Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Untersuchungen für den Genehmigungsantrag
Der Regionalverband Donau- Iller hat im Areal des früheren Munitionsdepots Pflummern eine Konzen
trationszone für Windenergie ausgewiesen. Die Stadt Riedlingen und die Vertreter von ForstBW als Beauftragte für den Staatswald des Landes Baden- Württemberg einigten sich mit der Investorengruppe aus EnBW und Partnern über die Inhalte und Planungen für vier Windenergieanlagen. Durch den Grundsatzbeschluss des Zwiefalter Gemeinderats zur Verpachtung von Grundstücken wird nun eine weitere Windenergieanlage auf benachbarten Grundstücken auf Gemarkung Mörsingen mitgeplant. Die Entfernung zum Ort Mörsingen beträgt 1500 Meter. Auf den Flächen zur Einrichtung der Windkraftanlagen besteht eine gute Infrastruktur und Zuwegung. Projektleiterin Anna Immel und Markus Armbruster von der EnBW stellten die Planungen vor. Seit Juli 2016 laufen die Untersuchungen für den Genehmigungsantrag. Dazu gehören Windmessungen, immissionsschutzrechtliche Aspekte und naturschutzfachliche Prüfungen. In der Zwischenzeit werden bereits Vorabprognosen für einzelne Bereiche berechnet. Hierzu gehören Lärm und Schattenwurf. Die Lärmentwicklung am Standort liege bei 104 dB( A). Die Berechnungen ergaben, dass in 1500 Meter Entfernung zu 90 Prozent 35 dB( A) eingehalten würden. Der Richtwert für Lärm liege bei 45 dB( A). Geräusche von Getriebe und Generator seien nicht hörbar. Für den Schlagschatten und Schattenwurf liegen die Grenzwerte bei 30 Minuten pro Tag beziehungsweise 30 Stunden im Jahr. Die Schattenwurfprognose zeige, dass kein Haus in Mörsingen mit Schattenwurf rechnen müsse. Nach dem Ablauf der Untersuchungen und der Zusammenfassung der Ergebnisse wird für Ende 2017 mit dem Genehmigungsantrag gerechnet. Wenn bis Mitte 2018 die Genehmigung erfolgt, wird eine Ausschreibung für einen Wettbewerb über die Vergütungen eingeleitet. Voraussichtlich kann die Inbetriebnahme bis Mitte 2019 erfolgen. Erwartet wird ein wirtschaftliches Projekt, das 20 bis 25 Jahre betrieben wird. Mit Zustimmung der Grundeigentümer könne anschließend ein neuer Nutzungsvertrag ausgehandelt werden. ( th)