Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Dobrindt plant Drohnen-Führerschein
Bestimmungen zum „Multicopter“-Gebrauch sollen 2017 in Kraft treten
- „Ready to fly“, verspricht die Werbung. „Sofort startklar - Ideal für Einsteiger, Fortgeschrittene und Profis!“Schon für 69,99 Euro sind Drohnen mit Kamera zu haben.
Die wendigen Flugobjekte, auch Multicopter genannt, liefern faszinierende Bilder aus der Luft, bieten jede Menge Flugvergnügen und sind jetzt vor dem Fest ein besonderer Verkaufsschlager. „Beim diesjährigen Weihnachtsfest werden mindestens 100 000 Drohnen verschenkt, schätzen wir“, bestätigt der Geschäftsführer der Deutschen Flugsicherung, Klaus-Dieter Scheuerle.
Bislang werden rund 400 000 Drohnen genutzt. Im Jahr 2020 könnten es bereits eine Million sein, so die Prognose. Doch der Drohnen-Boom setzt die Politik unter Zugzwang. Häufen sich doch die Berichte über Unfälle und Beinahe-Unfälle. Mal behindern Drohnen Flugzeuge beim Landeanflug, mitunter aber auch in großer Höhe, mal stürzen sie ab und werden zur Gefahr am Boden.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt macht Tempo. Nach Informationen der „Schwäbischen Zeitung“will der CSU-Politiker im Januar eine Verordnung mit strengen Regelungen für Drohnen-Flüge durch das Bundeskabinett bringen.
Der Entwurf liegt unserer Berliner Redaktion vor. Die Bestimmungen sollen 2017 in Kraft treten, wenn der Bundesrat zugestimmt hat. Der Verkehrsminister sieht ein großes Potenzial in der neuen Technik, aber auch Risiken. „Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen“, sagte er.
Was plant Dobrindt im Einzelnen? Drohnen mit mehr als 250 Gramm Startgewicht müssen künftig gekennzeichnet werden, damit der Besitzer im Schadensfall schnell festgestellt werden kann. Name und Adresse des Eigentümers müssen auf einer Plakette gut lesbar sein. Kleine, leichte Drohnen sollen auch in Zukunft genehmigungsfrei sein. Für Flugmodelle und Drohnen mit mehr als fünf Kilogramm Gewicht wird eine Erlaubnispflicht eingeführt. Für die Betriebsgenehmigung sind die Landesluftfahrtbehörden zuständig. Voraussetzung dafür soll künftig ein Kenntnisnachweis („Drohnen-Führerschein“) mit einer Prüfung sein. Hierfür ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgesehen. Darüber hinaus gibt es strenge Bestimmungen für den Flugbetrieb.
Drohnen dürfen nur in Sichtweite betrieben werden. Ein Flugverbot gibt es über sensiblen Bereichen wie den Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Gefängnissen, Industrieanlagen, Behörden und Naturschutzgebieten. Gleiches soll über Verkehrswegen und in der Nähe von Flughäfen und über Privatgrundstücken gelten.
Kritik von Modellfliegern
Dobrindts Verordnung war zuletzt noch einmal überarbeitet worden, um die Interessen von Modellfliegern zu berücksichtigen. Diese waren Sturm gegen mögliche Einschränkungen für das Fliegen über 100 Meter gelaufen. Doch dafür ist nun eine Regelung gefunden worden, bestätigen Koalitionskreise.
Die SPD pocht jedoch an anderer Stelle noch auf eine Verschärfung der Drohnen-Verordnung. „Wir brauchen digitale Flugverbotszonen für privat genutzte Drohnen“, erklärte am Donnerstag Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPDBundestagsfraktion. „Drohnen sollten verpflichtend eine Software haben, die verhindert, dass sie in bestimmten Regionen gestartet und geflogen werden können. Privat genutzte Drohnen haben in der Nähe von Flughäfen oder im Umfeld von Unfallstellen nichts zu suchen.“