Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Friedhof: Gebühren steigen sprunghaft an
Nach 15 Jahren passt die Gemeinde Uttenweiler ihre Bestattungsgebühren an
- 15 Jahre lange sind die Bestattungsgebühren in Uttenweiler unverändert geblieben. Dafür kommt es nun umso gewaltiger: In der neuen Gebührenordnung, die der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig verabschiedet hat, werden die Preise teilweise um mehr als das Doppelte erhöht. Eine volle Deckung der Kosten erreicht die Gemeinde damit aber noch immer nicht.
Mit der Umstellung von D-Mark auf Euro 2001 hat die Gemeinde Uttenweiler zuletzt ihre Friedhofsgebühren angepasst. Das bescherte den Bürgern moderate Bestattungskosten – und der Gemeinde einen hohen Abmangel, der über den Haushalt ausgeglichen werden musste. Gerade mal 30 Prozent der Kosten wurden in den vergangenen drei Jahren über die Gebühren gedeckt – weit entfernt von den 60 bis 80 Prozent Kostendeckungsbeitrag, der laut Verwaltung im Bestattungswesen „allgemein üblich und angestrebt“ist.
Darauf war zuletzt auch die Kommunalaufsicht aufmerksam geworden. Sie bemängelte im Haushaltserlass 2016 die unterdurchschnittlichen Deckungsbeiträge der Wasserversorgung und vor allem des Bestattungswesens in Uttenweiler.
Im Mai vergangenen Jahres hatte der Uttenweiler Gemeinderat deshalb beschlossen, die Bestattungsgebühren neu kalkulieren zu lassen. Das beauftragte Büro Heyder und Partner aus Tübingen stellte nun die Ergebnisse im Gemeinderat vor und erläuterte detailliert, wie sich die Gebühren zusammensetzen. Dabei werden etwa verschiedene Grabarten unterschiedliche gewichtet; Kosten wie etwa der Winterdienst fallen aber bei allen Grabarten an.
Ebenfalls Teil der neuen Gebührenordnung sind die Benutzungsbeiträge für die Leichenhallen, die je nach Teilort unterschiedlich hoch ausgefallen waren und nun vereinheitlicht wurden. Andere Gebühren, etwa für die Grabpflege, wurden bislang gar nicht geregelt und haben nun ebenfalls Eingang in die Gebührenordnung gefunden.
Diskussionsbedarf sahen die Räte aber vor allem bei den Gebühren für die Gräber. Denn die erhöhen sich nach der Neuberechnung beträchtlich, im Fall eines Reihengrabs etwa von 300 auf 820 Euro. Bei einer einheitlichen Ruhezeit von 25 Jahren werden für die Angehörigen also künftig knapp 33 statt 12 Euro fällig. „Wenn wir über Kindergartengebühren reden, tut uns eine solche Erhöhung auch sehr weh“, gab deshalb Manfred Widmann zu bedenken. Georg Schrodi sah das anders: „Sterben tut man nur ein Mal. Wir müssen halt als Gemeinde auch schauen, wo wir bleiben.“„Mir ist durchaus bewusst, man wird jetzt nicht gelobt, wenn man die Gebühren so ansetzt“, ergänzte Bürgermeister Werner Binder. „Wir sind aber auch nicht dafür gelobt worden, dass wir all die Jahre die Gebühren nicht erhöht haben.“
Kosten sind nicht voll gedeckt
Ein voller Kostendeckungsgrad wird aber auch nach der neuen Gebührenordnung nicht erreicht, die rückwirkend zum 1. Januar 2017 eingeführt wird. Immerhin werden mit den neuen Gebührensätzen 80 Prozent der Kosten gedeckt – allerdings nur, wenn sich der Bedarf wie berechnet entwickelt.
Ohnehin wurde der Kalkulationszeitraum auf fünf Jahre festgelegt. Spätestens 2022 wird sich der Gemeinderat also erneut mit dem Thema beschäftigen. Auch dann, wenn beispielsweise eine Urnenwand oder andere Bestattungsformen neu eingeführt werden, müsse man sich Gedanken machen, so Kämmerer Alexander Preuß.