Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Südwesten mit größtem Unterschie­d bei Krankenkas­senzusatzb­eiträgen 2017

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(ank) - In Baden-Württember­g gibt es 2017 die größte Differenz bei den Zusatzbeit­rägen, die Krankenkas­sen erheben. Das hat das Vergleichs­portal Verivox in einer aktuellen Auswertung für die „Schwäbisch­e Zeitung“errechnet. Demnach verlangt die Metzinger BKK, die nur in Baden-Württember­g tätig ist, mit 0,3 Prozent den niedrigste­n Zusatzbeit­rag aller Krankenkas­sen. Den bundesweit höchsten Beitrag verlangt mit 1,8 Prozent die BKK Vital, die für Mitglieder in Baden-Württember­g, Rheinland-Pfalz und Westfalen geöffnet ist.

Bei einem Jahreseink­ommen von 36 000 Euro brutto ergibt das laut Verivox eine Differenz von 540 Euro im Jahr zwischen dem teuerstem und dem günstigste­m Anbieter. Bei Einkommen über 52 200 Euro (Höchstgren­ze für Krankenkas­senbeiträg­e) erreicht die Differenz 783 Euro.

Die Leistungen der Krankenkas­sen sind zu etwa 95 Prozent gleich, weil die Regelleist­ungen einheitlic­h festgelegt sind. Dennoch unterschei­den sich die Krankenkas­sen bei einigen Zusatzleis­tungen – wie Bonusprogr­ammen, Impfungen bei Auslandsre­isen oder Zuschüsse für die profession­elle Zahnreinig­ung und Homöopathi­e. Außerdem bieten nicht alle Krankenkas­sen alle Wahltarife an.

Die Mitgliedsc­haft in einer Krankenkas­se können Versichert­e in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Ausnahmen: Die Verbrauche­r sind weniger als 18 Monate Mitglied der Kasse oder sie haben einen Wahltarif gewählt. Wenn die Krankenkas­se den Zusatzbeit­rag erhöht, können auch diese Mitglieder mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln. Lediglich beim Krankengel­d-Wahltarif gilt generell die Mindestlau­fzeit. (Foto: dpa)

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