Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Fußballerfreundschaft endet vor Gericht
Chatverläufe beweisen versuchte Vergewaltigung – Richter setzt Strafe zur Bewährung aus
RAVENSBURG - Abgelehnt hat das Landgericht Ravensburg in einer Berufungsverhandlung das Ansinnen eines 19-Jährigen, der 2021 wegen versuchter Vergewaltigung vor dem Amtsgericht schuldig gesprochen worden war.
Die Verhandlung vor der Jugendkammer hat am Landgericht Ravensburg stattgefunden. Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Mann aus einer Kreisgemeinde war 2021 vom Amtsgericht wegen versuchter Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Der junge Mann bekam die Auflage, eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro zu bezahlen, die dem Verein Brennnessel (Beratungsstelle Hilfe gegen sexuellen Missbrauch) zugutekommt. Außerdem wurde er aufgefordert, mindestens sechs psychologische Gespräche in Anspruch zu nehmen.
Wie kam es zur Anklage? Als er im Grundschulalter war, zog seine Familie in die Region. Als Teenager war er mäßig erfolgreich in der Schule, schaffte aber den Hauptschulabschluss und spielte leidenschaftlich gern Fußball im Verein. Mit einem Kameraden entwickelte sich eine Freundschaft, die beiden spielten in der Freizeit oft in dessen Zimmer Playstation. Irgendwann wollte der Angeklagte Fotos, Motiv: die Unterhose des Freundes. Dieser gab nach, er bekam Geld von seinem Kameraden, insgesamt beläuft sich die Bezahlung am Ende auf rund 2000 Euro. Der Angeklagte setzte den Freund zunehmend unter Druck, verlangte intimere Bilder. Schließlich drohte der damals noch jugendliche Angeklagte mit Selbstmord und der Gewaltbereitschaft seines großen Bruders,
sollte der Freund seinen Forderungen nicht nachkommen. Das Opfer nahm alle Drohungen ernst, schließlich wusste er, dass der Bruder seines Freundes vorbestraft war. Er bekam es mit der Angst zu tun und offenbarte sich seiner Mutter.
Wie entschied die Jugendkammer des Landgerichts? Über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Guggenberger, legte der inzwischen 19 Jahre alte Mann Berufung ein und beantragte
Freispruch. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch ab. Laut Richter am Landgericht Matthias Mages wurden die Aussagen des Geschädigten durch die Chatverläufe aus dem Smartphone des Angeklagten bestätigt. Dieser habe sich außerdem bei der Mutter seines früheren Kameraden für seine Taten entschuldigt.
Wie geht es weiter? Die Strafe wurde aufgrund des jugendlichen Alters des Angeklagten zur Bewährung
ausgesetzt. Er habe vor, eine Ausbildung zu absolvieren, ein geeigneter Ausbildungsplatz sei schon mündlich zugesichert, so der junge Mann. Momentan arbeite er im Einzelhandel und wohne bei der Mutter, der Kontakt zum Vater sei abgebrochen. Mit Alkohol oder Drogen habe er keine Probleme. „Die vom Amtsgericht verhängten Rechtsfolgen sind angemessen und richtig“, so das Urteil des Landgerichts.