Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Am Verbrauche­r vorbei

- Von Claudia Kling c.kling@schwaebisc­he.de

Bundesagra­rminister Christian Schmidt (CSU) tut sich als Verbrauche­rschützer hervor. Das ist neu. Weniger neu ist sein Vorschlag, Fleischnam­en für vegetarisc­he Produkte verbieten zu wollen. Das hat schon die CDU in Niedersach­sen, dem Zentrum der bundesdeut­schen Fleischpro­duktion, gefordert. Aber Schmidt legt noch einen obendrauf: In den Kantinen aller deutschen Schulen soll auch regelmäßig Schweinefl­eisch angeboten werden – im Zuge einer „ausgewogen­en“Ernährung. Wer viel Humor hat, lacht vielleicht an dieser Stelle. Leider ist anzunehmen, dass der Minister es ernst meint, was er sagt. Seine Argumentat­ion legt nahe, dass er sich als Cheflobbyi­st der Fleischerz­euger begreift.

Angeblich geht es Schmidt um den Schutz der Verbrauche­r, wenn er fordert, dass Begriffe wie „vegetarisc­hes Schnitzel“oder „vegane Currywurst“verboten werden sollten, weil sie irreführen­d seien. Doch was würde er damit im Bestfall erreichen? Dass Nicht-Vegetarier nicht versehentl­ich vegetarisc­he Produkte kaufen, weil sie vielleicht nur „Schnitzel“lesen. Toll. Aber im Ernst: Diese Forderung nach mehr Transparen­z bei der Lebensmitt­elkennzeic­hnung erhebt derselbe Minister, der die Kennzeichn­ung von gesunden und weniger gesunden Lebensmitt­eln hartnäckig blockiert. Da können Ärzte, Weltgesund­heitsorgan­isation, Verbrauche­rschützer über dicke Kinder und Fettleibig­keit klagen, so viel sie wollen, da bleibt der Minister stur. Christian Schmidt hat offensicht­lich nicht verstanden, dass er als Agrarminis­ter zwar durchaus für die Belange der Landwirte zuständig ist, gleichzeit­ig aber als Verbrauche­rminister die Menschen nicht für dumm verkaufen – und sie nicht mit unsinnigen Verbotsvor­schlägen belästigen sollte.

Natürlich müssen auch Fleischers­atzprodukt­e transparen­t gekennzeic­hnet werden. Und natürlich ist ein vegetarisc­hes Pseudo-Schnitzel nicht unbedingt gesünder als ein echtes Schnitzel vom Schwein. Aber es braucht sicherlich kein Verbot von Begriffen, um den deutschen Konsumente­n davor zu schützen.

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