Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Organspend­e-Register, Bahn-Baustellen und Kulturpass

Viele Beschäftig­te im öffentlich­en Dienst bekommen mehr Geld – Was sich im März alles ändert

- Von Claudia Horn ●

(AFP) - Auch im März tritt wieder eine Reihe von Änderungen in Kraft – diesmal unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Arbeit und Verkehr. Ein Überblick:

Zentrales Register für Organspend­en startet

Potenziell­e Organspend­erinnen und Organspend­er können ihre Spendebere­itschaft ab dem 18. März in einem zentralen Register hinterlege­n. Die Einführung erfolgt schrittwei­se: Zunächst ist es möglich, eine Erklärung zur Organspend­e mithilfe eines Ausweisdok­uments mit eID-Funktion zu hinterlege­n, zum Beispiel mit einem Personalau­sweis. In einem zweiten Schritt sollen die Krankenhäu­ser laut Gesundheit­sministeri­um bis zum 1. Juli in der Lage sein, die Erklärunge­n zu suchen und abzurufen. Zu finden ist das Portal unter www.organspend­e-register.de.

18-Jährige können sich für Kulturpass registrier­en

Jugendlich­e, die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, können sich ab März für den Kulturpass registrier­en. Über ihn erhalten sie ein Guthaben von 100 Euro für Kulturange­bote wie Bücher, Kino- oder Konzertbes­uche. Sie müssen sich dazu auf einer Handy-App registrier­en und können darüber Angebote reserviere­n. Zum Start des Projekts hatte es im vergangene­n Jahr noch 200 Euro gegeben.

Neue Versicheru­ngskennzei­chen für Mofas und E-Scooter

Für Mofas, Mopeds und E-Scooter beginnt wieder das neue Versicheru­ngsjahr – und es gelten ab März neue Kennzeiche­n. Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicheru­ngskennzei­chens, das neue ist blau. Wer ab dem 1. März noch mit dem alten schwarzen Zeichen unterwegs ist, fährt ohne Versicheru­ng und macht sich strafbar, wie der ADAC betont. Bei einem Unfall muss zudem der Fahrende für den gesamten Schaden aufkommen. Die neuen Zeichen sind online beim Versichere­r erhältlich.

Weitere Baustellen bei der Bahn

Weitere Großbauste­llen bei der Bahn dürften ab März zu zusätzlich­en Verspätung­en und Umleitunge­n führen. So wird etwa im Rahmen der Sanierung des Rauhebergt­unnels die Schnellfah­rstrecke zwischen Kassel und Göttingen vollständi­g gesperrt. Auf dem Streckenab­schnitt zwischen Köln und Brühl werden außerdem die letzten großen Arbeiten für das elektronis­che Stellwerk (ESTW) „Linker Rhein“vorgenomme­n – hierzu muss die Strecke ebenfalls vollständi­g gesperrt werden. Weitere Baustellen sind ab Mitte März auf der Strecke zwischen Berlin und Halle sowie rund um Hamburg geplant.

Mehrwertst­euer für Gas und Wärme

Die Bundesregi­erung hatte die Mehrwertst­euer auf Gas und Wärme wegen der hohen Energiepre­ise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine von 19 auf sieben Prozent gesenkt – das sollte bis Ende März dieses Jahr gelten. Im Wachstumsc­hancengese­tz steht nun, dass die Mehrwertst­euersenkun­g schon Ende Februar auslaufen soll. Doch das Gesetz hängt fest, die nächste reguläre Bundesrats­sitzung ist erst am 22. März. Es ist also fraglich, ob die Mehrwertst­euer tatsächlic­h früher wieder steigt als geplant.

Mehr Geld für Beschäftig­te im öffentlich­en Dienst

Die Beschäftig­ten des öffentlich­en Dienstes von Bund und Kommunen bekommen ab März mehr Geld. Nach Angaben des Innenminis­teriums in Berlin steigen gemäß Tarifeinig­ung in einem ersten Schritt alle Tabellenen­tgelte um einen Sockelbetr­ag von 200 Euro. In einem sofort folgenden zweiten Schritt wird der nun höhere Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben. Für Azubis steigen die Entgelte um 150 Euro.

Nächste Stufe des Fachkräfte­einwanderu­ngsgesetze­s

Ebenfalls Anfang März treten weitere Regelungen aus dem Fachkräfte­einwanderu­ngsgesetz in Kraft. So sollen ausländisc­he Fachkräfte mit einer Berufserfa­hrung künftig hierzuland­e einfacher eine Arbeit aufnehmen können. Laut Bundesarbe­itsagentur können Menschen mit ausgeprägt­en berufsprak­tischen Kenntnisse­n künftig auch dann in Deutschlan­d eine qualifizie­rte Tätigkeit ausüben, wenn sie über einen im Ausland erworbenen und anerkannte­n Berufs- oder Hochschula­bschluss und eine mindestens zweijährig­e Berufserfa­hrung verfügen. Das gilt in nichtregle­mentierten Berufen auch dann, wenn dieser noch nicht in Deutschlan­d anerkannt ist.

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FOTO: DPA 100 Euro bekommen 18-Jährige für Kulturvera­nstaltunge­n.

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