Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
EnBW hält an Kettenacker Windpark fest
Stromversorger und Partner lassen Gutachten für das Projekt auf der Alb anfertigen
- Der Stromversorger EnBW hält an dem Projekt „Windpark Kettenacker“weiterhin fest. Das teilt EnBW-Pressesprecher Ulrich Stark auf Nachfrage der SZ mit. Den Kettenacker Windparkgegnern ist es gelungen, die Genehmigung für den Bauantrag weiter zu verzögern. Es neues Gutachten muss nachgereicht werden. Wie die SZ berichtete, hoffen die Gegner, mit der Verzögerungstaktik bewirken zu können, dass die EnBW irgendwann auf die Umsetzung des Parks verzichtet. Die Verzögerung könnte die staatliche Förderung des Projekts tatsächlich gefährden, da die Regierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit Beginn des Jahres 2017 geändert hat.
„Die EnBW und ihre Partner werden die geforderten Nachuntersuchungen in enger Abstimmung mit dem Landratsamt vornehmen“, teilt Pressesprecher Stark mit. Der Verein für Mensch und Natur Kettenacker hatte die Biologin Marion Gschweng beauftragt, Rotmilanhorste zu dokumentieren, die die EnBW in ihrem Gutachten zum Bauantrag beim Landratsamt nicht aufgezeigt hat. Einer dieser Standorte liegt in etwa 700 Metern Entfernung von einem geplanten Windrad. Vorgeschrieben ist ein Abstand von 1000 Metern.
Der Horst soll im Frühjahr beobachtet werden
Die EnBW ist nun bereit, gemeinsam mit allen Beteiligten, diesen Horst im Frühjahr beobachten zu lassen, um herauszufinden, ob es sich tatsächlich um einen Milanhorst handelt. Das neue Gutachten soll den Zeitraum März-Juni 2017 erfassen.
„Das beim Genehmigungsantrag eingebrachte Gutachten ist im Übrigen korrekt“, betont der Pressesprecher. In diesen Antrag seien die Untersuchungsergebnisse der Jahre 2014 und 2015 eingeflossen. Die Antragsunterlagen seien im Mai 2016 vollständig eingereicht worden. Der neue Horst sei erst im Herbst 2016 entdeckt worden. Doch laut Stark sei nicht klar, ob dieser Horst von einem der besonders geschützten Rotmilane oder einem anderen Raubvogel errichtet wurde. „Es kann vorkommen, dass innerhalb eines Jahres Horste abgehen oder neu entstehen, was während eines Genehmigungsverfahrens von mindestens vier bis zehn Monaten durchaus möglich ist“, betont Stark. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführten avifaunistischen Untersuchungen hätten jedenfalls in dem fraglichen Bereich keine Flugbewegungen von Milanen ergeben.
Bemerkenswert ist, dass dieses zusätzliche Gutachten keine simple Verzögerung von einem halben Jahr bedeutet, sondern einen weiterreichenden Hintergrund hat. Die Bundesregierung hat mit Beginn dieses Jahres die Förderung für Windparks auf neue Grundlagen gestellt. Künftig sollen solche Projekte entsprechend ihrer Rentabilität gefördert werden oder auch gar keine Förderung mehr erhalten. Alle Windparks, die bis zum 31. Dezember 2016 eine Genehmigung erhalten haben, werden noch nach den alten Regeln gefördert. Das wäre auch mit dem Bauantrag der EnBW durchaus möglich gewesen. Doch dieser eine Horst versetzt nun die EnBW und ihre Partner in eine völlig neue Situation. Sie können nicht mit einem festen Fördersatz rechnen.
Für den Förderantrag ist eine Baugenehmigung nötig
„Mit einer nach dem 31. Dezember 2016 erteilten Genehmigung müssen sich die Partner nach dem neuen EEG in einer Ausschreibung mit einem Preis pro kWh durchsetzen. Erhalten die Konsortialpartner hier einen Zuschlag, können sie das Projekt umsetzen“, erläutert Pressesprecher Stark. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung sei aber zwingend eine Genehmigung für den Windpark erforderlich. „Von daher ist es nach wie vor das Ziel, die Genehmigung zu erhalten“, so Stark.
Der Gammertinger Bürgermeister Holger Jerg befürwortet diese Vorgehensweise, doch ob der Windpark letzten Endes gebaut wird, ist für ihn noch offen. „Wir müssen die Genehmigung des Landratsamtes abwarten und dann sehen, wie hoch die Förderung sein wird“, so Jerg. Erst danach könne berechnet werden, ob die Wirtschaftlichkeit gegeben sei. Gebaut werde nur, wenn sich das Projekt lohne.