Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Kontrolleure finden verdorbene Lebensmittel
Betreiberin und Koch einer Gaststätte haben nicht aufgepasst und kassieren Geldstrafen
In einer Plastikbox fanden Kontrolleure des Landratsamtes verdorbene Sardellen, in einer anderen grünlich verschimmelte Ananasscheiben. Der Koch und die Inhaberin zeigten sich im Gericht einsichtig und geständig. Es sei zu dem Zeitpunkt alles etwas viel geworden, eine Küchenhilfe sei unmittelbar zuvor ausgefallen, man sei überfordert gewesen, sagte der Koch. Es sei aber nie beabsichtigt gewesen, die schlechten Lebensmittel an Gäste zu reichen. Die Sardellen würden auch gar nicht auf der Speisekarte geführt: „Ein Freund kam damit vorbei und wir haben Spaghetti gekocht“, sagte er. Danach seien die Sardellen einfach im Kühlschrank vergessen worden.
Ähnlich habe es sich bei der Ananas verhalten. „Toast Hawaii verkaufen wir nicht so häufig“, sagte er. Daher habe er nicht bemerkt, wie die Ananas mit der Zeit schlecht geworden war: „Aber natürlich hätte ich so eine Ananas niemals rausgegeben“, so der Koch.
2012 schon einmal aufgefallen
Zu Lasten der Angeklagten führte Richterin Zieher aus, dass die beiden bereits im Jahr 2012 einmal wegen der gleichen Probleme auffällig geworden waren. Damals hatten Kontrolleure an drei verschiedenen Terminen immer etwas Unzureichendes gefunden, unter anderem verdorbenes Fleisch. Schon damals hatte es Geldstrafen für die beiden gegeben – insgesamt 4200 Euro.
In ihrem Schlussvortrag plädierte die Staatsanwältin für eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt knapp 12 000 Euro, der Verteidiger Abt für eine deutlich geringere. Zieher wählte bei ihrem Strafmaß die Mitte. Sie kritisierte vor allem, dass Betreiberin und Koch nicht genug aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hätten.
Viermal sei die Küche nun bereits negativ aufgefallen. „Sie sind Dienstleister. Ihre Kundschaft muss sich auf Sie verlassen können. Dieses Vertrauen dürfen Sie nicht enttäuschen“, gab sie den beiden Angeklagten mit auf den Weg.