Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Kind in Baienfurt von Fremdem angesprochen
Polizei gibt Tipps, wie man Grundschüler auf diese Gefahr vorbereiten und die Kinder stärken kann
- In Baienfurt ist offenbar eine Grundschülerin auf dem Schulweg von einem fremden Mann angesprochen worden. Daraufhin hat die Schule einen Elternbrief herausgegeben. Der Schulleiter will sich gegenüber der Redaktion nicht zu dem Vorfall äußern. Die Polizei gibt aber grundsätzliche Tipps, wie man Kinder auf Gefahren vorbereiten kann, die ihnen begegnen können, wenn sie alleine unterwegs sind.
Der Elternbrief nach dem Vorfall in Baienfurt beim Rot-KreuzVereinsheim wurde in Sozialen Netzwerken geteilt. Darin bittet Rektor Andreas Lehle die Eltern, behutsam mit ihren Kindern über solch eine Gefahr zu reden und ihnen zu sagen, wie sie reagieren sollen. Auch die Klassenlehrer würden dieses Thema „behutsam und ohne Aufgeregtheit“mit den Kindern besprechen.
Solche Vorfälle werden immer wieder bei der Polizei gemeldet. Das Polizeipräsidium hat daher Anregungen für Familien zusammengefasst, wie und wann sie mit Kindern über solche Gefahren sprechen können. „Wann man mit einem Kind dieses Thema aufgreift, hängt nicht unbedingt vom Alter ab, sondern vom Reifegrad“, sagt Polizeisprecherin Daniela Baier. Eltern können selbst entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt für so ein Gespräch ist, denn sie würden ihr Kind am besten kennen.
Zum Inhalt eines solchen Gesprächs sagt Baier: „Wichtig ist es, die richtige Balance zu finden.“Eltern sollten Kindern nicht übermäßig Angst machen und sie dadurch verunsichern. Die Polizei setzt außerdem die Gefahr, die von Fremden ausgeht, in Relation: Täter bei sexuellem Missbrauch seien nur in Einzelfällen Fremde. „Vielmehr finden solche Taten überwiegend im familiären oder sozialen Umfeld statt, also durch dem Kind und den Eltern bekannte und vertraute Personen.“
Und sie warnt vor Falschmeldungen: „Immer wieder kursieren Nachrichten über verdächtige Wahrnehmungen in diesem Zusammenhang in den sozialen Medien.“Bevor man so eine Meldung weiterleite, solle man die Quelle solcher Nachrichten prüfen. Wenn nicht sicher ist, dass die Information stimmt, sollte man sie nicht verbreiten, sagt Baier.
Folgende konkreten Ratschläge gibt die Polizei:
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Die Polizei empfiehlt, den Schulweg mit dem Kind abzugehen und zu zeigen, wo es sich Hilfe holen kann, zum Beispiel in Bäckereien oder bei Verwandten, bei denen es klingeln kann. In
Wege planen
manchen Gemeinden gebe es speziell gekennzeichnete Geschäfte, die als sogenannte „Notinseln“Unterstützung bieten. Falls das Kind aus der Schule abgeholt wird, sollte vorher mit ihm besprochen werden, wer es abholt. Wenn das Kind zu Fuß nach Hause geht, dann sollten Eltern möglichst organisieren, dass sich eine kleine Gruppe von Kindern gemeinsam auf den Weg macht.
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Eltern sollten ihrem Kind erklären, dass es nicht aus Höflichkeit mit fremden Erwachsenen sprechen und den Aufforderungen von Fremden auch nicht nachkommen muss, empfiehlt die Polizei. „Sie können Ihr Kind auch im normalen Familienalltag dabei unterstützen, seine persönlichen Grenzen zu setzen. Auch hier sollte ein ,Nein’ des Kindes bei ungewolltem Körperkontakt (zum Beispiel Umarmung zur Verabschiedung) respektiert werden“, lautet ein weiterer Ratschlag. Eltern sollten Kindern erklären, dass sie laut und deutlich „Nein“sagen und andere Personen um Hilfe bitten, wenn sie auf der Straße angesprochen oder in Bedrängnis gebracht werden. Und im Ernstfall gelte: „Aufmerksamkeit erregen (laut um Hilfe schreien) und weglaufen beziehungsweise etwa in einem Geschäft Schutz suchen“, so die Polizei.