Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
„...wie bei einem Punktspiel ohne Schiedsrichter“
60 Jahre Blitzer: Joachim Eggensberger vom Polizeipräsidium Ulm über legale und illegale Warnmethoden
(uno) - In Düsseldorf wurde vor 60 Jahren zum ersten Mal ein Blitzer aufgestellt. Wir haben mit Joachim Eggensberger vom Polizeipräsidium Ulm über Blitzer, Warn-Apps und Radiomeldungen gesprochen.
SZ: Vor 60 Jahren wurde erstmals in Deutschland ein Blitzer aufgestellt. Ist dies aus Polizeisicht eine Erfolgsgeschichte?
Natürlich ist die Geschichte des Blitzers eine Erfolgsgeschichte. Stellen Sie sich vor, wir könnten noch heute keine Geschwindigkeit objektiv messen. Ohne Verkehrsüberwachung würde es auf den Straßen zugehen wie bei einem Punktspiel ohne Schiedsrichter. Die Mehrzahl der statischen Messanlagen werden von den Kommunen selbst beantragt, auch wurden sie erfolgreich zur Verringerung der Unfallzahlen an neuralgischen Stellen eingesetzt.
SZ: Inzwischen gibt es Blitzerwarn-Apps und andere Software, die vor Geschwindigkeitsmessungen warnen. Ist das legal?
Die einschlägige Vorschrift ist hierzu Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: Blitzerwarn-Apps und andere Software, die vor Geschwindigkeitsmessungen warnen, sind in Deutschland und in vielen anderen Ländern illegal, sofern sie sich auf einem im Fahrzeug betriebsbereit mitgeführten Gerät befinden. Im Ausland werden sogar teilweise die hierfür verwendeten Geräte beschlagnahmt. Eine Beschlagnahme ist auch hier nach der Strafprozessordnung (StPO) möglich, wenn das Gerät mit geringem technischen Aufwand betriebsbereit gemacht werden kann.
Aber diese Apps werden doch auf entsprechenden Plattformen angeboten. Ist es damit auch schon illegal es downzuloaden?
Der Download selbst ist nicht illegal, jedoch das betriebsbereite Mitführen eines solchen Gerätes im Fahrzeug.
Es gibt ja auch ganz analoge Warnsysteme – dass die Autofahrer sich mit Lichthupe warnen. Eine schöne Geste der Solidarität?
Mit Hupe oder Lichthupe darf nur vor Gefahren gewarnt werden. Wer durch Warnsignale den Geldbeutel von Temposündern schonen möchte, kann selbst zur Kasse gebeten werden.
Im Radio wird vor Radarüberwachung gewarnt. Warum ist das erlaubt? Ist das im Sinne der Polizei, weil dies schon abschreckende Funktion hat?
Die Warnung vor Radarüberwachung im Radio wurde gerichtlich überprüft und als legal eingestuft. Es kann sich durch vermehrte Meldungen zwar eine allgemein abschreckende Wirkung einstellen, jedoch wäre hierfür die genaue Angabe der Messörtlichkeit nicht notwendig, die es notorischen Schnellfahrern ermöglicht, gezielt auf die einzelne Messung zu reagieren, ohne seinen Fahrstil generell zu überdenken.