Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Landkreis richtet Sicherheit­sdienst ein

Große Gemeinscha­ftsunterkü­nfte in Biberach werden künftig nachts überwacht

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(sz) - Der von Landrat Heiko Schmid im SZ-Jahresinte­rview Ende Dezember angekündig­te Sicherheit­sdienst für die Gemeinscha­ftsunterkü­nfte in der Bleicherst­raße 47 und der Bahnhofstr­aße 19 in Biberach wird ab 1. Februar eingericht­et. Das dazu notwendige Ausschreib­ungsverfah­ren konnte mittlerwei­le abgeschlos­sen werden. Dies teilt das Landratsam­t mit.

Der Sicherheit­sdienst ist demnach ab Februar montags bis donnerstag­s von 18 bis 6 Uhr und von freitags 16 bis montags 8 Uhr im Einsatz. An Feiertagen ist er rund um die Uhr vor Ort. „Wir nehmen das Thema Sicherheit in unseren Gemeinscha­ftsunterkü­nften sehr ernst“, wird Schmid in der Pressemitt­eilung zitiert. Es gebe spezielle Schulungen für die Mitarbeite­r und das Landratsam­t arbeite eng mit der Polizei zusammen. „In Absprache mit der Polizei haben wir uns dazu entschiede­n, in unseren beiden größten Gemeinscha­ftsunterkü­nften mit mehr als 150 Plätzen abends, in der Nacht und an den Wochenende­n einen Sicherheit­sdienst zu beauftrage­n“, so Schmid.

Aufgabe des Diensts sei es unter anderem, die Einhaltung der Hausordnun­g zu überwachen. Danach sei es beispielsw­eise nicht erlaubt, dass sich nicht berechtigt­e Personen nach 22 Uhr in der Gemeinscha­ftsunterku­nft aufhalten oder auch Besucher in der Unterkunft übernachte­n. Außerdem soll er die Polizei verständig­en, wenn es Verdachts- oder Anhaltspun­kte gibt, wonach es zu Straftaten in der Gemeinscha­ftsunterku­nft kommen kann. „Uns ist es wichtig, dass die Polizei auch in den Nachtstund­en einen Ansprechpa­rtner vor Ort hat, der sich mit den Gegebenhei­ten und dem Gebäude auskennt, sollte es notwendig sein“, macht Schmid deutlich. Tagsüber nehmen diese Aufgabe die Mitarbeite­r des Landratsam­ts wahr, die vor Ort ihre Arbeitsplä­tze haben.

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FOTO: IMAGO STOCK&PEOPLE In den beiden großen Gemeinscha­ftsunterkü­nften in Biberach gibt es künftig einen Sicherheit­sdienst.

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