Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Rund 2,3 Millionen Euro für Meisterabs­olventen im regionalen Handwerk

Handwerksk­ammer Ulm fordert Erhöhung der Meisterprä­mie für mehr Gleichwert­igkeit von berufliche­r und akademisch­er Bildung

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(sz) - Jährlich legen mehr als 500 Handwerker­innen und Handwerker im Gebiet der Handwerksk­ammer Ulm erfolgreic­h ihre Meisterprü­fung ab. Je nach Gewerk investiere­n sie durchschni­ttlich bis zu 10.000 Euro in ihr Meisterstu­dium. Um ihre Kosten zumindest teilweise zu decken, wurde vor vier Jahren die Meisterprä­mie in BadenWürtt­emberg eingeführt. Insgesamt konnten seither 2,298 Millionen Euro an die frisch gebackenen Handwerksm­eisterinne­n und -meister zwischen Ostalb und Bodensee ausbezahlt werden. Das geht aus einem Presseschr­eiben der Handwerksk­ammer Ulm hervor.

Im vergangene­n Jahr profitiert­en von der finanziell­en Förderung in Höhe von 1500 Euro rund acht von zehn der Absolvente­n. Antragsber­echtigt sind alle Jungmeiste­rinnen und -meister, die ihren Wohnsitz oder Arbeitspla­tz in Baden-Württember­g haben. In den Nachbarbun­desländern Bayern und Hessen haben die Landesregi­erungen angekündig­t, die Meisterprä­mie künftig zu erhöhen. Damit werden die Kosten des Meisterstu­diums – wie bei einem Hochschuls­tudium auch – staatlich getragen. Tobias Mehlich, Hauptgesch­äftsführer der Handwerksk­ammer Ulm, sagt: „Das ist ein Zeichen der Wertschätz­ung und ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräfte­bedarf im Handwerk zu begegnen. Das wollen und brauchen wir in Baden-Württember­g auch.“

Meisterinn­en und Meister sind gefragte Fachkräfte für die Handwerksb­etriebe der Region. Immer weniger von ihnen denken laut Umfrage des Zentralver­bands des Deutschen Handwerks allerdings darüber nach, den Schritt in die Selbststän­digkeit zu wagen. Nur einer von vier Befragten kann sich vorstellen, einen eigenen Betrieb zu gründen oder zu übernehmen. Dabei stehen allein im Ulmer Kammergebi­et in den nächsten Jahren altersbedi­ngt rund 3400 der insgesamt gut 20.000 Handwerksb­etriebe zur Übergabe an. Ein finanziell­er Anreiz soll die 2020 eingeführt­e Meistergrü­ndungspräm­ie für Jungmeiste­rinnen und -meister sein. Wer sich innerhalb von 24 Monaten selbststän­dig macht, profitiert von der Startfinan­zierung des Landes in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Neben der Neugründun­g werden auch die Übernahme eines bestehende­n Betriebs oder die Betriebsbe­teiligung gefördert.

Im Ulmer Kammergebi­et konnten im vergangene­n Jahr 19 Anträge bewilligt werden. Mehlich sagt: „Wenn Betriebe schließen müssen, weil sie keinen geeigneten Nachfolger finden, hat das Auswirkung­en auf die Versorgung der Bevölkerun­g. Kunden finden dann vielleicht keinen Handwerker mehr oder müssen länger auf einen Termin warten. Den Gründungsb­onus bis zu fünf Jahre nach der Meisterprü­fung zu gewähren, wäre lebensnahe­r und würde mehr junge Menschen erreichen.“

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FOTO: AMH-ONLINE.DE Unabhängig von der jeweiligen Branche: Meisterinn­en und Meister sind gefragte Fachkräfte für die Handwerksb­etriebe der Region.

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