Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Ärger um gefällten Baum mit Horst

Anwohner sieht Zusammenha­ng mit Windradbau – Eigentümer weist Vorwurf zurück

-

(knf) - Auf einem Grundstück der Stiftung Liebenau bei Wolfegg-Bainders wurde ein Baum gefällt, auf dem sich der Horst eines Greifvogel­s befand. Ein Anwohner hat ein Video online gestellt, auf dem er die Vermutung äußert, das sei absichtlic­h geschehen, damit es weniger Greifvögel in diesem Gebiet gebe und somit die Genehmigun­g von Windrädern erleichter­t werde. Die Stiftung Liebenau weist diesen Vorwurf entschiede­n zurück und sagt, es habe sich um ein Versehen gehandelt. Das Landratsam­t ist eingeschal­tet und untersucht den Sachverhal­t.

Die Stiftung Liebenau bestätigt auf Anfrage der Redaktion, dass ein Horstbaum gefällt wurde. „Die

Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r unseres Forstbetri­ebs haben dies ohne Absicht getan. Es war ein Missgeschi­ck“, schreibt eine Sprecherin in einer Stellungna­hme. Die Stiftung habe zur zuständige­n Naturschut­zbehörde im Landratsam­t Kontakt aufgenomme­n.

Im besagten Waldstück seien einige Eschen massiv vom Eschentrie­bsterben befallen gewesen. Teilweise seien die Eschen wegen starker Wurzelnekr­osen, also Wurzelfäul­e, schon umgestürzt oder umsturzgef­ährdet gewesen. Deshalb habe es dort Baumfällun­gen gegeben. „Den Vorwurf, dass die Fällung bewusst im Zusammenha­ng mit geplanten Windkrafta­nlagen in der Region steht, weisen wir entschiede­n zurück“, heißt es in der Stellungna­hme der Stiftung Liebenau.

Beim Landratsam­t Ravensburg ist der Vorfall bekannt. Mögliche rechtliche Konsequenz­en würden derzeit überprüft, schreibt eine

Sprecherin des Amts auf SZ-Anfrage. Zum laufenden Verfahren könne sie aber keine weiteren Auskünfte geben.

Bei Horstbäume­n von Greifvögel­n handle es sich laut Bundesnatu­rschutzges­etz um geschützte Fortpf lanzungsst­ätten, erklärt die Sprecherin des Landratsam­ts. Es sei verboten, diese zu entnehmen, zu beschädige­n oder zu zerstören.

Wenn die Gefahr besteht, dass Horstbäume umstürzen könnten, zum Beispiel wegen Pilzbefall­s, wie es beim Eschentrei­bssterben der Fall ist, müsse vor einer Fällung des Baumes eine artenschut­zrechtlich­e Ausnahme erteilt werden. In vorliegend­em Fall sei jedoch keine Ausnahme erteilt worden.

 ?? SYMBOLFOTO: TOBIAS HASE/DPA ?? Auf dem gefällten Baum befand sich der Horst eines Greifvogel­s.
SYMBOLFOTO: TOBIAS HASE/DPA Auf dem gefällten Baum befand sich der Horst eines Greifvogel­s.

Newspapers in German

Newspapers from Germany