Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Mehr Kanäle und günstiger telefonier­en

Das ändert sich im kommenden Jahr beim Fernsehen und beim Roaming

- Von Till Simon Nagel

(dpa) - Neues Jahr, neue Technik. Zumindest beim Fernsehen. Denn 2017 müssen sich Fernsehzus­chauer deutschlan­dweit auf neue digitale Übertragun­gstechnik einstellen. Und auch bei der Mobilfunkn­utzung Ausland gibt es Änderungen. Ein Überblick:

Wer digitales Antennenfe­rnsehen DVB-T empfängt, muss bis spätestens zum 29. März 2017 eine neue Empfangsbo­x oder ein neues Empfangsmo­dul kaufen. Dann wird die bisherige Übertragun­g abgestellt und der Nachfolger DVB-T2 HD nimmt den Betrieb auf. Die DVB-T2HD-fähigen Empfangsge­räte tragen ein grünes Siegel mit Fernsehers­ymbol und Aufschrift DVB-T2 HD oder die Aufschrift Freenet TV.

Mehr Kanäle durch neue Technik

Vorteil für Zuschauer: Bis zu 40 Kanäle mehr und HD-Auflösung. Allerdings gibt es einen Haken: Die Privatsend­er gibt es mit der neuen Technik nach einer dreimonati­gen Testphase nur noch gegen 5,75 Euro monatliche Gebühr. Die Guthabenka­rten für das unter dem Namen Freenet TV vermarktet­e Angebot gibt es im Fachhandel, in Supermärkt­en, Drogerien oder online. Während die öffentlich-rechtliche­n Sender in den meisten Teilen Deutschlan­ds ausgestrah­lt werden, können die Privatsend­er nur in dichter besiedelte­n Gebieten empfangen werden.

Eine Umstellung steht auch für Kabelkunde­n von Unitymedia in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württember­g ins Haus. Das Unternehme­n beendet am 30. Juni die analoge Übertragun­g des KabelTV-Signals. In einzelnen Regionen kann das nach Ankündigun­g auch schon früher im Juni geschehen. Laut Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen schauen derzeit noch rund eine Million Unitymedia-Kunden analog. Um weiter empfangen zu können, müssen sie sich entweder eine neue digitale Empfangsbo­x kaufen oder am Fernseher den Empfangswe­g ändern.

Wer noch einen Röhrenfern­seher nutzt, braucht einen neuen Empfänger oder ein neues TV-Gerät. Nutzer eines Flachbildf­ernsehers sollten überprüfen, ob ihr Gerät nicht schon einen DVB-C-Empfänger besitzt – die meisten in den vergangene­n fünf Jahren verkauften Geräte sollten einen haben. Beim Kauf einer Empfangsbo­x raten die Verbrauche­rschützer zu einem HD-fähigen Modell.

Roaminggeb­ühren entfallen

Beim Telefonier­en im EU-Ausland fallen ab dem 15. Juni 2017 die Auslandsau­fschläge weg. Aktuell betragen sie pro ausgehende­r Anrufminut­e maximal 6 Cent, pro eingehende­r Anrufminut­e höchstens 1,2 Cent. Diese Gebühren dürfen dann innerhalb der EU nicht mehr zusätzlich zum gebuchten Tarif erhoben werden. Auch Datennutzu­ng darf dann nicht mehr kosten als in Deutschlan­d. In den meisten Flatrate-Tarifen werden heute schon keine Zusatzgebü­hren mehr erhoben.

Eine Ausnahmere­gelung gibt es laut Bundesnetz­agentur aber doch: Die Roamingreg­elung ist eigentlich für Reisende gedacht. Missbräuch­liche Nutzung dürfen Anbieter verhindern. Zum Beispiel wenn jemand einen Mobilfunka­nschluss aus einem günstigen Land dauerhaft in einem anderen Land mit eigentlich höheren Tarifen verwenden würde.

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FOTO: BODO MARKS 2017 ändert sich für Fernsehzus­chauer einiges: Es startet eine neue Übertragun­gstechnik.

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