Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bund zweifelt angeblich an NPD-Verbot
Zeitung zitiert aus internem Gutachten – Innenministerium widerspricht
(epd) - Die Bundesregierung hält laut einem Bericht der „Bild“Zeitung ein NPD-Verbot für unwahrscheinlich. In einem internen Gutachten komme die Regierung zu der Einschätzung, dass die NPD in ihrem politischen Wirken und durch ausbleibende Wahlerfolge „nicht die Schwelle zur Gefährdung überschritten“habe, schreibt das Blatt.
Die mündliche Beweisaufnahme vor dem Bundesverfassungsgericht habe keine „überzeugenden Hinweise auf eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“durch die Partei erbracht.
Das Bundesinnenministerium widersprach dem Zeitungsbericht. Solch ein Gutachten sei nicht bekannt, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Es gebe keine Vorabeinschätzung der Bundesregierung zum NPD-Verbot. Das gebiete schon der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, erklärte sie.
Das höchste Gericht in Karlsruhe will am 17. Januar sein Urteil im NPDVerbotsverfahren verkünden. Der Bundesrat hatte nach einer entsprechenden Entscheidung der Bundesländer 2013 einen zweiten Anlauf für ein NPD-Verbot unternommen. Ein erster Versuch, die rechtsextreme Partei zu verbieten, scheiterte 2003 am Einsatz von V-Leuten in Führungsgremien der Partei. Bundestag und Bundesregierung, die ebenfalls ein Parteiverbot beantragen können, hatten sich diesmal dem Verfahren nicht angeschlossen.
Wie „Bild“weiter berichtete, wird in dem Papier auch auf die bisherige Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verwiesen. Der habe bei vergleichbaren Verbotsanträgen aus anderen europäischen Staaten stets darauf verwiesen, dass nicht nur eine abstrakte Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegen dürfe, sondern eine reale Gefahr der starken politischen Einflussnahme oder gar der Regierungsübernahme.
Derzeit hat die NPD nur auf kommunaler Ebene politische Mandate. In Landtagen ist sie seit der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr vertreten.