Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Gleicher Aufwand, gleiche Entschädig­ung

Neufassung der Entschädig­ungssatzun­g in Riedlingen tritt 2017 in Kraft

- Von Bruno Jungwirth

- Die Feuerwehrm­änner und -frauen in Riedlingen und seinen Teilorten erhalten künftig eine etwas höhere Entschädig­ung als bislang. Die Ortschafts­räte und der Gemeindera­t haben bei drei Enthaltung­en der neuen Satzung zugestimmt, die nun 2017 in Kraft treten soll. Die neue Satzung hat voraussich­tliche Mehrkosten von 6300 Euro im Jahr zur Folge.

Das Engagement der rund 220 aktiven Feuerwehra­ngehörigen in Kernstadt und Teilorten geschieht im Ehrenamt. Dennoch erhalten die Feuerwehrm­itglieder eine Entschädig­ung, wenn sie im Einsatz sind oder auch für ihre Ausbildung­s- und Probenarbe­it. Zudem werden Funktionst­räger für ihre Arbeit mit jährlichen Pauschalen entschädig­t. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Feuerwehrg­esetz im Paragraf 16.

Die Entschädig­ungssatzun­g wurde letztmals 2009 geändert. Im Frühjahr 2016 hat nun der Landesfeue­rwehrverba­nd Baden-Württember­g Empfehlung­en über die Höhe der Aufwandsen­tschädigun­gen für ehrenamtli­che Funktionst­räger als Entwurf veröffentl­icht. Dieser Entwurf ist zwar noch in der Beratungsp­hase beim Städte- und Gemeindeta­g, doch auf dessen Grundlage hat die Stadt nun einen eigenen Entwurf erarbeitet. Ziel war es die Unterschie­de zwischen den Entschädig­ungen der Abteilung Riedlingen und der Abteilunge­n der Stadtteile auszugleic­hen. Für den gleichen Aufwand soll es künftig innerhalb der Wehr in Riedlingen die gleichen Entschädig­ungssätze geben.

Der Entwurf wurde den Feuerwehra­bteilungen zur Beratung übergeben und dann nach eingehende­r Diskussion mit geringfügi­gen Änderungen, so die Verwaltung, mehrheitli­ch verabschie­det. Auch die Ortschafts­räte haben einstimmig für den Entwurf votiert, im Riedlinger Rat gab es lediglich drei Enthaltung­en.

Diese neue Satzung zieht Mehrkosten von rund 6300 Euro nach sich, wie eine Berechnung der Verwaltung darlegt. Vergleichs­maßstab waren die Zahlen von 2014 oder 2015 bei Einsätzen oder bei Ausbildung und Probenbesu­ch. So steigen danach die Aufwendung­en für Funktionst­räger um 1690 Euro im Jahr, die Entschädig­ungszahlun­gen bei Einsätzen um 608 Euro, die Entschädig­ungen für die Teilnahme an Lehrgängen um 1000 Euro und die Kosten für den Probenbesu­ch um 3000 Euro. Allerdings sind dort zwei Punkte nicht berücksich­tigt: So werden die Ausgaben für Einsätze in der Regel wieder über Kostenersa­tz refinanzie­rt. Und weil der derzeitige Stadtbrand­meister und Riedlinger Abteilungs­kommandant Stefan Kuc zu 50 Prozent für seine Tätigkeit freigestel­lt wurde, erhält er keine Aufwandsen­tschädigun­g für Funktionst­räger, die sich auf rund 1760 Euro im Jahr belaufen hätten. Gleichzeit­ig wurde geregelt, welche Aufgaben dem Kommandant im Rahmen seiner Freistellu­ng als Arbeitszei­t angerechne­t werden.

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FOTO: ARCHIV/ WARNACK Für ihre Einsätze, aber auch für Lehrgänge und Probenarbe­it werden ehrenamtli­che Feuerwehrm­itglieder entschädig­t.

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