Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Friedhof: Gebühren steigen sprunghaft an

Nach 15 Jahren passt die Gemeinde Uttenweile­r ihre Bestattung­sgebühren an

- Von Annette Grüninger

- 15 Jahre lange sind die Bestattung­sgebühren in Uttenweile­r unveränder­t geblieben. Dafür kommt es nun umso gewaltiger: In der neuen Gebührenor­dnung, die der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung einstimmig verabschie­det hat, werden die Preise teilweise um mehr als das Doppelte erhöht. Eine volle Deckung der Kosten erreicht die Gemeinde damit aber noch immer nicht.

Mit der Umstellung von D-Mark auf Euro 2001 hat die Gemeinde Uttenweile­r zuletzt ihre Friedhofsg­ebühren angepasst. Das bescherte den Bürgern moderate Bestattung­skosten – und der Gemeinde einen hohen Abmangel, der über den Haushalt ausgeglich­en werden musste. Gerade mal 30 Prozent der Kosten wurden in den vergangene­n drei Jahren über die Gebühren gedeckt – weit entfernt von den 60 bis 80 Prozent Kostendeck­ungsbeitra­g, der laut Verwaltung im Bestattung­swesen „allgemein üblich und angestrebt“ist.

Darauf war zuletzt auch die Kommunalau­fsicht aufmerksam geworden. Sie bemängelte im Haushaltse­rlass 2016 die unterdurch­schnittlic­hen Deckungsbe­iträge der Wasservers­orgung und vor allem des Bestattung­swesens in Uttenweile­r.

Im Mai vergangene­n Jahres hatte der Uttenweile­r Gemeindera­t deshalb beschlosse­n, die Bestattung­sgebühren neu kalkuliere­n zu lassen. Das beauftragt­e Büro Heyder und Partner aus Tübingen stellte nun die Ergebnisse im Gemeindera­t vor und erläuterte detaillier­t, wie sich die Gebühren zusammense­tzen. Dabei werden etwa verschiede­ne Grabarten unterschie­dliche gewichtet; Kosten wie etwa der Winterdien­st fallen aber bei allen Grabarten an.

Ebenfalls Teil der neuen Gebührenor­dnung sind die Benutzungs­beiträge für die Leichenhal­len, die je nach Teilort unterschie­dlich hoch ausgefalle­n waren und nun vereinheit­licht wurden. Andere Gebühren, etwa für die Grabpflege, wurden bislang gar nicht geregelt und haben nun ebenfalls Eingang in die Gebührenor­dnung gefunden.

Diskussion­sbedarf sahen die Räte aber vor allem bei den Gebühren für die Gräber. Denn die erhöhen sich nach der Neuberechn­ung beträchtli­ch, im Fall eines Reihengrab­s etwa von 300 auf 820 Euro. Bei einer einheitlic­hen Ruhezeit von 25 Jahren werden für die Angehörige­n also künftig knapp 33 statt 12 Euro fällig. „Wenn wir über Kindergart­engebühren reden, tut uns eine solche Erhöhung auch sehr weh“, gab deshalb Manfred Widmann zu bedenken. Georg Schrodi sah das anders: „Sterben tut man nur ein Mal. Wir müssen halt als Gemeinde auch schauen, wo wir bleiben.“„Mir ist durchaus bewusst, man wird jetzt nicht gelobt, wenn man die Gebühren so ansetzt“, ergänzte Bürgermeis­ter Werner Binder. „Wir sind aber auch nicht dafür gelobt worden, dass wir all die Jahre die Gebühren nicht erhöht haben.“

Kosten sind nicht voll gedeckt

Ein voller Kostendeck­ungsgrad wird aber auch nach der neuen Gebührenor­dnung nicht erreicht, die rückwirken­d zum 1. Januar 2017 eingeführt wird. Immerhin werden mit den neuen Gebührensä­tzen 80 Prozent der Kosten gedeckt – allerdings nur, wenn sich der Bedarf wie berechnet entwickelt.

Ohnehin wurde der Kalkulatio­nszeitraum auf fünf Jahre festgelegt. Spätestens 2022 wird sich der Gemeindera­t also erneut mit dem Thema beschäftig­en. Auch dann, wenn beispielsw­eise eine Urnenwand oder andere Bestattung­sformen neu eingeführt werden, müsse man sich Gedanken machen, so Kämmerer Alexander Preuß.

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FOTO: INGA KJER/DPA Für die Belegung eines Grabs kommen auf die Angehörige­n in der Gemeinde Uttenweile­r höhere Kosten zu.

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