Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
„Pro-Kopf-Verschuldung ist kein Vergleichsinstrument“
Dürmentinger Gemeinderat beschließt Einführung des neuen Haushaltsrechts
- Der Dürmentinger Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, das neue kommunale Haushaltsrecht – auch Doppik genannt – bis zum 1. Januar 2019 einzuführen. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Bewertung des immobilen Vermögens der Gemeinde. Diese ist nun abgeschlossen und soll in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden.
Vor rund acht Jahren hat der Landtag Baden-Württemberg das Gemeindehaushaltsrecht reformiert. Von der bisherigen sogenannten kameralistischen Buchführung sollte auf die doppelte Buchführung oder Doppik umgestellt werden. Neu daran ist die Vermögensrechnung in Form einer Bilanz. „Das ganze Vermögen einer Gemeinde wird dabei erfasst“, erklärte Bürgermeister Dietmar Holstein.
Herkulesaufgabe Bewertung
Es wird unterschieden zwischen mobilem und immobilem Vermögen. Die Bewertung des mobilen Sachvermögens und des Finanzvermögens übernimmt die Verwaltung. Das immobile Vermögen, also Gebäude, Straßen oder Grundstücke, zu bewerten, wäre indes eine Herkulesaufgabe, die die Kommunen selbst kaum leisten können. Dürmentingen hat sich diesbezüglich mit den Gemeinden Altheim, Langenenslingen und Uttenweiler zusammengetan und das Institut Innovatives Bauen aus Schwetzingen mit der Bewertung beauftragt. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird das Unternehmen das Ergebnis für Dürmentingen vorstellen. Das Ergebnis für Uttenweiler wurde den Räten dort bereits vorgelegt. „Das zusammen zu machen, ist billiger, und der eine weiß dann, was der andere macht“, sagte Kämmerer Klaus Weinhard. „Das ist auch eine gewisse Sicherheit.“
Als Diplom-Bankbetriebswirt begrüßt Bürgermeister Holstein die Einführung des neuen Haushaltsrechts. „Ich finde es nur positiv“, erklärt er. Denn dann könne man sich auch vom Vergleich anhand der ProKopf-Verschuldung einer Gemeinde verabschieden. „Für mich ist das kein Vergleichsinstrument.“Die Pro-Kopf-Verschuldung sei lediglich ein Indikator dafür, inwieweit sich eine Gemeinde über Kredite finanziert, aber nicht für das Guthaben, das sie vorhält. Hinzu kommt: „Wenn sich die Ertragssituation verbessert, kann ich die vertraglich festgesetzten Kredite nicht außerordentlich tilgen“, so Holstein. Über die Bilanz in der Doppik könne hingegen der Wert einer Gemeinde dargestellt werden.
Mit Ausnahme von Markus Geiger, der sich enthielt, stimmten die Räte geschlossen für die Einführung der Doppik.