Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Mehr Zeit für die Post ans Finanzamt
Auch im Steuersystem stehen im neuen Jahr Neuregelungen an
BERLIN (wom) - Für alle Steuerzahler gibt es 2017 eine kleine Entlastung: Der Grundfreibetrag wird angehoben. Erst ab dem Existenzminimum von 8820 Euro Jahreseinkommen langt der Fiskus bei der Lohnsteuer zu. Bei Ehepartnern verdoppelt sich der Freibetrag auf 17 640 Euro. Eine zusätzliche Entlastung gibt es für Eltern. Denn der Kinderfreibetrag steigt um 108 Euro auf 7356 Euro.
Die Erhöhung des Kindergeldes fällt bescheiden aus. Für das erste und zweite Kind gibt es je 192 Euro, zwei Euro mehr als 2016. Für das dritte und vierte Kind beträgt die Unterstützung 198 Euro, für jedes weitere 225 Euro. Mit der Steuererklärung können sich die Bürger künftig zwei Monate länger Zeit lassen. Anstatt wie bisher Ende Mai muss die Erklärung ab dem kommenden Jahr erst am 31. Juli beim Finanzamt vorliegen. Die Belege dazu, zum Beispiel Spendenquittungen, müssen nicht mehr eingereicht werden. Es reicht, wenn sie zu Hause aufbewahrt werden, falls das Amt sie überprüfen will. Die verspätete Abgabe wird allerdings teuer. Mindestens 25 Euro berechnet das Finanzamt dafür. Ansonsten gilt eine Verspätungsgebühr von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, höchstens jedoch 25 000 Euro. Wer nur geringe Einkünfte von weniger als 11 200 Euro bei Alleinstehenden und 21 250 Euro bei Ehepaaren hat, muss keine Erklärung abgeben.
Neu-Rentner sollten aufpassen, ob sie steuerpflichtig sein werden. Denn der Anteil am Ruhegeld, der steuerpflichtig ist, steigt wie in jedem Jahr um zwei Prozentpunkte auf nun 74 Prozent der gesetzlichen Rente. Umgekehrt erkennt das Finanzamt jährlich auch zwei Prozentpunkte mehr von den Aufwendungen für die Vorsorge als steuermindernd an. 2017 sind es 84 Prozent der Ausgaben dafür.
Auch akzeptieren die Ämter im kommenden Jahr höhere Unterhaltskosten für einen Dritten. Maximal sind hier 8820 Euro absetzbar, 168 Euro mehr als bisher. Neue Steuerregeln gibt es für Lebensversicherungen, die nach 2004 abgeschlossen wurden und bei denen ein Kapitalwahlrecht besteht. Sind die Sparer wenigstens 60 Jahre alt und der Vertrag lief länger als zwölf Jahre, müssen sie die Differenz zwischen ihrer Versicherungsleistung und den eingezahlten Beträgen nur zur Hälfte versteuern. Die älteren Verträge sind allesamt weiterhin steuerfrei.
Vorreiter der Elektromobilität können sich über eine steuerliche Förderung freuen. Wer das E-Mobil während der Arbeitszeit im Betrieb auflädt, muss dies nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern.
Umzugskosten plagen Arbeitnehmer, die ihres Arbeitsplatzes wegen den Wohnort wechseln müssen. Die Pauschalen dafür steigen aber im nächsten Jahr. Am 1. Februar erhöhen sie sich auf 764 Euro für Alleinstehende und 1528 Euro für Ehepaare. Für jedes Kind werden 337 Euro angerechnet.