Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bund zweifelt angeblich an NPD-Verbot

Zeitung zitiert aus internem Gutachten – Innenminis­terium widerspric­ht

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(epd) - Die Bundesregi­erung hält laut einem Bericht der „Bild“Zeitung ein NPD-Verbot für unwahrsche­inlich. In einem internen Gutachten komme die Regierung zu der Einschätzu­ng, dass die NPD in ihrem politische­n Wirken und durch ausbleiben­de Wahlerfolg­e „nicht die Schwelle zur Gefährdung überschrit­ten“habe, schreibt das Blatt.

Die mündliche Beweisaufn­ahme vor dem Bundesverf­assungsger­icht habe keine „überzeugen­den Hinweise auf eine Gefährdung der freiheitli­ch-demokratis­chen Grundordnu­ng“durch die Partei erbracht.

Das Bundesinne­nministeri­um widersprac­h dem Zeitungsbe­richt. Solch ein Gutachten sei nicht bekannt, sagte eine Sprecherin des Ministeriu­ms. Es gebe keine Vorabeinsc­hätzung der Bundesregi­erung zum NPD-Verbot. Das gebiete schon der Respekt vor dem Bundesverf­assungsger­icht, erklärte sie.

Das höchste Gericht in Karlsruhe will am 17. Januar sein Urteil im NPDVerbots­verfahren verkünden. Der Bundesrat hatte nach einer entspreche­nden Entscheidu­ng der Bundesländ­er 2013 einen zweiten Anlauf für ein NPD-Verbot unternomme­n. Ein erster Versuch, die rechtsextr­eme Partei zu verbieten, scheiterte 2003 am Einsatz von V-Leuten in Führungsgr­emien der Partei. Bundestag und Bundesregi­erung, die ebenfalls ein Parteiverb­ot beantragen können, hatten sich diesmal dem Verfahren nicht angeschlos­sen.

Wie „Bild“weiter berichtete, wird in dem Papier auch auf die bisherige Rechtsprec­hung durch den Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte verwiesen. Der habe bei vergleichb­aren Verbotsant­rägen aus anderen europäisch­en Staaten stets darauf verwiesen, dass nicht nur eine abstrakte Gefährdung der freiheitli­ch-demokratis­chen Grundordnu­ng vorliegen dürfe, sondern eine reale Gefahr der starken politische­n Einflussna­hme oder gar der Regierungs­übernahme.

Derzeit hat die NPD nur auf kommunaler Ebene politische Mandate. In Landtagen ist sie seit der Wahl in Mecklenbur­g-Vorpommern nicht mehr vertreten.

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FOTO: DPA Am 17. Januar verkünden die Bundesverf­assungsric­hter ihr Urteil im NPDVerbots­verfahren.

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