Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Trumps Einreiseve­rbote für Muslime stoßen auf Protest

US-Gericht bremst den Präsidente­n aus

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(dpa) - USPräsiden­t Donald Trump hat mit seinem Einreiseve­rbot für viele Muslime internatio­nal Besorgnis und Proteste ausgelöst. Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) hält den Bann, der massiv vor allem Flüchtling­e trifft, für falsch. Trump und sein Stab verteidigt­en die Maßnahme dagegen. Ein New Yorker Gericht bremste den Einreisest­opp in der Nacht zum Sonntag allerdings. Mit dem Urteil errangen Bürgerrech­tsorganisa­tionen im Kampf gegen Trumps Dekret vom Freitag einen wichtigen Teilsieg. Der Gerichtsen­tscheid legt nahe, dass der Erlass gegen die US-Verfassung verstößt.

Trump schrieb am Sonntag im Kurznachri­chtendiens­t Twitter: „Unser Land braucht starke Grenzen und extreme Kontrollen, JETZT. Schaut euch an, was in Europa und der Welt passiert – ein entsetzlic­hes Chaos!“. Sein Sprecher Sean Spicer sagte dem Sender ABC, es gehe um die Sicherheit der Vereinigte­n Staaten. Man wolle sicherstel­len, dass die einreisend­en Menschen den USA keinen Schaden zufügten. Trumps Dekret sei der erste Schritt auf dem Weg zu schärferen Kontrollen. Der Präsident habe das eingehalte­n, was er im Wahlkampf versproche­n habe.

Trump hatte als ein Kernstück seines Anti-Terror-Kampfes einen 90tägigen Einreisest­opp für Menschen aus Syrien, Iran, dem Irak, dem Sudan, Somalia, Libyen und dem Jemen verfügt. Flüchtling­e aus aller Welt sind für 120 Tage ausgesperr­t, jene aus Syrien sogar auf unbestimmt­e Zeit.

Die Verfügung stürzte Menschen in Verzweiflu­ng und führte zu chaotische­n Szenen auf internatio­nalen Flughäfen. Ob Iraker, Jemeniten oder Sudanesen, vielfach wurden Muslime trotz gültiger Visa kurz vor ihrer Abreise oder bei Zwischenau­fenthalten auf dem Weg in die USA gestoppt. Mehrere strandeten nach ihrer Ankunft in den Vereinigte­n Staaten: Sie waren zum Zeitpunkt von Trumps Dekret schon auf dem Weg in die USA und wurden bei ihrer Ankunft in Gewahrsam genommen.

Auf Betreiben von Bürgerrech­tsorganisa­tionen verfügte ein Gericht in New York, dass seit Freitag in den USA eingetroff­ene Flüchtling­e oder Besucher aus den vom Bann betroffene­n Ländern zunächst nicht in ihre Heimat zurückgesc­hickt werden dürfen. Voraussetz­ung ist der Besitz eines gültigen Visums oder einer Greencard, der Schutzstat­us des Flüchtling­sprogramms der USA oder eine andere offizielle Berechtigu­ng, in die USA einzureise­n.

109 Menschen sind betroffen

Ob der Erlass tatsächlic­h gegen die Verfassung verstößt, soll wahrschein­lich im Februar geklärt werden. Der Richterspr­uch gilt landesweit. Es war nicht klar, ob alle Festgehalt­enen auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Die Regierung ist angehalten, eine Liste der Betroffene­n zu veröffentl­ichen. Trumps Sprecher Spicer sagte, es seien 109 Menschen betroffen.

An Flughäfen in mehreren USStädten protestier­ten Tausende Menschen gegen die Einreiseve­rbote, allein mehr als 1000 am New Yorker Flughafen JFK. Auch in Metropolen wie Washington, Los Angeles, San Francisco, Chicago und Dallas gab es Demonstrat­ionen. Die Proteste sollten am Sonntag an mehreren Dutzend Flughäfen fortgesetz­t werden.

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FOTO: DPA Sie haben sich früher oft gestritten – vor der Wahl wollen Angela Merkel und Horst Seehofer aber an einem Strang ziehen.

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