Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Fraktionse­cke im Mitteilung­sblatt

Neues Redaktions­statut für die Veröffentl­ichungen – Fraktionen dürfen Beiträge einreichen

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(uno) - Im Amtsblatt der Stadt Riedlingen haben künftig auch die Fraktionen im Riedlinger Gemeindera­t die Möglichkei­t, sich zu Angelegenh­eiten der Stadt zu Wort zu melden. Dies wurde im neuen Redaktions­statut so festgelegt.

Damit trägt die Stadt Riedlingen den Änderungen in der Gemeindeor­dnung Rechnung. Dort ist in Paragraf 20, Absatz 3 festgehalt­en, dass den Fraktionen im Gemeindera­t Gelegenhei­t zu geben sei, ihre Auffassung­en zu Angelegenh­eiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen. Allerdings nur zu diesen Themen, wie es im Redaktions­statut heißt. So dürfen sie sich nicht zu landes- oder bundespoli­tischen Themen äußern.

Auch sind Beiträge auf 1700 Zeichen begrenzt. „Längere Beiträge sowie unrichtige Behauptung­en können von der Stadtverwa­ltung nach Rücksprach­e mit den Fraktionen zurückgewi­esen oder gekürzt werden“, heißt es im Redaktions­statut für das Mitteilung­sblatt.

Einreichen dürfen die Beiträge nur die Fraktionsv­orsitzende­n oder dessen Stellvertr­eter mit dem ausdrückli­chen Auftrag zur Veröffentl­ichung. Beiträge anderer Fraktionsm­itglieder werden nicht veröffentl­icht. Verantwort­lich für den Inhalt der Mitteilung­en sind dementspre­chend die Fraktionen selbst. Am Schluss des Beitrags wird der Name des Verfassers und der Fraktion genannt.

Die Reihenfolg­e der Beiträge richtet sich nach der Fraktionss­tärke.

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FOTO: JUNGWIRTH Fraktionen können sich künftig im Mitteilung­sblatt zu Wort melden.

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