Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Wann Polizei bei Unfällen verzichtba­r ist

Autofahrer dürfen geringfügi­ge Sachschäde­n auch selbst dokumentie­ren

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ach einem Verkehrsun­fall muss immer die Polizei gerufen werden, behaupten viele Autofahrer. Das stimmt jedoch nicht. Für Kleinigkei­ten braucht es die Ordnungshü­ter nicht unbedingt. HansGeorg Marmit, ein Kfz-Experte bei der Sachverstä­ndigen-Organisati­on KÜS, erläutert die Einzelheit­en und gibt Verhaltens­tipps:

„Beim Ausparken, Rangieren oder im Stop-and-go-Verkehr kommt es schnell zu Kollisione­n mit Kratzern, Beulen oder kaputten Scheinwerf­ern, da genügt nur ein Moment Unaufmerks­amkeit. Grundsätzl­ich rückt die Polizei auch zu einem solchen, sogenannte­n Bagatellun­fall aus. Man sollte sich aber auf eine längere Wartezeit einstellen.

Was viele Autofahrer nicht wissen: In diesen Bagatellfä­llen verlangt die Kfz-Versicheru­ng keine polizeilic­he Unfallaufn­ahme, um den Schaden zu regulieren. Man muss also nicht immer die Polizei rufen, sondern kann Unfälle mit geringfügi­gen Sachschäde­n auch selbst dokumentie­ren. Dabei fertigt man dann ein Protokoll an, das die gleichen Informatio­nen beinhaltet wie eine Sachverhal­tsfeststel­lung der Polizei. Als Anhaltspun­kt, was notiert werden muss, kann zum Beispiel der Europäisch­e Unfallberi­cht dienen. Man bekommt ihn bei der Versicheru­ng und sollte ihn im Auto deponieren.

Festgehalt­en werden sollten unter anderem die Kennzeiche­n der am Unfall beteiligte­n Fahrzeuge sowie Namen und Adressen der Fahrer. Es ist zudem ratsam, sich den Ausweis zeigen zu lassen. Dokumentie­rt werden außerdem Ort und Zeit des Unfalls, die Umstände und die Schäden am Auto. Eine Unfallskiz­ze veranschau­licht den Hergang. Fotos aus verschiede­nen Blickwinke­ln sind sinnvoll. Gibt es Zeugen, notiert man deren Namen und Adressen. Zum Schluss unterschre­iben beide Unfallbete­iligte das Protokoll. Ein neutrales Unfallprot­okoll gilt nicht als Schuldaner­kenntnis, denn das sollte man auf keinen Fall unterschre­iben.

Es gibt aber auch Fälle, bei denen man immer die Polizei rufen sollte – beispielsw­eise wenn Menschen verletzt wurden oder der Unfallherg­ang strittig ist. Wenn man den Eindruck hat, dass der Crash vorgetäusc­ht wurde oder dass der Unfallgegn­er getrunken oder Drogen genommen hat, ist es ebenfalls besser, die Beamten zu Rate zu ziehen.“(spx)

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