Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Tipps der Polizei

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Um sich vor falschen Amtsträger­n, falschen Polizeibea­mten oder sonstigen Betrügern zu schützen, gibt die Polizei Baden-Württember­g folgende Tipps:

Die Polizei fragt Sie nicht am Telefon nach Wertgegens­tänden, ohne dass Sie zuvor eine Anzeige erstattet haben. Geben Sie daher am Telefon keine Details zu Ihren finanziell­en Verhältnis­sen preis. Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie nicht auf derartige Forderunge­n ein.

Die Polizei ruft Sie nicht unter der Notruf-Nummer 110 an.

Rufen Sie die 110 (ohne Vorwahl) oder Ihre örtliche Polizeidie­nststelle an. Nutzen sie hierzu nicht die Rückruffun­ktion, da Sie ansonsten wieder bei den Tätern landen.

Sollten Zweifel an der Identität von Polizeibea­mten bestehen, stets durch einen Rückruf bei der örtlichen Polizeidie­nstelle Gewissheit schaffen.

Sprechen Sie mit Ihrer Familie oder anderen Personen, denen Sie vertrauen.

Notieren Sie sich (wenn vorhanden) die auf Ihrem Telefon angezeigte Nummer des Anrufers.

Prägen Sie sich möglichst Stimme und sprachlich­e Besonderhe­iten des Anrufers ein.

Erstatten Sie Strafanzei­ge bei Ihrer örtlichen Polizeidie­nststelle, falls Sie Opfer eines solchen Betruges geworden sind.

Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegens­tände an unbekannte Personen.

Prinzipiel­l sollten potenziell­e Betroffene alles hinterfrag­en, wenn sie am Telefon einen entspreche­nden Anruf erhalten: Habe ich wirklich an einem Gewinnspie­l teilgenomm­en? Habe ich noch unbezahlte Schulden aufgenomme­n? Habe ich, wie behauptet, einen Vertrag abgeschlos­sen? Außerdem: Bei einer Gewinnbena­chrichtigu­ngen keine Vorauszahl­ung leisten. (sz)

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