Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Komfortabler wohnen ohne Barrieren
Experten beantworten Leserfragen bei der Telefonaktion der „Schwäbischen Zeitung“zum Thema altersgerechtes Umbauen
(sz) - Mit dem Alter nehmen krankheitsbedingte Mobilitätseinschränkungen zu. Oftmals müssen dann die Wohnverhältnisse an die speziellen Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden. Welche Möglichkeiten sich dafür bieten, wo man dazu Beratung und Hilfe bekommt und wie der Staat unterstützt, war Gegenstand einer Telefonaktion für Leser der „Schwäbischen Zeitung“. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wir werden älter, deshalb haben wir im Sommer unsere beiden Bäder umgebaut. Das hat einiges gekostet. Ein Bekannter meinte, dass wir dafür auch eine Förderung von der KfW bekommen könnten. Stimmt das?
Wenn die Umbaumaßnahmen bereits abgeschlossen sind, kommt die KfW-Förderung für Sie leider nicht mehr infrage. Der Antrag ist grundsätzlich immer vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn des Vorhabens gilt: der Start der Baumaßnahmen vor Ort. Planungsund Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten dagegen noch nicht als Vorhabensbeginn. Darüber sind Sie aber weit hinaus.
Für den Badumbau, der Anfang nächsten Jahres geplant ist, wurden Kosten in Höhe von rund 25 000 Euro veranschlagt. Dafür wollte ich einen Zuschuss der KfW haben. Man sagte mir, die Mittel seien ausgeschöpft.
Das stimmt. Aber wenn Sie ohnehin erst im nächsten Jahr bauen, kann es durchaus sein, dass dann für die Zuschuss-Variante des Programms „Altersgerecht Umbauen“wieder Mittel eingestellt sind. Zu beachten ist dabei, dass es dafür 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss geben kann. Das wären in Ihrem Fall 3125 Euro für das Bad. Unter www.kfw.de/159 finden Sie eine Liste der förderfähigen Maßnahmen.
Wir sind gegenwärtig in der Planung unseres neuen Hauses. Das soll so gebaut werden, dass wir auch im hohen Alter darin wohnen können. Gibt es Fördermittel auch für den Neubau, und was ist dabei zu beachten?
Ja, auch ein barrierefreier Neubau wird mit dem Programm Nummer 159 der KfW gefördert. Es gibt ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 50 000 Euro pro Wohneinheit. Zu beachten ist, dass nur gefördert wird, wenn technische Mindestanforderungen eingehalten werden. So ist für den Neubau die DIN 18040-2 einzuhalten. Sie finden im Merkblatt für das Förderprogramm in der Anlage Technische Mindestanforderungen alle Informationen dazu. Schauen Sie unter www.kfw.de nach.
Unser Haus hat etliche Stolperstellen und mit dem Bad haben wir Probleme. Wer kann uns sagen, was in unserem Eigenheim überhaupt machbar ist?
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen zunächst einmal an eine der regionalen Wohnberatungsstellen. Die Adressen finden Sie unter anderem unter www.wohnungsanpassungbag.de sowie www.wohnberatungsstellen.de. Hier können Sie eine unabhängige Beratung zur Feststellung geeigneter Maßnahmen erhalten. In etlichen Landkreisen, unter anderem in Ravensburg, beraten dazu neuerdings auch Experten des DRK. Diese Beratung ist kostenfrei.
Unser Bad ist sehr eng, wir haben viele Schwellen, die Türöffnungen sind ebenfalls schmal. Man müsste einiges machen. Wo kann man sich mal unverbindlich vorab informieren, was es an Möglichkeiten gibt?
Es gibt eine Internetseite www.nullbarriere.de. Hier finden Sie viele Fallbeispiele und bautechnische Lösungen zur Beseitigung von Hindernissen.
Ich wohne in einer Eigentumswohnung. Um zum Hauseingang zu gelangen, sind Stufen zu überwinden. Ich würde gern eine Rampe anbauen lassen. Wird das auch gefördert?
Ja, auch der Weg zum Gebäude, zum Eingangsbereich und zum Wohnungszugang werden gefördert. Aber bedenken Sie, dass alle Baumaßnahmen außerhalb Ihrer Wohnung der Eigentümergemeinschaft zur Genehmigung vorzulegen sind. Das schreibt das Wohnungseigentümergesetz vor. Bei größeren Baumaßnahmen – schräge Ebenen oder ähnliches – muss sogar eine Genehmigung über das Bauamt der Gemeinde angefragt werden.
Unser Bausparvertrag steht demnächst zur Zuteilung an. Können wir ihn für Umbaumaßnahmen verwenden, ohne die Zulagen zu verlieren?
Ja, das ist möglich. Es gibt zwei Varianten: Sie können Guthaben und Darlehen komplett einsetzen oder aber nur das Darlehen für die Umbaumaßnahme nutzen und das Guthaben sofort in einen Folgevertrag einbezahlen, beispielsweise in einen neuen Vorsorgebausparvertrag.
Wir haben uns entschlossen, im Januar Barrieren im Haus komplett zu beseitigen. Wir würden dafür unseren Bausparer einsetzen wollen. Der ist aber noch nicht in der Zuteilung.
Fragen Sie beim Vertragspartner nach, wie Sie die Zuteilung schneller erreichen können, beispielsweise durch Vertragsteilung oder durch eine Reduzierung der Bausparsumme.
Meine Frau hat jetzt die Pflegestufe II und kann die Badewanne nicht mehr nutzen. Wir möchten eine bodengleiche Dusche einbauen und die Bewegungsfreiräume vor Toilette und Waschtisch erweitern. Gibt es dafür einen Zuschuss?
Ja. Stellen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Frau einen Antrag auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Das sind maximal 4000 Euro je Maßnahme. Legen Sie dem formlosen Antrag am besten gleich eine Baubeschreibung plus Kostenvoranschlag bei.
Eigentlich wollten wir noch in diesem Jahr mit Mitteln des KfW-Programms „Altersgerecht umbauen“Maßnahmen zum Einbruchschutz realisieren und mit eigenem Geld bezahlen. Wir haben gehört, dass die Fördertöpfe dafür leer sind. Sollten wir mit dem Umbau warten? Und in welcher Höhe wird bezuschusst?
Wenn Sie es ohnehin erst planen und kein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie Ihr Vorhaben bis 2017 hinausschieben. Da wird der Zuschuss für Einbruchssicherheit voraussichtlich wieder aufgelegt. Es wurden bisher zehn Prozent der förderfähigen Kosten für den fachmännischen Einbau von Sicherheitstechnik bezuschusst. Allerdings gab es dafür einen Mindestkostenbetrag von 2000 Euro und einen Höchstbetrag von 15 000 Euro. Auch hier sind DIN-Anforderungen einzuhalten. Beratungsstellen der Polizei geben dazu Auskunft. Sie können unter www.k-einbruch.de nachschauen und finden dort auch Herstellerverzeichnisse und Errichterlisten. Wenn Sie sofort beginnen wollen, können Sie über Ihre Hausbank ein vergünstigtes Darlehen der KfW beantragen.
Meine Freundin wohnt zur Miete und muss nach einem Unfall das Bad rollstuhlgerecht umbauen lassen. Müssen wir dabei etwas beachten?
Ja. Sie müssen für alles, was Sie vorhaben, die Erlaubnis des Vermieters einholen. Sprechen Sie die Bedingungen genau miteinander ab. Ansonsten kann es sein, dass bei einem Auszug ein Rückbau gefordert wird. Der Hauseigentümer ist auch nicht verpflichtet, die Kosten für Ihre Umbaupläne zu übernehmen. Suchen Sie unbedingt das Gespräch. Denn es kann sein, dass sich bei einer nachweislichen Aufwertung der Wohnung der Vermieter an den Kosten beteiligt.
Wenn wir unser Haus komplett altersgerecht umbauen, wollen wir möglichst Fehler vermeiden und Fördermittel in die Finanzierung einbinden. Wer kann uns dabei unterstützen?
Wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen, ist es empfehlenswert, Sachverständige zur fachgerechten Planung, zur Bauausführung und für die Dokumentation hinzuzuziehen. Es gibt Bauvorlageberechtigte, insbesondere Architekten, die unter www.bak.de und www.bingk.de aufgelistet sind. Für die Bauausführung finden Sie zertifizierte Handwerker, die extra dafür ausgebildet worden sind, unter der Internetadresse www.shk-barrierefrei.de/kfw.
Unser Haus ist nicht altersgerecht, die Verkehrsanbindung passt nicht und die Infrastruktur entspricht nicht unseren jetzigen Bedürfnissen. Was raten Sie uns?
Wenn Sie eine geeignetere Immobilie zum Kauf finden, sollten Sie über einen Verkauf Ihres Hauses nachdenken, um Ihre Lebenssituation zu verbessern. Sie könnten den Verkaufserlös auch für ein lebenslanges Wohnrecht in einer Seniorenresidenz nutzen. Dafür können Sie im Übrigen auch Ihren Bausparvertrag einsetzen.