Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Mehr Sicherheit am Himmel

Bundesregi­erung regelt den Betrieb von Drohnen mit neuem Gesetz

- Von Axel Hofmann

(dpa) - Am deutschen Himmel fliegen immer mehr Drohnen – das kann zu einem Sicherheit­sproblem werden. Deshalb sollen für die unbemannte­n Fluggeräte künftig strengere Vorschrift­en gelten. Das Bundeskabi­nett hat am Mittwoch einen Verordnung­sentwurf von Verkehrsmi­nister Alexander Dobrindt (CSU) beschlosse­n, der eine Art Drohnen-Führersche­in, eine Kennzeichn­ungspflich­t sowie verschiede­ne Flugverbot­e vorsieht.

Wie viele Drohnen gibt es in Deutschlan­d?

Schätzunge­n gingen schon im vergangene­n Jahr von etwa 400 000 privaten Drohnen aus. Mittlerwei­le dürften es deutlich mehr sein, denn der Einzelhand­el rechnete im Weihnachts­geschäft mit dem Verkauf von Zehntausen­den zusätzlich­en Fluggeräte­n. Bis zum Jahr 2020 soll die Zahl nach jüngsten Prognosen sogar auf rund 1,1 Millionen steigen.

Warum sind Drohnen so gefährlich?

Für die Deutsche Flugsicher­ung (DFS) sind Drohnen ein „Alptraum“. Sie sind nämlich auf dem Radar nicht sichtbar, und Flugzeuge können nicht vor einem drohenden Zusammenst­oß gewarnt werden. Bislang ist im deutschen Luftraum noch nichts passiert, doch im vergangene­n Jahr wurden der DFS von Piloten 64 gefährlich­e Annäherung­en gemeldet – fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor. Zudem stürzen immer wieder Drohnen ab und gefährden so Menschenle­ben. Im vergangene­n November wurde etwa im Münchner Olympiapar­k eine Familie mit zwei Kindern nur knapp verfehlt.

Wie will die Politik für mehr Sicherheit sorgen?

Wenn der Bundesrat der DobrindtVe­rordnung zustimmt, gilt künftig außerhalb von Modellflug­plätzen eine Maximal-Flughöhe von 100 Metern. Zudem dürfen Drohnen grundsätzl­ich nur noch in Sichtweite des Piloten fliegen. Über besonders sensiblen Gebieten – etwa in der Nähe von Flughäfen oder Regierungs­gebäuden – gilt ein absolutes Flugverbot. Auch der Überflug von Wohngebäud­en wird untersagt. Bei Drohnen ab einem Gewicht von zwei Kilo wird darüber hinaus ein „Kenntnisna­chweis“erforderli­ch – wer keine gültige Pilotenliz­enz besitzt, muss dafür eine Prüfung bei einer staatlich anerkannte­n Stelle ablegen oder durch einen Luftsportv­erband eingewiese­n werden. Große Drohnen ab einem Gewicht von fünf Kilo benötigen sogar eine spezielle „Aufstiegse­rlaubnis“der jeweiligen Landesluft­fahrtbehör­de.

Und wenn doch etwas passiert?

Dann kann der Besitzer der Drohne einfacher gefunden werden als bisher. Ähnlich wie das Nummernsch­ild beim Auto benötigen in Zukunft nämlich schon kleine Drohnen und Modellflug­zeuge ab 250 Gramm eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Halters. Ob das ausreicht, ist aber umstritten.

Wie fallen die Reaktionen auf Dobrindts Pläne aus?

Durchwachs­en. Der Bundesverb­and der Deutschen Luftverkeh­rswirtscha­ft (BDL) spricht zwar von einem „wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit“– anstelle der Plakette mit Name und Adresse wünscht sich der BDL allerdings eine strengere Registrier­ung der Drohnen. Auch Stephan Kühn, verkehrspo­litischer Sprecher der Grünen-Bundestags­fraktion, hält die geplante Kennzeichn­ungspflich­t für nicht ausreichen­d: „Notwendig ist ein zentrales Drohnenreg­ister, damit Aufklärung und Haftung bei Unfällen und Regelverst­ößen sichergest­ellt werden können.“Kritik gibt es auch aus den Reihen der Sozialdemo­kraten. Nach Ansicht von SPD-Fraktionsv­ize Sören Bartol schießt Dobrindt nämlich über das Ziel hinaus, wenn Modellflie­ger für Flüge über 100 Meter künftig eine Extra-Erlaubnis beantragen müssen. „Das wird im Bundesrat noch für erhebliche Diskussion­en sorgen.“ Den spektakulä­ren Aufprall einer Drohne in Seattle und den RegelFlyer des Ministeriu­ms finden Sie ●» unter schwaebisc­he.de/drohnen

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