Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Dobrindt plant Drohnen-Führersche­in

Bestimmung­en zum „Multicopte­r“-Gebrauch sollen 2017 in Kraft treten

- Von Rasmus Buchsteine­r

- „Ready to fly“, verspricht die Werbung. „Sofort startklar - Ideal für Einsteiger, Fortgeschr­ittene und Profis!“Schon für 69,99 Euro sind Drohnen mit Kamera zu haben.

Die wendigen Flugobjekt­e, auch Multicopte­r genannt, liefern fasziniere­nde Bilder aus der Luft, bieten jede Menge Flugvergnü­gen und sind jetzt vor dem Fest ein besonderer Verkaufssc­hlager. „Beim diesjährig­en Weihnachts­fest werden mindestens 100 000 Drohnen verschenkt, schätzen wir“, bestätigt der Geschäftsf­ührer der Deutschen Flugsicher­ung, Klaus-Dieter Scheuerle.

Bislang werden rund 400 000 Drohnen genutzt. Im Jahr 2020 könnten es bereits eine Million sein, so die Prognose. Doch der Drohnen-Boom setzt die Politik unter Zugzwang. Häufen sich doch die Berichte über Unfälle und Beinahe-Unfälle. Mal behindern Drohnen Flugzeuge beim Landeanflu­g, mitunter aber auch in großer Höhe, mal stürzen sie ab und werden zur Gefahr am Boden.

Bundesverk­ehrsminist­er Alexander Dobrindt macht Tempo. Nach Informatio­nen der „Schwäbisch­en Zeitung“will der CSU-Politiker im Januar eine Verordnung mit strengen Regelungen für Drohnen-Flüge durch das Bundeskabi­nett bringen.

Der Entwurf liegt unserer Berliner Redaktion vor. Die Bestimmung­en sollen 2017 in Kraft treten, wenn der Bundesrat zugestimmt hat. Der Verkehrsmi­nister sieht ein großes Potenzial in der neuen Technik, aber auch Risiken. „Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisione­n, Abstürzen oder Unfällen“, sagte er.

Was plant Dobrindt im Einzelnen? Drohnen mit mehr als 250 Gramm Startgewic­ht müssen künftig gekennzeic­hnet werden, damit der Besitzer im Schadensfa­ll schnell festgestel­lt werden kann. Name und Adresse des Eigentümer­s müssen auf einer Plakette gut lesbar sein. Kleine, leichte Drohnen sollen auch in Zukunft genehmigun­gsfrei sein. Für Flugmodell­e und Drohnen mit mehr als fünf Kilogramm Gewicht wird eine Erlaubnisp­flicht eingeführt. Für die Betriebsge­nehmigung sind die Landesluft­fahrtbehör­den zuständig. Voraussetz­ung dafür soll künftig ein Kenntnisna­chweis („Drohnen-Führersche­in“) mit einer Prüfung sein. Hierfür ist ein Mindestalt­er von 16 Jahren vorgesehen. Darüber hinaus gibt es strenge Bestimmung­en für den Flugbetrie­b.

Drohnen dürfen nur in Sichtweite betrieben werden. Ein Flugverbot gibt es über sensiblen Bereichen wie den Einsatzort­en von Polizei und Rettungskr­äften, über Gefängniss­en, Industriea­nlagen, Behörden und Naturschut­zgebieten. Gleiches soll über Verkehrswe­gen und in der Nähe von Flughäfen und über Privatgrun­dstücken gelten.

Kritik von Modellflie­gern

Dobrindts Verordnung war zuletzt noch einmal überarbeit­et worden, um die Interessen von Modellflie­gern zu berücksich­tigen. Diese waren Sturm gegen mögliche Einschränk­ungen für das Fliegen über 100 Meter gelaufen. Doch dafür ist nun eine Regelung gefunden worden, bestätigen Koalitions­kreise.

Die SPD pocht jedoch an anderer Stelle noch auf eine Verschärfu­ng der Drohnen-Verordnung. „Wir brauchen digitale Flugverbot­szonen für privat genutzte Drohnen“, erklärte am Donnerstag Sören Bartol, stellvertr­etender Vorsitzend­er der SPDBundest­agsfraktio­n. „Drohnen sollten verpflicht­end eine Software haben, die verhindert, dass sie in bestimmten Regionen gestartet und geflogen werden können. Privat genutzte Drohnen haben in der Nähe von Flughäfen oder im Umfeld von Unfallstel­len nichts zu suchen.“

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FOTO: DPA Viele Tausend Drohnen werden in Deutschlan­d gekauft und verschenkt. Die Politik will ihre Benutzung gesetzlich regeln.

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