Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Altheim verfügt über 6,6 Millionen immobiles Vermögen

Gemeindera­t beschließt einstimmig die Einführung der Doppik

- Von Kurt Zieger

- Wie kürzlich schon Dürmenting­en, hat nun auch Altheim über die Einführung des neuen Haushaltsr­echts, die Doppik, beraten. Bis Ende 2019 muss auf Grund gesetzlich­er Vorgaben das Vermögen jeder Gemeinde erfasst werden. Die Bewertung des immobilen Vermögens, also der Gebäude, Straßen und Grundstück­e haben die beiden Gemeinden zusammen mit Langenensl­ingen und Uttenweile­r in Auftrag gegeben. In Altheim beträgt dieses Vermögen rund 6,6 Millionen Euro.

Der Landtag Baden-Württember­g hat im April 2009 das Gesetz zur Reform des Gemeindeha­ushaltsrec­hts beschlosse­n. Daran haben sich die Gemeinden zu halten, auch wenn Altheims Kämmerer Elmar Lohner in der Gemeindera­tssitzung feststellt­e: „Seit vielen Jahrzehnte­n sind wir mit der bisherigen Handhabung gut gefahren. Die Regierung ist offensicht­lich anderer Ansicht, auch wenn nicht wenige Gemeinden den neuen Herausford­erungen kritisch gegenübers­tehen.“

In der Vermögensr­echnung stellt die Kommune ihr gesamtes Vermögen in der Aufstellun­g einer Bilanz dar. Grundlage ist die vollständi­ge Erfassung und Bewertung des Sachvermög­ens in Form des bewegliche­n und unbeweglic­hen Vermögens sowie des Finanzverm­ögens. Da dies alles mit viel Arbeit in neuen Strukturen verbunden ist, wurden gewisse Vereinfach­ungsregelu­ngen vorgesehen, um den Bewertungs­aufwand einigermaß­en in Grenzen zu halten.

Mit der Bewertung des unbeweglic­hen Vermögens wurde im Oktober 2015 das Rechenzent­rum Reutlingen­Ulm

„Die Regierung ist offensicht­lich anderer Ansicht, auch wenn nicht wenige Gemeinden den neuen Herausford­erungen kritisch gegenübers­tehen.“Kämmerer Elmar Lohner

in Zusammenar­beit mit dem Institut Innovative­s Bauen in Schwetzing­en beauftragt. Die Bewertunge­n des mobilen Vermögens und des Finanzverm­ögens werden von der Verwaltung durchgefüh­rt.

Der Zweckverba­nd „Kiru“als kommunale Informatio­nsverarbei­tung Reutlingen-Ulm hat für die Gemeinde Altheim mit ihren Teilorten eine Gesamtbila­nz des Infrastukt­urvermögen­s von rund 6,6 Millionen Euro ermittelt. Darin sind bebaute und unbebaute Grundstück­e, aber auch Infrastruk­turvermöge­n wie Straßen, Wege und Plätze enthalten. An Abschreibu­ngen können im Bilanzjahr etwa 126000 Euro in Betracht kommen.

Beim Übergang auf das neue Haushaltsr­echt ist der Gemeindera­t neben anderem für die grundsätzl­iche Entscheidu­ng der Einführung wie auch des Zeitpunkts der Einführung zuständig. Einstimmig beschloss das Gremium die Einführung der Doppik mit dem Bilanzieru­ngsstichta­g zum 1. Januar 2019.

Auf die Bilanzieru­ng geleistete­r Investitio­nszuschüss­e wurde verzichtet. Dabei handelt es sich um Zuschüsse für Vereine oder Kirchengem­einden, die aus Gründen der Vereinfach­ung nicht einzeln bilanziert werden sollen. Stattdesse­n werden sie als „Einmalaufw­and“behandelt.

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FOTO: DPA Das neue Haushaltsr­echt, die Doppik, wird 2019 auch in Altheim eingeführt.

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