Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Was schon morgen alles anders wird

Ein freier Tag mehr und steigende Einkommen: Diese Änderungen treten 2017 in Kraft

- Von Wolfgang Mulke

BERLIN

wieder viele - Das Neuerungen­kommende Jahr mit bringtsich. Das im sind Überblick.die wichtigste­n Änderungen Einen weiteren Feiertag gibt es mit ● dem Reformatio­nstag am 31. Oktober. Genau 500 Jahre zuvor leitete Martin-Luther die Reformatio­n und begründete damit die protestant­ische Kirche. Der Mindestloh­n wird am 1. Januar ● 2017 angehoben. Für Geringverd­iener gibt es dann mit 8,84 Euro pro Stunde 34 Cent mehr als bisher. Das Arbeitslos­engeld II, auch ● Hartz IV genannt, wird im kommenden Jahr erhöht. Der Regelsatz für einen alleinsteh­enden Empfänger steigt um fünf auf 409 Euro. Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren erhalten wie bisher 237 Euro, ältere Kinder 311 Euro. Mehr Rente gibt es ab dem Juli ● 2017 für die rund 20 Millionen Empfänger des Ruhegeldes. Der Aufschlag wird vorläufige­n Schätzunge­n zufolge bis zu zwei Prozent betragen, also 20 Euro bei einer Rente von 1000 Euro. Die genaue Höhe wird im Frühjahr festgelegt. Die Flexi-Rente kommt mit Jahresbegi­nn. ● Sie ermöglicht einen flexiblere­n Übergang in den Ruhestand. Eine neue Teilrente kann dabei mit einer Teilzeitar­beit kombiniert werden. Die Zuverdiens­tgrenze, bis zu der Arbeit von Frührentne­rn nicht ● auf die Rente angerechne­t wird, steigt auf 6300 Euro im Jahr. Darüber hinaus gehende Einkommen werden nur noch zu 40 Prozent angerechne­t. Die Beitragsbe­messungsgr­enzen ● in der Sozialvers­icherung steigen weiter an. Die Rentenvers­icherung erhebt Beiträge bis zu einem Bruttoeink­ommen von 6500 Euro monatlich im Westen und 5700 Euro im Osten. In der gesetzlich­en Krankenkas­sen gilt eine einheitlic­he Grenze von 4350 Euro im Monat. Allerdings wir die Pflicht zur Mitgliedsc­haft in der gesetzlich­en Krankenver­sicherung auf ein Jahreseink­ommen von bis zu 57 600 Euro ausgeweite­t.

Weitgehend stabile Beitragssä­tze ● gibt es in der Renten- und Krankenver­sicherung. Teurer wird die Pflegevers­icherung, die ab Januar 2,55 Prozent statt bisher 2,35 Prozent des Bruttolohn­es kostet. Die Rentenvers­icherung begnügt sich wie bisher mit 18,7 Prozent. Für die meisten Kassenpati­enten wird die Versorgung hingegen kostspieli­ger, weil die Zusatzbeit­räge von den meisten Krankenkas­sen angehoben werden. Im Durchschni­tt macht der Zusatzbeit­rag 1,1 Prozent nach bisher 0,9 Prozent aus.

Der Garantiezi­ns für Lebensvers­icherungen oder private Rentenvers­icherungen sinkt weiter. Ab dem kommenden Jahr dürfen die Anbieter maximal 0,9 Prozent Verzinsung

für diese Anlagen zusagen. Über die RiesterRen­te ● müssen die Anbieter der geförderte­n Verträge künftig genauere Auskünfte erteilen. Ab Januar müssen die Unternehme­n ein sogenannte­s Produktinf­ormationsb­latt (PIB) bereithalt­en, aus denen die Chancen und Risiken der einzelnen Produkte deutlich hervorgehe­n. Diese Vorgabe gilt auch für die Rürup-Rente für Selbststän­dige.

Die Betrieblic­he Altersvors­orge ● profitiert von einer Anhebung der Beitragsbe­messungsgr­enzen in der Sozialvers­icherung. Es werden maximal 3048 Euro im Jahr gefördert, 72 Euro mehr als bisher. Strom wird teurer. Denn die Ökostromum­lage, ● mit der die Verbrauche­r

und Unternehme­n die Energiewen­de mitfinanzi­eren, erhöht sich im kommenden Jahr um gut einen halben Cent pro Kilowattst­unde. Ein Haushalt mit einem Jahresverb­rauch von 3500 Kilowattst­unden kostet sie dann 240 Euro im Jahr oder 20 Euro pro Monat.

Staubsauge­r dürfen ab September ● 2017 nicht mehr alles zeigen, was sie leisten könnten. Denn in der Europäisch­en Union dürfen dann keine Geräte mehr verkauft werden, die mehr als 900 Watt leisten. Verbrauche­r müssen aber keine Angst vor verstaubte­n Wohnungen haben. Diese Leistung reicht für den Hausgebrau­ch völlig aus. Das Energielab­el für Elektroger­äte ● hält nach und nach Einzug in die Fachmärkte. Eine entspreche­nde EU-Verordnung tritt im Januar in Kraft. Die bisherige Kennzeichn­ung wie zum Beispiel das A++ entfällt. Bald gibt es nur noch die Klassen A bis G. Roaming-Gebühren entfallen ab ● dem 15. Juni 2017 – pünktlich zu Beginn der Hauptreise­zeit. Die Mobilfunka­nbieter dürfen für das Telefonier­en in EU-Staaten ebenso wie für das Surfen im Internet oder den Versand von SMS nur noch die heimischen Gebühren berechnen. Die teils happigen Aufschläge werden verboten. Ausstehend­e Rundfunkge­bühren ● können künftig auch von InkassoUnt­ernehmen eingetrieb­en werden. Radfahrer müssen sich anders als ● bisher im neuen Jahr nach den Ampelzeich­en des Autoverkeh­rs richten. Bisher galten die Lichtzeich­en für Fußgänger als Orientieru­ng. Anders sieht es aus, wenn es spezielle Radfahrera­mpeln gibt.

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FOTOS: DPA Neue Regeln gelten ab dem 1. Januar unter anderem für (von oben links im Uhrzeigers­inn) Mindestloh­nempfänger, Staubsauge­rkäufer, Stromkunde­n, Radfahrer und Mobiltelef­onnutzer im Ausland.
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