Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Altheim verfügt über 6,6 Millionen immobiles Vermögen
Gemeinderat beschließt einstimmig die Einführung der Doppik
- Wie kürzlich schon Dürmentingen, hat nun auch Altheim über die Einführung des neuen Haushaltsrechts, die Doppik, beraten. Bis Ende 2019 muss auf Grund gesetzlicher Vorgaben das Vermögen jeder Gemeinde erfasst werden. Die Bewertung des immobilen Vermögens, also der Gebäude, Straßen und Grundstücke haben die beiden Gemeinden zusammen mit Langenenslingen und Uttenweiler in Auftrag gegeben. In Altheim beträgt dieses Vermögen rund 6,6 Millionen Euro.
Der Landtag Baden-Württemberg hat im April 2009 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Daran haben sich die Gemeinden zu halten, auch wenn Altheims Kämmerer Elmar Lohner in der Gemeinderatssitzung feststellte: „Seit vielen Jahrzehnten sind wir mit der bisherigen Handhabung gut gefahren. Die Regierung ist offensichtlich anderer Ansicht, auch wenn nicht wenige Gemeinden den neuen Herausforderungen kritisch gegenüberstehen.“
In der Vermögensrechnung stellt die Kommune ihr gesamtes Vermögen in der Aufstellung einer Bilanz dar. Grundlage ist die vollständige Erfassung und Bewertung des Sachvermögens in Form des beweglichen und unbeweglichen Vermögens sowie des Finanzvermögens. Da dies alles mit viel Arbeit in neuen Strukturen verbunden ist, wurden gewisse Vereinfachungsregelungen vorgesehen, um den Bewertungsaufwand einigermaßen in Grenzen zu halten.
Mit der Bewertung des unbeweglichen Vermögens wurde im Oktober 2015 das Rechenzentrum ReutlingenUlm
„Die Regierung ist offensichtlich anderer Ansicht, auch wenn nicht wenige Gemeinden den neuen Herausforderungen kritisch gegenüberstehen.“Kämmerer Elmar Lohner
in Zusammenarbeit mit dem Institut Innovatives Bauen in Schwetzingen beauftragt. Die Bewertungen des mobilen Vermögens und des Finanzvermögens werden von der Verwaltung durchgeführt.
Der Zweckverband „Kiru“als kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm hat für die Gemeinde Altheim mit ihren Teilorten eine Gesamtbilanz des Infrastukturvermögens von rund 6,6 Millionen Euro ermittelt. Darin sind bebaute und unbebaute Grundstücke, aber auch Infrastrukturvermögen wie Straßen, Wege und Plätze enthalten. An Abschreibungen können im Bilanzjahr etwa 126000 Euro in Betracht kommen.
Beim Übergang auf das neue Haushaltsrecht ist der Gemeinderat neben anderem für die grundsätzliche Entscheidung der Einführung wie auch des Zeitpunkts der Einführung zuständig. Einstimmig beschloss das Gremium die Einführung der Doppik mit dem Bilanzierungsstichtag zum 1. Januar 2019.
Auf die Bilanzierung geleisteter Investitionszuschüsse wurde verzichtet. Dabei handelt es sich um Zuschüsse für Vereine oder Kirchengemeinden, die aus Gründen der Vereinfachung nicht einzeln bilanziert werden sollen. Stattdessen werden sie als „Einmalaufwand“behandelt.