Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Gutachter sieht Gefahr für Grundwasser
Verein für Mensch und Natur Kettenacker hat Gutachten in Auftrag gegeben
(sz) - Der Verein für Mensch und Natur Kettenacker hat ein hydrologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Darin werden bei Errichtung von Windenergieanlagen südlich von Kettenacker Gefahren für das Grundwasser gesehen. Franz Hanner, Mitglied des Zweckverbands Albwasserversorgungsgruppe VII – Zwiefalter Aachgruppe und Gemeinderat, hat nun dem Verbandsvorsitzenden der Wassergruppe und Pfronstetter Bürgermeister, Reinhold Teufel, ein Exemplar des Gutachtens übergeben. Auch Ittenhauser Bürger gehören dem Verein an.
Der Pfronstetter Bürgermeister machte dabei deutlich, dass er schon seit Monaten immer wieder etwas von einem Gutachten gehört habe und auch davon, dass sich verschiedene Behörden damit befassten. Dass dem Zweckverband selbst, dessen Quellfassung durch die Wasserschutzgebietsverordnung „Kesselbrunnen/Kohlplatte“geschützt wird, dieses Werk bisher nicht zugänglich gemacht wurde, hatte er schon für bemerkenswert gehalten.
„Natürlich werden wir das uns jetzt vorliegende Werk aufmerksam lesen und prüfen, dabei werden jedoch auch die Aussagen der Fachbehörden zu berücksichtigen sein. Bisher wurde der Zweckverband jedenfalls noch nicht auf einen gegebenen Handlungsbedarf hingewiesen“, so Teufel.
Mit Spendengeldern finanziert
Für Franz Hanner war es wichtig, dass dieses vom Verein für Mensch und Natur Kettenacker beauftragte und mit Spendengeldern finanzierte Gutachten allen Entscheidungsträgern vorliegt. Er bezeichnete den Gutachter Dr. Heinz Hötzl als Experten, dessen Ausführungen es verdienen, zur Kenntnis genommen zu werden. Viel Hoffnung konnte der Verbandsvorsitzende dem Kettenacker Verein nicht machen: „Eine Überarbeitung der Zonierung der Wasserschutzgebietsverordnung kostet sehr viel Geld, angesichts der ohnehin schon sehr hohen Bezugskosten für das Zwiefalter Wasser werden wir das unseren Mitgliedsgemeinden sicher nur dann vorschlagen, wenn es hierfür objektiv nachweisbare und von den Fachbehörden bestätigte Notwendigkeiten gibt“. Nicht vergessen werden dürfe auch, dass sich eine solche verschärfte Zonierung nach dem Gutachten auch auf den südlichen Teil der Kettenacker Ortslage erstrecken würde, was für alle künftige Bauvorhaben in diesem Bereich Auswirkungen haben würde. Auch für die Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen würde es verschärfte Vorgaben geben, was sicher nicht jedem Landwirt gefallen und sich auch auf den Boden- und Pachtwert auswirken dürfte.