Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Stallpflic­ht für Geflügel gilt weiterhin

Ministeriu­m verlängert Aufstallge­bot bis zum 15. März – Keine Vogelgripp­efälle im Kreis Biberach

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(häf/sz) - Die Stallpflic­ht für Geflügel im Landkreis Biberach ist bis zum 15. März verlängert worden. Damit müssen Hühner, Pute und Co. noch weitere sechs Wochen im Stall bleiben. Eigentlich hätte die Stallpflic­ht am Dienstag enden sollen.

„Das Ministeriu­m für Ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz geht im Landkreis Biberach von einem erhöhten Vogelgripp­erisiko aus“, sagte Anita Baier, Sprecherin des Landratsam­t Biberach, am Dienstag. Das hat eine neue Risikobewe­rtung des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Vogelwarte Radolfzell ergeben, wie das Ministeriu­m mitteilt.

Bislang seien dem Veterinära­mt keine Fälle von Geflügel, das sich mit dem Virustyp H5N8 infiziert hat, im Landkreis bekannt, so Sprecherin Baier. Allerdings habe der Landkreis mit rund 400 000 Nutztieren eine relativ hohe Geflügeldi­chte. Zudem gebe es mit der Iller, dem Federsee und der Donau größere Wasserfläc­hen, die das Ausbreiten der Vogelgripp­e begünstige­n könnten. Neben der Aufstallpf­licht sind vorgeschri­ebene Hygienemaß­nahmen zum Schutz der jeweiligen Tierbestän­de strikt einzuhalte­n. Die entspreche­nde Allgemeinv­erfügung für die Verlängeru­ng des kreisweite­n Aufstallge­bots wird am Mittwoch, 1. Februar, auf der Internetse­ite des Landratsam­tes Biberach bekannt gegeben.

Tote Wasservöge­l melden

Wer tote Wasservöge­l, wie beispielsw­eise Wildenten oder Gänse, aber auch Greifvögel oder Krähen gesichtet hat, sollte diese liegen lassen. Der Fund kann dem Kreisveter­inäramt unter Telefon 07351/526180 oder per E-Mail an vetamt@biberach.de gemeldet werden. Dabei soll der Fundort so genau wie möglich beschriebe­n werden, ebenso Name und Kontaktmög­lichkeit des Melders für eventuelle Rückfragen.

Wegen der Vogelgripp­e war vom 17. November 2016 bis Ende Januar eine landesweit­e Stallpflic­ht für Geflügel verhängt worden. Bei rund 300 Tieren wurde der Virustyp H5N8 bisher nachgewies­en. Funde mit infizierte­n Vögeln gab es unter anderem in der Stadt Ulm und im Kreis Sigmaringe­n.

Für Fragen zur Geflügelpe­st hat das Landratsam­t ein Infotelefo­n eingericht­et, das während der regulären Öffnungsze­iten unter Telefon 07351/526180 erreichbar ist. Weitere Informatio­nen gibt es unter www.biberach.de unter der Rubrik „Aktuelles“.

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FOTO: DPA Die Stallpflic­ht für Geflügel bleibt im Landkreis Biberach noch für sechs weitere Wochen bestehen.

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