Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
„Wer weiterfährt, macht sich strafbar“
Uwe Krause vom Polizeipräsidium Ulm über das Verhalten nach einem Bagatellunfall
- Freitagabend, 19 Uhr: Feierabend – jetzt schnell ins Auto, ab nach Hause und das Wochenende genießen. Doch im Auto stellt man fest, der Vordermann parkt ziemlich dicht am eigenen Fahrzeug. Ein Kontrollblick schafft Gewissheit: Das Auto wurde angerempelt – was tun? SZ-Redaktionsmitglied Michael Kroha hat mit Uwe Krause, Sprecher des Polizeipräsidiums Ulm, verschiedene Parkrempler-Szenarien durchgesprochen:
Ich komme zu meinem Fahrzeug und stelle einen Schaden fest. Der vermeintliche Unfallverursacher und dessen Auto sind aber nicht mehr am Unfallort. Was soll ich tun?
Kann der Fahrer nicht auf Anhieb ausfindig gemacht werden, sollte die Polizei auf jeden Fall angerufen werden, denn bei Unfallflucht handelt es sich um eine Straftat. Handelt es sich um einen Bagatellunfall und es liegen keine Fahrzeugteile, Lacksplitter oder andere Spuren am Unfallort vor, kann man als geschädigter Autobesitzer zur Polizei fahren und dort Anzeige wegen Unfallflucht erstatten. Am besten macht man vor dem Wegfahren noch Fotos von der Unfallstelle. Wer sich nicht sicher ist, sollte von der Unfallstelle aus die Polizei anrufen und das weitere Vorgehen abstimmen. Bei größeren Schäden und bei Unfällen mit Verletzten muss die Polizei sofort informiert werden.
Welche Folgen kann das für den Unfallflüchtigen haben?
Auch bei einem geringen Sachschaden hat ein Unfallverursacher die Pflicht, sich um die Regulierung des Schadens zu kümmern. Wer einfach weiterfährt, macht sich strafbar. Und das kann um ein Vielfaches teurer werden als die Reparatur einer Delle. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Geldstrafen, Fahrverbote, in schweren Fällen auch Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe drohen.
Was passiert, wenn der Unfallflüchtige sagt, er habe den Zusammenstoß nicht bemerkt?
Das sind meistens Ausreden. Als Autofahrer bemerkt man auch einen leichten Aufprall sowie die Kratzer oder andere Beschädigungen am eigenen Auto. Bei der Aufnahme und der Unfallsachbearbeitung prüfen wir, ob der Zusammenstoß, das Ruckeln oder das Geräusch vom Unfallverursacher hätte bemerkt werden müssen. Im Bedarfsfall schalten wir einen Sachverständigen ein, der so etwas feststellen kann. Nach jeder Unfallflucht suchen wir Zeugen, zum Teil auch über Pressemitteilungen. Die Angaben von Unfallzeugen haben schon so manche Ausrede widerlegt.
Ich komme zu meinem Fahrzeug und stelle einen Schaden fest. Das andere am Unfall beteiligte Fahrzeug steht noch am Unfallort, der Fahrer ist aber nicht anzutreffen.
Auch hier sollte die Polizei auf jeden Fall verständigt werden. Hier kann ebenso Unfallflucht vorliegen. Der mutmaßliche Unfallverursacher könnte zum Beispiel alkoholisiert gewesen sein oder unter Drogeneinfluss gestanden haben. Er könnte aber auch zuvor bei der Polizei angerufen haben und sucht nun den anderen Fahrzeughalter.
Was mache ich, wenn der Unfallverursacher anfangs sagt, dass er schuldig sei, dann aber in Anwesenheit der Polizei die Schuld abstreitet?
Wenn die Unfallursache klar ist, niemand verletzt wurde und keine Straftat vorliegt, spricht nichts gegen eine Schadensregulierung zwischen den Beteiligten. Um nachträgliche Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, sollte man nach Möglichkeit vor Ort Zeugen feststellen, Fotos machen und die Formblätter von Versicherungen nutzen.
Wie verhalte ich mich als Zeuge eines Unfalls?
Jemand, der einen Unfall beobachtet hat, sollte sich als Zeuge zu erkennen geben und den Beteiligten seine Per- sonalien nennen. Zeugen von Unfallfluchten, schweren Unfällen oder anderen bedeutenden Vorfällen sollten so schnell wie möglich mit der Polizei Kontakt aufnehmen.
Was muss ich tun, wenn ich mit meinem Fahrzeug ein anderes beschädige?
Ein Zettel reicht nicht aus. Rufen Sie die Polizei an und erklären Sie die Situation. Dann sind Sie Ihrer Pflicht nachgekommen und der Unfall ist aktenkundig. Die Polizei wird den Unfall dann vor Ort aufnehmen und den betroffenen Fahrzeugbesitzer ausfindig machen und informieren.
Wenn ich aber dringend zum Flughafen muss und keine Zeit habe?
Natürlich gibt es sogenannte Rechtfertigungsgründe. Doch die Beurteilung dieser Gründe obliegt dem Gericht. Das kann manchmal ein schmaler Grat sein. Man sollte deshalb schauen, dass man immer die Polizei benachrichtigt. Die Beamten am Telefon besprechen dann das weitere Vorgehen.
zum Verhalten im Straßenverkehr gibt die Polizei im Internet unter: