Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Unlingen wendet Optionsrecht an
Beschluss des Gemeinderats gilt auch für die Jagdgenossenschaft
- Die Gemeinde Unlingen will die Möglichkeit wahrnehmen, die den Kommunen eingeräumte Übergangsfrist zur endgültigen Anwendung der neuen Richtlinien der Umsatzsteuer zu akzeptieren. Ausdrücklich wird die Jagdgenossenschaft Unlingen in diesen Beschluss mit eingebunden.
Ab 1. Januar 2017, so erklärte Kämmerer Bethold Trett dem Gemeinderat, seien Teile des neuen Umsatzsteuergesetzes in den Kommunen anzuwenden. In Unlingen fallen darunter Betriebe gewerblicher Art wie die Gemeindehalle und die Wasserversorgung. Durch die neuen Richtlinien sollen Faktoren ausgeschaltet werden, die geeignet sind, Wettbewerbsbedingungen auf nationaler wie auch auf gemeinschaftsbezogener Ebene auszuschalten.
Übergangsfrist bis 2020
Vom Gesetzgeber wurde den Gemeinden die Möglichkeit einer Übergangsfrist eingeräumt. Erst ab dem Jahr 2021 muss überall das neue Umsatzsteuerrecht angewendet werden. Für die Übergangszeit muss dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung abgegeben werden, wonach die Anwendung des bisher geltenden und örtlich gehandhabten Umsatzsteuerrechts möglich sein soll.
Da die genauen Auswirkungen der neuen Sachlage bisher von der Verwaltung noch nicht überprüft werden konnten und das neue Steuerrecht auch andere wirtschaftliche Aktivitäten der Gemeinde wie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken betreffen könnte, sieht es die Verwaltung für sinnvoll an, die Ausübung des Optionsrechts mit Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts wie bisher bis zum 31. Dezember 2020 auszuüben.
Die Rechtsänderung betrifft wohl auch die Jagdgenossenschaft Unlingen. Vor- und Nachteile der Änderung sind derzeit noch nicht erkennbar. Da keine hohen Ausgaben und nur Erlöse aus der Jagd zu erwarten sind, könnte eine Verteuerung der Jagdpacht als Folge des neu anzuwendenden Rechts sich ergeben. Daher, so die Verwaltung, sollte die Optionserklärung bis zum Jahresende 2020 auch für die Jagdgenossenschaft gelten.
Diesen Überlegungen der Verwaltung schloss sich der Gemeinderat zustimmend an. Einstimmig beschloss er, die bisher geltende Fassung bis zum 31. Dezember 2020 anzuwenden. Die Jagdgenossenschaft Unlingen wird in diesen Beschluss voll mit einbezogen.