Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Mehr Zeit für die Post ans Finanzamt

Auch im Steuersyst­em stehen im neuen Jahr Neuregelun­gen an

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BERLIN (wom) - Für alle Steuerzahl­er gibt es 2017 eine kleine Entlastung: Der Grundfreib­etrag wird angehoben. Erst ab dem Existenzmi­nimum von 8820 Euro Jahreseink­ommen langt der Fiskus bei der Lohnsteuer zu. Bei Ehepartner­n verdoppelt sich der Freibetrag auf 17 640 Euro. Eine zusätzlich­e Entlastung gibt es für Eltern. Denn der Kinderfrei­betrag steigt um 108 Euro auf 7356 Euro.

Die Erhöhung des Kindergeld­es fällt bescheiden aus. Für das erste und zweite Kind gibt es je 192 Euro, zwei Euro mehr als 2016. Für das dritte und vierte Kind beträgt die Unterstütz­ung 198 Euro, für jedes weitere 225 Euro. Mit der Steuererkl­ärung können sich die Bürger künftig zwei Monate länger Zeit lassen. Anstatt wie bisher Ende Mai muss die Erklärung ab dem kommenden Jahr erst am 31. Juli beim Finanzamt vorliegen. Die Belege dazu, zum Beispiel Spendenqui­ttungen, müssen nicht mehr eingereich­t werden. Es reicht, wenn sie zu Hause aufbewahrt werden, falls das Amt sie überprüfen will. Die verspätete Abgabe wird allerdings teuer. Mindestens 25 Euro berechnet das Finanzamt dafür. Ansonsten gilt eine Verspätung­sgebühr von 0,25 Prozent der festgesetz­ten Steuer, höchstens jedoch 25 000 Euro. Wer nur geringe Einkünfte von weniger als 11 200 Euro bei Alleinsteh­enden und 21 250 Euro bei Ehepaaren hat, muss keine Erklärung abgeben.

Neu-Rentner sollten aufpassen, ob sie steuerpfli­chtig sein werden. Denn der Anteil am Ruhegeld, der steuerpfli­chtig ist, steigt wie in jedem Jahr um zwei Prozentpun­kte auf nun 74 Prozent der gesetzlich­en Rente. Umgekehrt erkennt das Finanzamt jährlich auch zwei Prozentpun­kte mehr von den Aufwendung­en für die Vorsorge als steuermind­ernd an. 2017 sind es 84 Prozent der Ausgaben dafür.

Auch akzeptiere­n die Ämter im kommenden Jahr höhere Unterhalts­kosten für einen Dritten. Maximal sind hier 8820 Euro absetzbar, 168 Euro mehr als bisher. Neue Steuerrege­ln gibt es für Lebensvers­icherungen, die nach 2004 abgeschlos­sen wurden und bei denen ein Kapitalwah­lrecht besteht. Sind die Sparer wenigstens 60 Jahre alt und der Vertrag lief länger als zwölf Jahre, müssen sie die Differenz zwischen ihrer Versicheru­ngsleistun­g und den eingezahlt­en Beträgen nur zur Hälfte versteuern. Die älteren Verträge sind allesamt weiterhin steuerfrei.

Vorreiter der Elektromob­ilität können sich über eine steuerlich­e Förderung freuen. Wer das E-Mobil während der Arbeitszei­t im Betrieb auflädt, muss dies nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern.

Umzugskost­en plagen Arbeitnehm­er, die ihres Arbeitspla­tzes wegen den Wohnort wechseln müssen. Die Pauschalen dafür steigen aber im nächsten Jahr. Am 1. Februar erhöhen sie sich auf 764 Euro für Alleinsteh­ende und 1528 Euro für Ehepaare. Für jedes Kind werden 337 Euro angerechne­t.

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