Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Rinderbesamung bleibt Stadtsache
Der Haushaltsplan einer Kommune gilt gemeinhin als trockenes, mitunter sprödes Zahlenwerk. Doch hinter den nüchternen Zahlenkolonnen verbirgt sich das pralle Gemeindeleben – und so manche Kuriosität. So soll es in Oberschwaben noch immer Kommunen geben, die das Erlegen von lästigen Nagetieren mit einer sogenannten Mausschwanzprämie honorieren. Und die Stadt Bad Buchau betreibt mit dem Haushaltsposten 5890 00 Wirtschaftsförderung der besonderen Art: 1400 Euro sind hier für „Samenkosten für künstliche Rinderbesamung“eingeplant.
Doch ist die Rinderbesamung wirklich Stadtsache? Gerwig Müller und Stefan Feurle wagten dies zu bezweifeln. „Das ist eine althergebrachte Einrichtung“, erläuterte Kämmerer Franz-Xaver Menz. Früher seien die Kommunen sogar gesetzlich verpflichtet gewesen, einen sogenannten Farren – schwäbisch „Gmoidshäge“– zu halten, der sich für den Rindernachwuchs des ganzen Orts zuständig fühlen durfte. Heute sei die Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung eher als eine Form der Landwirtschaftsförderung zu verstehen, ergänzte Bürgermeister Peter Diesch. „Aber ist das wirklich noch zeitgemäß?“, entgegnete Stadtrat Feurle: „Da könnte man auch sagen, wir finanzieren dem Kessler sein Klopapier.“
Ganz so sei die Sache nicht, gab Ordnungsamtsleiter Norbert Moll zu bedenken. Die Erträge aus der Jagdpacht kommen überwiegend der Stadt zugute. Im Gegenzug versuche man, die Landwirtschaft zu unterstützen. Auch beim Grundstückserwerb für die Umgehungsstraße damals hätten sich die Landwirte sehr kooperativ gezeigt. „Das hört sich doch viel besser an als ,Wir machen das aus Tradition’“, fand Feurle. Fazit: Der Haushaltsposten 5890 00 bleibt – Rinderbesamung ist weiterhin Stadtsache. (grü)