Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Nahles verteidigt Tarifeinheitsgesetz
(dpa) - Arbeitsministerin Andrea Nahles hat ihr Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kritik der Gewerkschaften verteidigt. Es gehe nicht darum, das Streikrecht zu beschränken. Die Neuregelung von Juli 2015 sei auch nicht mit dem Hintergedanken erlassen worden, darüber kleine Gewerkschaften zu bekämpfen. „Das ist weder Ziel noch Wirkung des Gesetzes“, sagte die SPD-Politikerin in der Verhandlung in Karlsruhe. Stattdessen solle das Gesetz „Anreize für Kooperation und Abstimmung“schaffen.
Der Erste Senat nimmt das Gesetz zwei volle Tage unter die Lupe. Dagegen geklagt haben etliche Gewerkschaften, die um ihre Koalitionsfreiheit bangen – und damit um ihren Einfluss.
Denn das Gesetz regelt, dass sich bei mehreren konkurrierenden Tarifverträgen künftig der jener Gewerkschaft durchsetzt, die in dem betroffenen Betrieb die meisten Mitglieder hat. Die unterlegene Gewerkschaft kann sich nur anschließen und den Vertrag nachzeichnen.
Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, äußerte etwa die Furcht, bei künftigen Tarifverhandlungen nur noch am „Katzentisch“Platz nehmen zu dürfen.
Die Richter verhandeln auch über Klagen von Verdi, dem Beamtenbund dbb, der Pilotenvereinigung Cockpit und der Kabinengewerkschaft Ufo. Anhand dieser Beschwerden sollen alle wichtigen Grundfragen geklärt werden. Insgesamt sind elf Klagen gegen das Gesetz anhängig.
Die Kläger befürchten, dass das Gesetz zu einer Monopolbildung unter den Gewerkschaften führe. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt. Ein Urteil dürfte erst in Monaten zu erwarten sein.