Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Stallpflicht für Geflügel gilt weiterhin
Ministerium verlängert Aufstallgebot bis zum 15. März – Keine Vogelgrippefälle im Kreis Biberach
(häf/sz) - Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Biberach ist bis zum 15. März verlängert worden. Damit müssen Hühner, Pute und Co. noch weitere sechs Wochen im Stall bleiben. Eigentlich hätte die Stallpflicht am Dienstag enden sollen.
„Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geht im Landkreis Biberach von einem erhöhten Vogelgripperisiko aus“, sagte Anita Baier, Sprecherin des Landratsamt Biberach, am Dienstag. Das hat eine neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Vogelwarte Radolfzell ergeben, wie das Ministerium mitteilt.
Bislang seien dem Veterinäramt keine Fälle von Geflügel, das sich mit dem Virustyp H5N8 infiziert hat, im Landkreis bekannt, so Sprecherin Baier. Allerdings habe der Landkreis mit rund 400 000 Nutztieren eine relativ hohe Geflügeldichte. Zudem gebe es mit der Iller, dem Federsee und der Donau größere Wasserflächen, die das Ausbreiten der Vogelgrippe begünstigen könnten. Neben der Aufstallpflicht sind vorgeschriebene Hygienemaßnahmen zum Schutz der jeweiligen Tierbestände strikt einzuhalten. Die entsprechende Allgemeinverfügung für die Verlängerung des kreisweiten Aufstallgebots wird am Mittwoch, 1. Februar, auf der Internetseite des Landratsamtes Biberach bekannt gegeben.
Tote Wasservögel melden
Wer tote Wasservögel, wie beispielsweise Wildenten oder Gänse, aber auch Greifvögel oder Krähen gesichtet hat, sollte diese liegen lassen. Der Fund kann dem Kreisveterinäramt unter Telefon 07351/526180 oder per E-Mail an vetamt@biberach.de gemeldet werden. Dabei soll der Fundort so genau wie möglich beschrieben werden, ebenso Name und Kontaktmöglichkeit des Melders für eventuelle Rückfragen.
Wegen der Vogelgrippe war vom 17. November 2016 bis Ende Januar eine landesweite Stallpflicht für Geflügel verhängt worden. Bei rund 300 Tieren wurde der Virustyp H5N8 bisher nachgewiesen. Funde mit infizierten Vögeln gab es unter anderem in der Stadt Ulm und im Kreis Sigmaringen.
Für Fragen zur Geflügelpest hat das Landratsamt ein Infotelefon eingerichtet, das während der regulären Öffnungszeiten unter Telefon 07351/526180 erreichbar ist. Weitere Informationen gibt es unter www.biberach.de unter der Rubrik „Aktuelles“.