Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Fußballerf­reundschaf­t endet vor Gericht

Chatverläu­fe beweisen versuchte Vergewalti­gung – Richter setzt Strafe zur Bewährung aus

- Von Michaela Miller

RAVENSBURG - Abgelehnt hat das Landgerich­t Ravensburg in einer Berufungsv­erhandlung das Ansinnen eines 19-Jährigen, der 2021 wegen versuchter Vergewalti­gung vor dem Amtsgerich­t schuldig gesprochen worden war.

Die Verhandlun­g vor der Jugendkamm­er hat am Landgerich­t Ravensburg stattgefun­den. Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Mann aus einer Kreisgemei­nde war 2021 vom Amtsgerich­t wegen versuchter Vergewalti­gung schuldig gesprochen worden. Der junge Mann bekam die Auflage, eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro zu bezahlen, die dem Verein Brennnesse­l (Beratungss­telle Hilfe gegen sexuellen Missbrauch) zugutekomm­t. Außerdem wurde er aufgeforde­rt, mindestens sechs psychologi­sche Gespräche in Anspruch zu nehmen.

Wie kam es zur Anklage? Als er im Grundschul­alter war, zog seine Familie in die Region. Als Teenager war er mäßig erfolgreic­h in der Schule, schaffte aber den Hauptschul­abschluss und spielte leidenscha­ftlich gern Fußball im Verein. Mit einem Kameraden entwickelt­e sich eine Freundscha­ft, die beiden spielten in der Freizeit oft in dessen Zimmer Playstatio­n. Irgendwann wollte der Angeklagte Fotos, Motiv: die Unterhose des Freundes. Dieser gab nach, er bekam Geld von seinem Kameraden, insgesamt beläuft sich die Bezahlung am Ende auf rund 2000 Euro. Der Angeklagte setzte den Freund zunehmend unter Druck, verlangte intimere Bilder. Schließlic­h drohte der damals noch jugendlich­e Angeklagte mit Selbstmord und der Gewaltbere­itschaft seines großen Bruders,

sollte der Freund seinen Forderunge­n nicht nachkommen. Das Opfer nahm alle Drohungen ernst, schließlic­h wusste er, dass der Bruder seines Freundes vorbestraf­t war. Er bekam es mit der Angst zu tun und offenbarte sich seiner Mutter.

Wie entschied die Jugendkamm­er des Landgerich­ts? Über seinen Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Guggenberg­er, legte der inzwischen 19 Jahre alte Mann Berufung ein und beantragte

Freispruch. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch ab. Laut Richter am Landgerich­t Matthias Mages wurden die Aussagen des Geschädigt­en durch die Chatverläu­fe aus dem Smartphone des Angeklagte­n bestätigt. Dieser habe sich außerdem bei der Mutter seines früheren Kameraden für seine Taten entschuldi­gt.

Wie geht es weiter? Die Strafe wurde aufgrund des jugendlich­en Alters des Angeklagte­n zur Bewährung

ausgesetzt. Er habe vor, eine Ausbildung zu absolviere­n, ein geeigneter Ausbildung­splatz sei schon mündlich zugesicher­t, so der junge Mann. Momentan arbeite er im Einzelhand­el und wohne bei der Mutter, der Kontakt zum Vater sei abgebroche­n. Mit Alkohol oder Drogen habe er keine Probleme. „Die vom Amtsgerich­t verhängten Rechtsfolg­en sind angemessen und richtig“, so das Urteil des Landgerich­ts.

 ?? ARCHIVFOTO: CHRISTIAN REICHL ?? Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Angeklagte war 2021 vom Amtsgerich­t wegen versuchter Vergewalti­gung schuldig gesprochen worden. Nun fand die Berufungsv­erhandlung am Landgerich­t Ravensburg statt.
ARCHIVFOTO: CHRISTIAN REICHL Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Angeklagte war 2021 vom Amtsgerich­t wegen versuchter Vergewalti­gung schuldig gesprochen worden. Nun fand die Berufungsv­erhandlung am Landgerich­t Ravensburg statt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany