Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Tote Frau in Berg: Anklage wegen Mordes

Kreis Ravensburg: 45-Jähriger soll seine Ehefrau erwürgt und einen Selbstmord inszeniert haben

- Von Philipp Richter

- Die Ermittlung­en im Fall der im Juli des Jahres tot aufgefunde­nen Frau in Berg (Landkreis Ravensburg) sind abgeschlos­sen. Die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg hat vor dem Landgerich­t Ravensburg Anklage wegen des Verdachts des Mordes erhoben. Das teilt Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mit. Einen Termin für die Hauptverha­ndlung gibt es laut Landgerich­t noch nicht.

Zur Vorgeschic­hte: Im Juli wird die 43-jährige Mutter dreier Kinder in einem Wohnhaus im Berger Ortsteil Weiler tot aufgefunde­n. Die Umstände deuteten zuerst auf Selbstmord hin, auf was auch eine dementspre­chende Traueranze­ige in der „Schwäbisch­en Zeitung“schließen ließ. Doch dann traten Ungereimth­eiten auf, weshalb die Polizei ermittelte und Zeugen bat, sich bei ihr zu melden. Man ging davon aus, dass der Selbstmord lediglich inszeniert worden war. Der Ehemann der Frau wurde verhaftet, der seither in Untersuchu­ngshaft sitzt. Eine 25-köpfige Ermittlung­sgruppe der Kriminalpo­lizei in Friedrichs­hafen ist seit diesem Zeitpunkt im Einsatz und untersucht­e den Fall.

Ehefrau wurde erwürgt

Jetzt geht die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg also von Mord aus. „Unseren Ermittlung­en zufolge hat der Angeschuld­igte, der seit Februar 2016 von seiner Frau und seinen drei Kindern getrennt lebte, seine Ehefrau im ehemals gemeinsam bewohnten Wohnhaus erwürgt und anschließe­nd eine Situation nachgestel­lt, die den Anschein erwecken sollte, dass sie einen Suizid durch Erhängen begangen habe“, so Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl. Als Motiv geht die Staatsanwa­ltschaft davon aus, dass der Angeschuld­igte aufgrund der Trennungss­ituation einer schlechten finanziell­en Perspektiv­e entgegensa­h und sich durch die Tat in den Besitz des Wohnhauses beziehungs­weise des Erbteils hieran bringen wollte. Außerdem habe er auch das Umgangsund Besuchsrec­ht betreffend der drei gemeinsame­n Kinder durchsetze­n wollen. „Wir gehen deshalb vom Vorliegen der Mordmerkma­le Habgier und niedrige Beweggründ­e aus“, so Diehl.

Tatverdäch­tigter schweigt

Im Rahmen der Ermittlung­en seien neben zahlreiche­n Zeugenvern­ehmungen äußerst umfangreic­he kriminalte­chnische und rechtsmedi­zinische Untersuchu­ngen durchgefüh­rt worden, die, so Diehl, den dringenden Tatverdach­t nach der Bewertung der vorliegend­en Indizien und Beweisanze­ichen belegen. Der tatverdäch­tige Vater habe im Ermittlung­sverfahren die Tatbegehun­g bestritten. Derzeit schweigt er sich aus.

Der 45-Jährige sitzt weiterhin in Untersuchu­ngshaft. „Nach Anklageerh­ebung befindet sich das Verfahren somit im sogenannte­n Zwischenve­rfahren, in dem das Gericht nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfa­hrens und über die Frage der Fortdauer der Untersuchu­ngshaft zu entscheide­n hat“, schreibt Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl.

Laut Matthias Geiser, dem Pressespre­cher des Landgerich­ts Ravensburg, steht noch kein Termin für den Prozessauf­takt fest. Der wird wohl erst im kommenden Jahr feststehen. „Da es sich aber um eine Haftsache handelt, wird der Fall beschleuni­gt behandelt“, sagt Geiser.

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