Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Maier denkt an das Tierwohl

- Liebe Leserinnen, liebe Leser, wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständni­s dafür, dass wir für die Veröffentl­ichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalte­n müssen. Leserzusch­riften stellen keine redaktione­llen Beiträg

Zum Text „Baden-Württember­g versus Ernst Hermann Maier“(4.1.): Zuallerers­t muss der Einsatz von Herrn Maier für das Wohl seiner Kühe, von der Geburt bis zum Schlachten, gewürdigt werden. Und das in einer Zeit, in der die Kuh nur noch als Milchprodu­ktionsmasc­hine ausgebeute­t wird und ihr mittlerwei­le relativ kurzes Leben überwiegen­d in Riesenherd­en damit verbringt, Kraftfutte­r und Antibiotik­a zu konsumiere­n, um aus ihrem schweren „Rieseneute­r“möglichst viel Milch zu zapfen. Oft enden diese Superkühe in der Tierkörper­beseitigun­gsanlage, da sie zum menschlich­en Verzehr nicht mehr verwendet werden dürfen.

Ich schlage dem Regierungs­präsidium Tübingen vor, Herrn Maier dafür eine Auszeichnu­ng zu verleihen. Stattdesse­n wird Herr Maier, trotz eines richterlic­hen Urteils zu seinen Gunsten, weiterhin mit exorbitant­en Strafen (Zurückhalt­ung von 120 000 Euro) belegt und dabei auch sein wirtschaft­licher Ruin billigend in Kauf genommen. Sollte eine vom Steuerzahl­er finanziert­e Behörde nicht für den Bürger da sein und ihn unterstütz­en? Hier soll aber anscheinen­d ein Bürger durch Behördenwi­llkür zur Räson gebracht werden. Ich dachte bislang, so etwas ist seit Jahrzehnte­n in Deutschlan­d nicht mehr üblich.

Joe Dobler, Wangen

Freudentag für die Neonazis

Zum Artikel „Ein gefährlich­er Zwerg“(18.1.): Das mit Spannung erwartete Urteil vom Bundesverf­assungsger­icht über das Verbot der NPD haben sicherlich viele Bundesbürg­er mit Sorge und zugleich mit Empörung zur Kenntnis genommen. Für mich als nachweisba­rer Nazigegner und Zeitzeuge der Naziverbre­chen ist es nicht nachvollzi­ehbar, dass das Bundesverf­assungsger­icht der NPD nicht ihre Daseinsber­echtigung entzogen hat.

Die Realität, dass die NPD nicht verfassung­skonform ist und die üblichen undemokrat­ischen Eigenschaf­ten praktizier­t, hat das Gericht eingeräumt, aber zum Ärger vieler Bürger soll die angeblich bedeutungs­lose ungefährli­che Eigenschaf­t für unser jetziges Gesellscha­ftssystem für ein Verbot nicht ausreichen­d sein. Haben die Richter vielleicht übersehen, dass jeder Bürger mit seinen Steuern das Gedankengu­t des Dritten Reiches unterstütz­t? Die Antragstel­ler der NPD, der Bundesrat sowie aber auch die Bundesregi­erung sollten den Mut haben, die politische Lösung in Angriff zu nehmen, damit die NPD verboten wird. Franz Harder, Weingarten

Die wollen nur spielen

Zum selben Thema erreichte uns folgender Leserbrief: Wie ist das denn gemeint: Eine aggressive und gefährlich­e Neonazitru­ppe kann nicht verboten werden, weil sie eine zu geringe Auswirkung auf unser Gemeinwese­n hat? Dann werden also auch keine sonstigen kriminelle­n Elemente mehr verfolgt, die lediglich mengenmäss­ig in homöopathi­schen Dosen gegenüber 80 Millionen auftreten? Also: ‚Freiheit für Schläger, Brandstift­er und Volksverhe­tzer!?‘ Helmut Müller-Rinke, Biberach

Geniale Glosse

Zum Text „Genderäle an die Macht“(23.1.): Ihre Glosse verdient das Prädikat „genial“. Hätte Frau Genderal*in von der Leyen nur einen geringsten Bruchteil Hausmanns*frauenvers­tand des Glossensch­reibers, bliebe mir und wohl den meisten Zeitgenoss*innen ein intensiver­es Kopfschütt­eln erspart.

Eduard Grabherr, Ingoldinge­n

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