Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Fraktionsecke im Mitteilungsblatt
Neues Redaktionsstatut für die Veröffentlichungen – Fraktionen dürfen Beiträge einreichen
(uno) - Im Amtsblatt der Stadt Riedlingen haben künftig auch die Fraktionen im Riedlinger Gemeinderat die Möglichkeit, sich zu Angelegenheiten der Stadt zu Wort zu melden. Dies wurde im neuen Redaktionsstatut so festgelegt.
Damit trägt die Stadt Riedlingen den Änderungen in der Gemeindeordnung Rechnung. Dort ist in Paragraf 20, Absatz 3 festgehalten, dass den Fraktionen im Gemeinderat Gelegenheit zu geben sei, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen. Allerdings nur zu diesen Themen, wie es im Redaktionsstatut heißt. So dürfen sie sich nicht zu landes- oder bundespolitischen Themen äußern.
Auch sind Beiträge auf 1700 Zeichen begrenzt. „Längere Beiträge sowie unrichtige Behauptungen können von der Stadtverwaltung nach Rücksprache mit den Fraktionen zurückgewiesen oder gekürzt werden“, heißt es im Redaktionsstatut für das Mitteilungsblatt.
Einreichen dürfen die Beiträge nur die Fraktionsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter mit dem ausdrücklichen Auftrag zur Veröffentlichung. Beiträge anderer Fraktionsmitglieder werden nicht veröffentlicht. Verantwortlich für den Inhalt der Mitteilungen sind dementsprechend die Fraktionen selbst. Am Schluss des Beitrags wird der Name des Verfassers und der Fraktion genannt.
Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich nach der Fraktionsstärke.