Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Ehinger Amtsgericht verurteilt 22-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs
Der Verurteilte soll Penisfotos mit einem Elfjährigen per WhatsApp ausgetauscht haben
(thg) - Zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit ist am Amtsgericht Ehingen ein 22-Jähriger verurteilt worden. Er hatte im Jahr 2015 einen Elfjährigen per WhatsApp dazu aufgefordert, ihm Fotos dessen erigierten Penisses zu schicken. Der Junge sendete ihm daraufhin zwei Bilder seines Geschlechtsteils. Im Gegenzug habe er dem Jungen ein Foto seines eigenen Penisses geschickt, gestand der Angeklagte.
Er habe den Jungen über ein Online-Spiel kennengelernt und daraufhin öfters mit ihm gechattet und telefoniert. Er könne sich heute nicht mehr erklären, wie es zu dem Vorfall gekommen sei, so der Angeklagte. Er bereue die Tat und sei zu einer Therapie bereit.
Bereits im Oktober 2015 hatte der Angeklagte an einem Therapieprojekt der Uniklinik Ulm teilgenommen, dieses aber wieder abgebrochen mit der Begründung, er könne sich die Zugfahrt nach Ulm nicht leisten. Richterin Katja Meyer verurteilte den 22-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, kam Jugendstrafrecht zur Anwendung. Der Angeklagte, der mittlerweile im Raum Ehingen wohnt, habe zum Tatzeitpunkt gewusst, dass der Junge erst elf Jahre alt gewesen sei, sagte die Richterin. Sie betonte aber auch, dass nur ein einmaliger Foto-Austausch stattfand.
Therapie fortsetzen
Zusätzlich zu den 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verhängte die Richterin, dass der Angeklagte sich bei den Behörden arbeitslos melden und bis zum 31. März mindestens 15 Bewerbungen schreiben muss. Außerdem muss er die Therapie am Uniklinikum Ulm fortsetzen. Verstößt der Angeklagte gegen diese Auflagen, droht ihm ein sogenannter „Ungehorsamsarrest“– ein vierwöchiger Aufenthalt in der Jugendarrestanstalt Göppingen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.