Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Tipps der Polizei
Um sich vor falschen Amtsträgern, falschen Polizeibeamten oder sonstigen Betrügern zu schützen, gibt die Polizei Baden-Württemberg folgende Tipps:
Die Polizei fragt Sie nicht am Telefon nach Wertgegenständen, ohne dass Sie zuvor eine Anzeige erstattet haben. Geben Sie daher am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis. Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie nicht auf derartige Forderungen ein.
Die Polizei ruft Sie nicht unter der Notruf-Nummer 110 an.
Rufen Sie die 110 (ohne Vorwahl) oder Ihre örtliche Polizeidienststelle an. Nutzen sie hierzu nicht die Rückruffunktion, da Sie ansonsten wieder bei den Tätern landen.
Sollten Zweifel an der Identität von Polizeibeamten bestehen, stets durch einen Rückruf bei der örtlichen Polizeidienstelle Gewissheit schaffen.
Sprechen Sie mit Ihrer Familie oder anderen Personen, denen Sie vertrauen.
Notieren Sie sich (wenn vorhanden) die auf Ihrem Telefon angezeigte Nummer des Anrufers.
Prägen Sie sich möglichst Stimme und sprachliche Besonderheiten des Anrufers ein.
Erstatten Sie Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle, falls Sie Opfer eines solchen Betruges geworden sind.
Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.
Prinzipiell sollten potenzielle Betroffene alles hinterfragen, wenn sie am Telefon einen entsprechenden Anruf erhalten: Habe ich wirklich an einem Gewinnspiel teilgenommen? Habe ich noch unbezahlte Schulden aufgenommen? Habe ich, wie behauptet, einen Vertrag abgeschlossen? Außerdem: Bei einer Gewinnbenachrichtigungen keine Vorauszahlung leisten. (sz)