Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Massive Kritik nach Islamisten-Demo
Bundesweite Rufe nach Konsequenzen – Hamburgs Polizeichef verteidigt Vorgehen
(dpa) - Eine von Islamisten organisierte Demonstration mit über 1000 Teilnehmern in Hamburg hat weit über den Stadtstaat hinaus für Empörung gesorgt. Zugleich wurden Forderungen nach einem Verbot der Gruppierung Muslim Interaktiv laut. Der Hamburger Polizeipräsident Falk Schnabel verteidigte am Montag dennoch die Entscheidung der Versammlungsbehörde, die Kundgebung im Stadtteil St. Georg am Samstag zuzulassen. „Unser Versammlungsrecht ist nicht nur ein hohes Gut, sondern hat auch sehr weite Grenzen, und es war die einhellige Meinung aller Juristen, dass ein Verbot sich nicht rechtfertigen lässt“, sagte Schnabel im ZDF-„Morgenmagazin“. Die Versammlung sei mit strengen Auf lagen belegt worden.
Auf Plakaten standen am Samstag Slogans wie „Deutschland = Wertediktatur“oder „Kalifat ist die Lösung“. Redner gaben das Kalifat ausdrücklich als Ziel für islamische Staaten aus. Das Kalifat als Herrschaftsform stammt aus der Zeit nach dem Tod des Propheten des Islam, Mohammed, im Jahr 632 n. Chr. und benennt ein System, das auf dem islamischen Recht (Scharia) basiert. Der Kalif war als Stellvertreter Mohammeds sowohl religiöser als auch weltlicher Herrscher.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte nach der Demonstration ein „hartes Einschreiten“des Staates bei derlei Veranstaltungen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schrieb am Montag bei X (vormals Twitter): „Wem ein Kalifat lieber sein sollte als der Staat des Grundgesetzes, dem steht es frei auszuwandern.“Einzelne Parolen und Transparente werde die Staatsanwaltschaft im Nachhinein auf strafrechtliche Relevanz prüfen, sagte Schnabel. „Fakt ist aber
auch, dass unser Grundgesetz nun mal mit dem Blick auf die Versammlungsund auch Meinungsfreiheit auch extremistische Meinungskundgebungen zulässt.“Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) sagte: „Ein solches Schaulaufen von Islamisten ist unerträglich und widert mich an.“
Der Anmelder der Kundgebung steht nach Informationen des Hamburger Verfassungsschutzes der Gruppierung Muslim Interaktiv nahe. Diese ist als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Sie gilt, ebenso wie die Gruppierungen Generation Islam und Realität Islam, als Ableger der Islamisten-Organisation Hizb u-Tahrir. Auch wenn in den drei Gruppierungen unterschiedliche Akteure aktiv seien, sei die ideologische Ausrichtung ähnlich, hieß es aus Sicherheitskreisen.
Ein Verbot einer Versammlung sei das letzte Mittel, sagte Stefanie Grünewald, Professorin für Öffentliches Recht an der Akademie der Polizei Hamburg, der Deutschen Presse-Agentur. „Insbesondere bei der unmittelbaren Gefahr, dass im Rahmen der Versammlung schwere Straftaten begangen werden, kann ein Verbot gerechtfertigt sein. Aber dafür müssen zum Zeitpunkt des Erlasses des Verbots bereits konkrete Hinweise auf diese Straftaten vorliegen. Dies wird von den Gerichten auch sehr genau überprüft. Es reicht eben gerade nicht, dass nur die Vermutung besteht, dass es zu Straftaten kommen wird.“
Auf die Frage, ob Slogans wie „Kalifat ist die Lösung“strafbar seien, antworte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Montag in Berlin, die strafrechtliche Bewertung von Einzelfällen obliege den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten. Das Bundesverfassungsgericht habe in der Vergangenheit klargestellt, dass das Grundgesetz die Meinungsfreiheit auch den Feinden der Freiheit zugestehe, solange es sich nicht um eine „aggressivkämpferischen Haltung“handele.
Die Fraktionen im Bundestag forderten nach der Versammlung härtere Maßnahmen. „Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland gefährdet, kann ausgewiesen werden“, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle der „Welt“(Montag). Wer bei einer Demonstration die Abschaffung von Grundrechten wie der Pressefreiheit fordere, erfülle diese Voraussetzung, sagte Kuhle weiter. Wenn möglich, müssten die zuständigen Behörden eine solche Ausweisung auf den Weg bringen.
Ein extremistischer Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt in Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung, freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik gefährdet. Bei jeder Einzelfallentscheidung muss das Ausweisungsinteresse gegen die Bleibeinteressen des Betroffenen – etwa aufgrund der familiären Situation – abgewogen werden.
Seit Langem fordere man bereits das Verbot von solchen Organisationen und Vereinen, die der Hizb ut-Tahrir nahestünden, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Lamya Kaddor, der „Welt“. Hier sei Faeser aufgerufen, „ein Vereinsverbot so schnell wie möglich umzusetzen“.