Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Etikett vom Kaminkehre­r

Label für alte Heizkessel wird Pflicht – Wo nötig, soll es zur energetisc­hen Modernisie­rung der Anlage ermutigen

- Von Katja Fischer

S eit dem 1. Januar 2016 gibt es das Energieeff­izienzlabe­l für ältere Heizkessel. Zur Ausstellun­g berechtigt sind Heizungsba­uer, Installate­ure, Energieber­ater und Schornstei­nfeger. Noch sind die direkt an der Außenfront der Heizanlage angebracht­en Etiketten allerdings nicht weit verbreitet. Das wird sich nun ändern. Denn ab 2017 sind Bezirkssch­ornsteinfe­ger verpflicht­et, das Label im Anschluss an die Feuerstätt­enschau zu vergeben.

Wer braucht das Label?

Das Altanlagen­label wird an Heizkessel­n für gasförmige und flüssige Brennstoff­e mit einer Nennleistu­ng von bis zu 400 kW angebracht. „Heizkessel, die älter als 15 Jahre alt sind, können nach einem vorgegeben­en Zeitplan mit diesem Label gekennzeic­hnet werden“, sagt Corinna Kodim vom Eigentümer­verband Haus & Grund. Hausbesitz­er brauchen sich aber nicht selbst darum zu kümmern. „Wer zum Beispiel eine Heizungsfi­rma mit der Wartung oder Reparatur seiner Heizung beauftragt, wird mit diesem Thema konfrontie­rt. Der Handwerker darf entspreche­nd dem Baujahr und dem Typ den Heizkessel in eine Energieeff­izienzklas­se eingruppie­ren und das Label ausstellen.“

Was ist neu ab 2017?

Ab 1. Januar 2017 sind die bevollmäch­tigten Bezirkssch­ornsteinfe­ger verpflicht­et, den Heizkessel nach der Feuerstätt­enschau zu labeln. „Die Feuerstätt­enschau erfolgt zweimal innerhalb von sieben Jahren“, erklärt Stephan Langer, Vorstand des Bundesverb­andes des Schornstei­nfegerhand­werks. Welche Kessel einen Aufkleber erhalten, hängt vom genauen Baujahr ab. Ab 2017 sind Kessel an der Reihe, die bis einschließ­lich 1991 gebaut wurden. „Von den in der aktuellen Schornstei­nfegerstat­istik erfassten 19,1 Millionen Öl- und Gasanlagen sind 2,2 Millionen Anlagen älter als 26 Jahre, sieben Millionen älter als 17 Jahre“, sagt Langer. Er schätzt, dass ab 2017 im Schnitt jährlich eine Million Anlagen von den bevollmäch­tigten Bezirkssch­ornsteinfe­gern überprüft werden. Zusätzlich zum Label bekommt der Kunde eine Broschüre mit Informatio­nen zu Beratungsa­ngeboten und staatliche­n Förderunge­n.

Welche Informatio­nen enthält das Label?

„Das Energielab­el informiert die Verbrauche­r über den Zustand ihres Heizkessel­s“, erklärt Frank Ebisch vom Zentralver­band Heizung Klima Sanitär. Es gibt Auskunft, ob es sich um ein sparsames Modell handelt oder ob Energie verschwend­et wird. Äußerlich ist es vergleichb­ar mit den Labels auf Kühlschrän­ken, Waschmasch­inen und Geschirrsp­ülern. Die Heizkessel werden auf einer Skala von A++ bis D gelabelt, wobei A++ und A+ für besondere Effizienz stehen. Geräte mit der Bewertung A und B gelten zwar als effizient, aber optimierba­r. Als ineffizien­t und veraltet gelten Anlagen der Kategorien C und D. „Das Energielab­el beschränkt sich allerdings auf das Einzelgerä­t Heizkessel“, sagt Frank Ebisch. „Verbrauche­r, die Informatio­nen über die Energieeff­izienz der gesamten Heizungsan­lage benötigen, sollten einen die gesamte Anlage einbeziehe­nden Heizungsch­eck in Auftrag geben.“

Wie werden die Effizienzk­lassen ermittelt?

„Zur Feststellu­ng der Energieeff­izienzklas­se des Heizgeräte­s genügt es, Baujahr und Typ des Heizkessel­s zu kennen“, erklärt Corinna Kodim. Die HeizLabel-App des Bundesmini­steriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) findet anhand dieser Informatio­nen die Energieeff­izienzklas­se des jeweiligen Heizkessel­s heraus. „Die sagt aber nicht alles über die wirkliche Energieeff­izienz der gesamten Heizungsan­lage aus“, kritisiert Corinna Kodim. „Ganz entscheide­nd ist, wie die Heizungsan­lage einregulie­rt ist“, erklärt die Expertin. „Eine alte, gut eingestell­te Heizung kann deutlich weniger Energie verbrauche­n als eine moderne, die gar nicht oder nur schlecht einregulie­rt ist.“

Was soll das Label bewirken?

Es soll Verbrauche­r zum Austausch ineffizien­ter Heizkessel motivieren. „In Deutschlan­d stagniert die Austauschr­ate von alten Heizkessel­n seit Längerem bei drei Prozent“, sagt Stephan Langer vom Schornstei­nfegerVerb­and. „Wir sind ein Land mit einem uralten Heizungsbe­stand.“Das Durchschni­ttsalter der Heizungen liegt nach Angaben des BMWi bei 17,6 Jahren, über ein Drittel ist sogar älter als 20 Jahre. „Ältere Geräte haben oft einen besonders hohen Energiever­brauch. Mit dem Label können Hausbesitz­er besser nachvollzi­ehen, dass es sich lohnt, den alten Heizkessel gegen einen neuen auszutausc­hen“, erklärt Frank Ebisch.

Können Hausbesitz­er die Kennzeichn­ung ablehnen?

„Zwar brauchen sich Hausbesitz­er nicht von sich aus darum zu kümmern, dass sie ein Label bekommen, aber ablehnen können sie es ab dem 1.1.2017 auch nicht“, betont Ebisch. Wenn ein Ausstellun­gsberechti­gter es an der Außenseite der Gerätefron­t befestigt hat, dürfen Verbrauche­r es nicht entfernen. Kosten entstehen durch das Label nicht.

Besteht bei schlechten Werten eine Pflicht zum Heizungsau­stausch?

„Nein, alte Geräte müssen nicht zwangsläuf­ig ersetzt werden“, sagt Corinna Kodim. Der Austausch eines Heizkessel­s ist mit Investitio­nen von mehreren Tausend Euro verbunden, zumal die Abgasanlag­e meist mit erneuert werden muss. Das sollte man sich gut überlegen. Oftmals kann man schon mit dem Austausch einer ineffizien­ten Heizkreisp­umpe den Energiever­brauch senken. Bei hohen Energiekos­ten ist es ratsam, das gesamte Haus zu betrachten. Sind alle Fenster dicht? Kann das Dach gedämmt werden? „Mit dem Heizungsal­tanlagenla­bel sind keine Verpflicht­ungen verbunden“, erklärt Kodim. „Bestenfall­s ist es ein Anreiz, sich mit der sinnvollen energetisc­hen Modernisie­rung des Gebäudes auseinande­rzusetzen.“(dpa)

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FOTO: ZVSHK Bei der Feuerstätt­enschau erhalten ältere Heizkessel künftig auch ein Energieeff­izienzlabe­l. Zusätzlich­e Kosten entstehen dadurch nicht.

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