jedoch eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, sind „weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle“vorgesehen. Geht alles gut, winken „Öffnungsperspektiven“. Wiedervorlage: am 16. Februar.