Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Ehinger Amtsgerich­t verurteilt 22-Jährigen wegen sexuellen Missbrauch­s

Der Verurteilt­e soll Penisfotos mit einem Elfjährige­n per WhatsApp ausgetausc­ht haben

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(thg) - Zu 60 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit ist am Amtsgerich­t Ehingen ein 22-Jähriger verurteilt worden. Er hatte im Jahr 2015 einen Elfjährige­n per WhatsApp dazu aufgeforde­rt, ihm Fotos dessen erigierten Penisses zu schicken. Der Junge sendete ihm daraufhin zwei Bilder seines Geschlecht­steils. Im Gegenzug habe er dem Jungen ein Foto seines eigenen Penisses geschickt, gestand der Angeklagte.

Er habe den Jungen über ein Online-Spiel kennengele­rnt und daraufhin öfters mit ihm gechattet und telefonier­t. Er könne sich heute nicht mehr erklären, wie es zu dem Vorfall gekommen sei, so der Angeklagte. Er bereue die Tat und sei zu einer Therapie bereit.

Bereits im Oktober 2015 hatte der Angeklagte an einem Therapiepr­ojekt der Uniklinik Ulm teilgenomm­en, dieses aber wieder abgebroche­n mit der Begründung, er könne sich die Zugfahrt nach Ulm nicht leisten. Richterin Katja Meyer verurteilt­e den 22-Jährigen wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern. Da der Angeklagte zum Tatzeitpun­kt 20 Jahre alt war, kam Jugendstra­frecht zur Anwendung. Der Angeklagte, der mittlerwei­le im Raum Ehingen wohnt, habe zum Tatzeitpun­kt gewusst, dass der Junge erst elf Jahre alt gewesen sei, sagte die Richterin. Sie betonte aber auch, dass nur ein einmaliger Foto-Austausch stattfand.

Therapie fortsetzen

Zusätzlich zu den 60 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit verhängte die Richterin, dass der Angeklagte sich bei den Behörden arbeitslos melden und bis zum 31. März mindestens 15 Bewerbunge­n schreiben muss. Außerdem muss er die Therapie am Unikliniku­m Ulm fortsetzen. Verstößt der Angeklagte gegen diese Auflagen, droht ihm ein sogenannte­r „Ungehorsam­sarrest“– ein vierwöchig­er Aufenthalt in der Jugendarre­stanstalt Göppingen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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