Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Wann Polizei bei Unfällen verzichtbar ist
Autofahrer dürfen geringfügige Sachschäden auch selbst dokumentieren
ach einem Verkehrsunfall muss immer die Polizei gerufen werden, behaupten viele Autofahrer. Das stimmt jedoch nicht. Für Kleinigkeiten braucht es die Ordnungshüter nicht unbedingt. HansGeorg Marmit, ein Kfz-Experte bei der Sachverständigen-Organisation KÜS, erläutert die Einzelheiten und gibt Verhaltenstipps:
„Beim Ausparken, Rangieren oder im Stop-and-go-Verkehr kommt es schnell zu Kollisionen mit Kratzern, Beulen oder kaputten Scheinwerfern, da genügt nur ein Moment Unaufmerksamkeit. Grundsätzlich rückt die Polizei auch zu einem solchen, sogenannten Bagatellunfall aus. Man sollte sich aber auf eine längere Wartezeit einstellen.
Was viele Autofahrer nicht wissen: In diesen Bagatellfällen verlangt die Kfz-Versicherung keine polizeiliche Unfallaufnahme, um den Schaden zu regulieren. Man muss also nicht immer die Polizei rufen, sondern kann Unfälle mit geringfügigen Sachschäden auch selbst dokumentieren. Dabei fertigt man dann ein Protokoll an, das die gleichen Informationen beinhaltet wie eine Sachverhaltsfeststellung der Polizei. Als Anhaltspunkt, was notiert werden muss, kann zum Beispiel der Europäische Unfallbericht dienen. Man bekommt ihn bei der Versicherung und sollte ihn im Auto deponieren.
Festgehalten werden sollten unter anderem die Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen der Fahrer. Es ist zudem ratsam, sich den Ausweis zeigen zu lassen. Dokumentiert werden außerdem Ort und Zeit des Unfalls, die Umstände und die Schäden am Auto. Eine Unfallskizze veranschaulicht den Hergang. Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln sind sinnvoll. Gibt es Zeugen, notiert man deren Namen und Adressen. Zum Schluss unterschreiben beide Unfallbeteiligte das Protokoll. Ein neutrales Unfallprotokoll gilt nicht als Schuldanerkenntnis, denn das sollte man auf keinen Fall unterschreiben.
Es gibt aber auch Fälle, bei denen man immer die Polizei rufen sollte – beispielsweise wenn Menschen verletzt wurden oder der Unfallhergang strittig ist. Wenn man den Eindruck hat, dass der Crash vorgetäuscht wurde oder dass der Unfallgegner getrunken oder Drogen genommen hat, ist es ebenfalls besser, die Beamten zu Rate zu ziehen.“(spx)