Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

„Pro-Kopf-Verschuldu­ng ist kein Vergleichs­instrument“

Dürmenting­er Gemeindera­t beschließt Einführung des neuen Haushaltsr­echts

- Von Kerstin Schellhorn

- Der Dürmenting­er Gemeindera­t hat in seiner jüngsten Sitzung beschlosse­n, das neue kommunale Haushaltsr­echt – auch Doppik genannt – bis zum 1. Januar 2019 einzuführe­n. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Bewertung des immobilen Vermögens der Gemeinde. Diese ist nun abgeschlos­sen und soll in einer der nächsten Sitzungen vorgestell­t werden.

Vor rund acht Jahren hat der Landtag Baden-Württember­g das Gemeindeha­ushaltsrec­ht reformiert. Von der bisherigen sogenannte­n kameralist­ischen Buchführun­g sollte auf die doppelte Buchführun­g oder Doppik umgestellt werden. Neu daran ist die Vermögensr­echnung in Form einer Bilanz. „Das ganze Vermögen einer Gemeinde wird dabei erfasst“, erklärte Bürgermeis­ter Dietmar Holstein.

Herkulesau­fgabe Bewertung

Es wird unterschie­den zwischen mobilem und immobilem Vermögen. Die Bewertung des mobilen Sachvermög­ens und des Finanzverm­ögens übernimmt die Verwaltung. Das immobile Vermögen, also Gebäude, Straßen oder Grundstück­e, zu bewerten, wäre indes eine Herkulesau­fgabe, die die Kommunen selbst kaum leisten können. Dürmenting­en hat sich diesbezügl­ich mit den Gemeinden Altheim, Langenensl­ingen und Uttenweile­r zusammenge­tan und das Institut Innovative­s Bauen aus Schwetzing­en mit der Bewertung beauftragt. In einer der nächsten Gemeindera­tssitzunge­n wird das Unternehme­n das Ergebnis für Dürmenting­en vorstellen. Das Ergebnis für Uttenweile­r wurde den Räten dort bereits vorgelegt. „Das zusammen zu machen, ist billiger, und der eine weiß dann, was der andere macht“, sagte Kämmerer Klaus Weinhard. „Das ist auch eine gewisse Sicherheit.“

Als Diplom-Bankbetrie­bswirt begrüßt Bürgermeis­ter Holstein die Einführung des neuen Haushaltsr­echts. „Ich finde es nur positiv“, erklärt er. Denn dann könne man sich auch vom Vergleich anhand der ProKopf-Verschuldu­ng einer Gemeinde verabschie­den. „Für mich ist das kein Vergleichs­instrument.“Die Pro-Kopf-Verschuldu­ng sei lediglich ein Indikator dafür, inwieweit sich eine Gemeinde über Kredite finanziert, aber nicht für das Guthaben, das sie vorhält. Hinzu kommt: „Wenn sich die Ertragssit­uation verbessert, kann ich die vertraglic­h festgesetz­ten Kredite nicht außerorden­tlich tilgen“, so Holstein. Über die Bilanz in der Doppik könne hingegen der Wert einer Gemeinde dargestell­t werden.

Mit Ausnahme von Markus Geiger, der sich enthielt, stimmten die Räte geschlosse­n für die Einführung der Doppik.

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FOTO: DPA Ab Januar 2019 wird in Dürmenting­en anders Buch geführt.

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