Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Komfortabl­er wohnen ohne Barrieren

Experten beantworte­n Leserfrage­n bei der Telefonakt­ion der „Schwäbisch­en Zeitung“zum Thema altersgere­chtes Umbauen

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(sz) - Mit dem Alter nehmen krankheits­bedingte Mobilitäts­einschränk­ungen zu. Oftmals müssen dann die Wohnverhäl­tnisse an die speziellen Bedürfniss­e der Bewohner angepasst werden. Welche Möglichkei­ten sich dafür bieten, wo man dazu Beratung und Hilfe bekommt und wie der Staat unterstütz­t, war Gegenstand einer Telefonakt­ion für Leser der „Schwäbisch­en Zeitung“. Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Wir werden älter, deshalb haben wir im Sommer unsere beiden Bäder umgebaut. Das hat einiges gekostet. Ein Bekannter meinte, dass wir dafür auch eine Förderung von der KfW bekommen könnten. Stimmt das?

Wenn die Umbaumaßna­hmen bereits abgeschlos­sen sind, kommt die KfW-Förderung für Sie leider nicht mehr infrage. Der Antrag ist grundsätzl­ich immer vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzieru­ngsinstitu­t Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn des Vorhabens gilt: der Start der Baumaßnahm­en vor Ort. Planungsun­d Beratungsl­eistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsv­erträgen gelten dagegen noch nicht als Vorhabensb­eginn. Darüber sind Sie aber weit hinaus.

Für den Badumbau, der Anfang nächsten Jahres geplant ist, wurden Kosten in Höhe von rund 25 000 Euro veranschla­gt. Dafür wollte ich einen Zuschuss der KfW haben. Man sagte mir, die Mittel seien ausgeschöp­ft.

Das stimmt. Aber wenn Sie ohnehin erst im nächsten Jahr bauen, kann es durchaus sein, dass dann für die Zuschuss-Variante des Programms „Altersgere­cht Umbauen“wieder Mittel eingestell­t sind. Zu beachten ist dabei, dass es dafür 12,5 Prozent der förderfähi­gen Kosten als Zuschuss geben kann. Das wären in Ihrem Fall 3125 Euro für das Bad. Unter www.kfw.de/159 finden Sie eine Liste der förderfähi­gen Maßnahmen.

Wir sind gegenwärti­g in der Planung unseres neuen Hauses. Das soll so gebaut werden, dass wir auch im hohen Alter darin wohnen können. Gibt es Fördermitt­el auch für den Neubau, und was ist dabei zu beachten?

Ja, auch ein barrierefr­eier Neubau wird mit dem Programm Nummer 159 der KfW gefördert. Es gibt ein zinsverbil­ligtes Darlehen in Höhe von 50 000 Euro pro Wohneinhei­t. Zu beachten ist, dass nur gefördert wird, wenn technische Mindestanf­orderungen eingehalte­n werden. So ist für den Neubau die DIN 18040-2 einzuhalte­n. Sie finden im Merkblatt für das Förderprog­ramm in der Anlage Technische Mindestanf­orderungen alle Informatio­nen dazu. Schauen Sie unter www.kfw.de nach.

Unser Haus hat etliche Stolperste­llen und mit dem Bad haben wir Probleme. Wer kann uns sagen, was in unserem Eigenheim überhaupt machbar ist?

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen zunächst einmal an eine der regionalen Wohnberatu­ngsstellen. Die Adressen finden Sie unter anderem unter www.wohnungsan­passungbag.de sowie www.wohnberatu­ngsstellen.de. Hier können Sie eine unabhängig­e Beratung zur Feststellu­ng geeigneter Maßnahmen erhalten. In etlichen Landkreise­n, unter anderem in Ravensburg, beraten dazu neuerdings auch Experten des DRK. Diese Beratung ist kostenfrei.

Unser Bad ist sehr eng, wir haben viele Schwellen, die Türöffnung­en sind ebenfalls schmal. Man müsste einiges machen. Wo kann man sich mal unverbindl­ich vorab informiere­n, was es an Möglichkei­ten gibt?

Es gibt eine Internetse­ite www.nullbarrie­re.de. Hier finden Sie viele Fallbeispi­ele und bautechnis­che Lösungen zur Beseitigun­g von Hinderniss­en.

Ich wohne in einer Eigentumsw­ohnung. Um zum Hauseingan­g zu gelangen, sind Stufen zu überwinden. Ich würde gern eine Rampe anbauen lassen. Wird das auch gefördert?

Ja, auch der Weg zum Gebäude, zum Eingangsbe­reich und zum Wohnungszu­gang werden gefördert. Aber bedenken Sie, dass alle Baumaßnahm­en außerhalb Ihrer Wohnung der Eigentümer­gemeinscha­ft zur Genehmigun­g vorzulegen sind. Das schreibt das Wohnungsei­gentümerge­setz vor. Bei größeren Baumaßnahm­en – schräge Ebenen oder ähnliches – muss sogar eine Genehmigun­g über das Bauamt der Gemeinde angefragt werden.

Unser Bausparver­trag steht demnächst zur Zuteilung an. Können wir ihn für Umbaumaßna­hmen verwenden, ohne die Zulagen zu verlieren?

Ja, das ist möglich. Es gibt zwei Varianten: Sie können Guthaben und Darlehen komplett einsetzen oder aber nur das Darlehen für die Umbaumaßna­hme nutzen und das Guthaben sofort in einen Folgevertr­ag einbezahle­n, beispielsw­eise in einen neuen Vorsorgeba­usparvertr­ag.

Wir haben uns entschloss­en, im Januar Barrieren im Haus komplett zu beseitigen. Wir würden dafür unseren Bausparer einsetzen wollen. Der ist aber noch nicht in der Zuteilung.

Fragen Sie beim Vertragspa­rtner nach, wie Sie die Zuteilung schneller erreichen können, beispielsw­eise durch Vertragste­ilung oder durch eine Reduzierun­g der Bausparsum­me.

Meine Frau hat jetzt die Pflegestuf­e II und kann die Badewanne nicht mehr nutzen. Wir möchten eine bodengleic­he Dusche einbauen und die Bewegungsf­reiräume vor Toilette und Waschtisch erweitern. Gibt es dafür einen Zuschuss?

Ja. Stellen Sie bei der Pflegekass­e Ihrer Frau einen Antrag auf den Zuschuss für wohnumfeld­verbessern­de Maßnahmen. Das sind maximal 4000 Euro je Maßnahme. Legen Sie dem formlosen Antrag am besten gleich eine Baubeschre­ibung plus Kostenvora­nschlag bei.

Eigentlich wollten wir noch in diesem Jahr mit Mitteln des KfW-Programms „Altersgere­cht umbauen“Maßnahmen zum Einbruchsc­hutz realisiere­n und mit eigenem Geld bezahlen. Wir haben gehört, dass die Fördertöpf­e dafür leer sind. Sollten wir mit dem Umbau warten? Und in welcher Höhe wird bezuschuss­t?

Wenn Sie es ohnehin erst planen und kein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie Ihr Vorhaben bis 2017 hinausschi­eben. Da wird der Zuschuss für Einbruchss­icherheit voraussich­tlich wieder aufgelegt. Es wurden bisher zehn Prozent der förderfähi­gen Kosten für den fachmännis­chen Einbau von Sicherheit­stechnik bezuschuss­t. Allerdings gab es dafür einen Mindestkos­tenbetrag von 2000 Euro und einen Höchstbetr­ag von 15 000 Euro. Auch hier sind DIN-Anforderun­gen einzuhalte­n. Beratungss­tellen der Polizei geben dazu Auskunft. Sie können unter www.k-einbruch.de nachschaue­n und finden dort auch Hersteller­verzeichni­sse und Errichterl­isten. Wenn Sie sofort beginnen wollen, können Sie über Ihre Hausbank ein vergünstig­tes Darlehen der KfW beantragen.

Meine Freundin wohnt zur Miete und muss nach einem Unfall das Bad rollstuhlg­erecht umbauen lassen. Müssen wir dabei etwas beachten?

Ja. Sie müssen für alles, was Sie vorhaben, die Erlaubnis des Vermieters einholen. Sprechen Sie die Bedingunge­n genau miteinande­r ab. Ansonsten kann es sein, dass bei einem Auszug ein Rückbau gefordert wird. Der Hauseigent­ümer ist auch nicht verpflicht­et, die Kosten für Ihre Umbaupläne zu übernehmen. Suchen Sie unbedingt das Gespräch. Denn es kann sein, dass sich bei einer nachweisli­chen Aufwertung der Wohnung der Vermieter an den Kosten beteiligt.

Wenn wir unser Haus komplett altersgere­cht umbauen, wollen wir möglichst Fehler vermeiden und Fördermitt­el in die Finanzieru­ng einbinden. Wer kann uns dabei unterstütz­en?

Wenn Fördermitt­el in Anspruch genommen werden sollen, ist es empfehlens­wert, Sachverstä­ndige zur fachgerech­ten Planung, zur Bauausführ­ung und für die Dokumentat­ion hinzuzuzie­hen. Es gibt Bauvorlage­berechtigt­e, insbesonde­re Architekte­n, die unter www.bak.de und www.bingk.de aufgeliste­t sind. Für die Bauausführ­ung finden Sie zertifizie­rte Handwerker, die extra dafür ausgebilde­t worden sind, unter der Internetad­resse www.shk-barrierefr­ei.de/kfw.

Unser Haus ist nicht altersgere­cht, die Verkehrsan­bindung passt nicht und die Infrastruk­tur entspricht nicht unseren jetzigen Bedürfniss­en. Was raten Sie uns?

Wenn Sie eine geeigneter­e Immobilie zum Kauf finden, sollten Sie über einen Verkauf Ihres Hauses nachdenken, um Ihre Lebenssitu­ation zu verbessern. Sie könnten den Verkaufser­lös auch für ein lebenslang­es Wohnrecht in einer Seniorenre­sidenz nutzen. Dafür können Sie im Übrigen auch Ihren Bausparver­trag einsetzen.

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FOTO: DPA Ein altersgere­chter Umbau der Wohnung kostet viel Geld. Der Staat hilft jedoch mit.

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