Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Räte stimmen Vorentwurf des Bebauungsplans zu
Ertinger Sanierungsgebiet Engel-Areal geht ins Bebauungsplanverfahren – Abschluss vermutlich im Juli
(sz) - Mit der Zustimmung des Gemeinderats zum Bebauungsplanvorentwurf EngelAreal ist man dem Ziel näher gekommen, über das Gebiet im Ortskern von Ertingen einen Satzungsbeschluss zu fassen. Architekt Clemens Künster vom planenden Büro aus Reutlingen legte dem Gremium den Planentwurf dar und nahm Wünsche und Änderungen der Gemeinderäte auf, die im Entwurf noch berücksichtigt werden sollen.
- Mit der Zustimmung des Gemeinderats zum Bebauungsplanvorentwurf Engel-Areal ist man dem Ziel näher gekommen, über das Gebiet im Ortskern von Ertingen einen Satzungsbeschluss zu fassen. Architekt Clemens Künster vom planenden Büro aus Reutlingen legte dem Gremium den Planentwurf dar und nahm noch Wünsche und Änderungen der Gemeinderäte auf, die noch im Entwurf berücksichtigt werden sollen.
Der Bebauungsplanvorentwurf, der eine Fläche von 2,81 Hektar umfasst, beinhaltet einen planerischen und schriftlichen Teil. In ihm sind unter anderem sämtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan enthalten. Dazu gehören unter anderem auch die Maße der baulichen Nutzung, wie zum Beispiel die Geschossflächenzahl oder auch die Traufhöhen. Dazu kommen die Bauvorschriften nach der Landesbauordnung, die auch die Dachform und Dachneigung vorgibt.
Örtliche Vorschriften gelten
Aber auch die allgemeinen örtlichen Bauvorschriften haben bei diesem Planentwurf Gültigkeit. Hier ist zum Beispiel der Geltungsbereich des Bebauungsplans festgelegt und es sind die Emissionsradien von landwirtschaftlichen Hofstellen berücksichtigt. Auch die städtebauliche Konzeption findet hier Anwendung, wie beispielsweise die Erschließung oder auch die Bau- und Nutzungsstruktur. Die äußere Gestaltung der Baukörper ist hier ebenfalls festgeschrieben.
Es wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan Engel-Areal im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden und demzufolge auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann. Nach der Zustimmung des Gemeinderats zur Einleitung des Verfahrens folgen nun weitere Schritte, um dann mit dem Satzungsbeschluss abzuschließen. So stehen die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange an. Danach, so Clemens Künster, folgt der Auslegungsbeschluss in Form der öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung. Am Ende, und das könnte laut dem Planer im Juli/August geschehen, wird der Bebauungsplan Engel-Areal als Satzung beschlossen.