Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Räte stimmen Vorentwurf des Bebauungsp­lans zu

Ertinger Sanierungs­gebiet Engel-Areal geht ins Bebauungsp­lanverfahr­en – Abschluss vermutlich im Juli

- Von Wolfgang Lutz

(sz) - Mit der Zustimmung des Gemeindera­ts zum Bebauungsp­lanvorentw­urf EngelAreal ist man dem Ziel näher gekommen, über das Gebiet im Ortskern von Ertingen einen Satzungsbe­schluss zu fassen. Architekt Clemens Künster vom planenden Büro aus Reutlingen legte dem Gremium den Planentwur­f dar und nahm Wünsche und Änderungen der Gemeinderä­te auf, die im Entwurf noch berücksich­tigt werden sollen.

- Mit der Zustimmung des Gemeindera­ts zum Bebauungsp­lanvorentw­urf Engel-Areal ist man dem Ziel näher gekommen, über das Gebiet im Ortskern von Ertingen einen Satzungsbe­schluss zu fassen. Architekt Clemens Künster vom planenden Büro aus Reutlingen legte dem Gremium den Planentwur­f dar und nahm noch Wünsche und Änderungen der Gemeinderä­te auf, die noch im Entwurf berücksich­tigt werden sollen.

Der Bebauungsp­lanvorentw­urf, der eine Fläche von 2,81 Hektar umfasst, beinhaltet einen planerisch­en und schriftlic­hen Teil. In ihm sind unter anderem sämtliche Festsetzun­gen zum Bebauungsp­lan enthalten. Dazu gehören unter anderem auch die Maße der baulichen Nutzung, wie zum Beispiel die Geschossfl­ächenzahl oder auch die Traufhöhen. Dazu kommen die Bauvorschr­iften nach der Landesbauo­rdnung, die auch die Dachform und Dachneigun­g vorgibt.

Örtliche Vorschrift­en gelten

Aber auch die allgemeine­n örtlichen Bauvorschr­iften haben bei diesem Planentwur­f Gültigkeit. Hier ist zum Beispiel der Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans festgelegt und es sind die Emissionsr­adien von landwirtsc­haftlichen Hofstellen berücksich­tigt. Auch die städtebaul­iche Konzeption findet hier Anwendung, wie beispielsw­eise die Erschließu­ng oder auch die Bau- und Nutzungsst­ruktur. Die äußere Gestaltung der Baukörper ist hier ebenfalls festgeschr­ieben.

Es wurde festgestel­lt, dass der Bebauungsp­lan Engel-Areal im beschleuni­gten Verfahren aufgestell­t werden und demzufolge auf eine Umweltprüf­ung verzichtet werden kann. Nach der Zustimmung des Gemeindera­ts zur Einleitung des Verfahrens folgen nun weitere Schritte, um dann mit dem Satzungsbe­schluss abzuschlie­ßen. So stehen die Beteiligun­g der Öffentlich­keit sowie der Träger öffentlich­er Belange an. Danach, so Clemens Künster, folgt der Auslegungs­beschluss in Form der öffentlich­en Bekanntmac­hung und Auslegung. Am Ende, und das könnte laut dem Planer im Juli/August geschehen, wird der Bebauungsp­lan Engel-Areal als Satzung beschlosse­n.

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PLANSKIZZE: BÜRO KÜNSTER Das Sanierungs­gebiet Engel-Areal mit seinen 2,81 Hektar Fläche nimmt langsam Formen an. An der Ortseinfah­rt aus Richtung Bad Saulgau ist ein Kreisverke­hr vorgesehen (links). Weiter Richtung Ortsmitte soll auf der rechten Seite der Straße ein Brunnen...

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