Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Weingartens Ex-Kämmerer Anton Buck angeklagt
Vorwurf der Untreue in besonders schwerem Fall – Verfahren gegen Ex-Kämmerer Michael Sonntag eingestellt
- Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat Anklage gegen den ehemaligen Weingartener Kämmerer Anton Buck erhoben. Der Vorwurf lautet auf Untreue in einem besonders schweren Fall. Buck soll im Zusammenhang mit dem Finanzdebakel am ehemals städtischen Weingartener Krankenhaus 14 Nothelfer einen Gesamtschaden von rund zwölf Millionen Euro verursacht haben. Das Landgericht Ravensburg muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt.
Im Falle einer Verurteilung wegen Untreue in besonders schwerem Fall drohen Buck mindestens sechs Monate Haft. Ebenfalls ermittelt wurde gegen Buck und seinen Amtsnachfolger Michael Sonntag wegen gemeinschaftlicher Falschaussage vor Gericht. Beide sollen in einem Prozess wegen Urkundenfälschung am Amtsgericht Bad Waldsee versucht haben, die Fälschung eines Datums auf einem wichtigen Vertrag zwischen Stadt und Krankenhaus zu vertuschen. Diese Verfahren wurden eingestellt. Gegen Buck, weil ihm wegen Untreue sowieso eine drastische Strafe droht, und gegen Sonntag, weil er seinerzeit vor dem Amtsgericht die Aussagen noch korrigiert hatte.
Strafbefehl gegen Blechschmidt
Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls einen Strafbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Krankenhauses 14 Nothelfer, Paul Blechschmidt, beantragt. Auch Blechschmidt wird Untreue vorgeworfen, er soll durch verspätet eingereichte Jahresabschlüsse einen Schaden von rund 24 000 Euro verursacht haben. Der Strafbefehl soll den ehemaligen Klinikchef zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von rund 12 000 Euro verpflichten. Das Amtsgericht Ravensburg hatte den Strafbefehl in einer ersten Entscheidung abgelehnt, die Staatsanwaltschaft hat jedoch Beschwerde eingelegt. Damit muss nun das Landgericht entscheiden, ob auf Blechschmidt noch eine Strafe zukommt. Im Finanzdebakel um das Krankenhaus war bis 2012 ein Schuldenberg von rund 18 Millionen Euro angewachsen. Die Finanzierung der Klinik lief über die städtische Kämmerei, das Geld stammte aus einer sogenannten Sonderkasse, über die der jeweilige Kämmerer – zuerst Anton Buck, später Michael Sonntag – verfügte. Schriftlich geregelt wurde dies in einem sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag.
Das Verfahren gegen Anton Buck und Paul Blechschmidt wegen Untreue läuft seit 2015. Damals wurden im Gutachten der Karlsruher Anwaltskanzlei Caemmerer & Lenz, die im Auftrag der Stadt Verfehlungen im Krankenhausdebakel untersuchte, schwere Vorwürfe erhoben. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin gegen Buck, Blechschmidt und auch gegen Oberbürgermeister Markus Ewald – früher Aufsichtsratsvorsitzender der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH – Ermittlungen wegen Untreue auf. Gegen Ewald wurde das Verfahren eingestellt, übrig blieben Ermittlungen gegen Buck und Blechschmidt.
Weil Anton Buck und Michael Sonntag gemeinschaftlich das Datum der Erstellung des Geschäftsbesorgungsvertrags vertuscht haben sollen – der Vertrag existierte erst seit 2012, vier Jahre nach dem angeblichen Datum – und diesen Fehler Paul Blechschmidt anlasten wollten, bekamen beide im Juni 2015 im Prozess gegen Blechschmidt wegen angeblicher Urkundenfälschung am Amtsgericht Bad Waldsee Probleme.
Buck erschien damals gar nicht erst zur Verhandlung, Sonntag verstrickte sich in Widersprüche und gab am Ende kleinlaut zu, den wichtigen Vertrag erst vier Jahre zu spät aufgesetzt zu haben. Daher wurde gegen Buck und Sonntag auch wegen gemeinschaftlicher Falschaussage ermittelt. Die konkreten Ergebnisse der Ermittlungen sind vor allem in Sachen Untreue und Anton Buck ergiebig. Demnach soll Buck der Krankenhaus GmbH durch die Sonderkasse unkontrolliert Zugriff auf die Finanzen der Stadt ermöglicht haben.
Die Schadenshöhe von zwölf Millionen Euro, so erklärt Staatsanwältin und Pressereferentin Christine Weiss, ergibt sich aus der Höhe des Schuldenbergs von 18 Millionen Euro abzüglich der Schulden, die das Krankenhaus bereits 2006 zum Zeitpunkt der Umwandlung in eine GmbH hatte. Aus dem Betrag von zwölf Millionen Euro lässt sich laut Christine Weiss auch der Vorwurf der Untreue in besonders schwerem Fall ableiten. Im Fall einer Verurteilung wegen dieses Vorwurfs käme, so Weiss, keine Geldstrafe mehr in Betracht. Es drohen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft. Wenn das Landgericht die Anklage zulässt, wird der Prozess vorbereitet. Wann das geschieht, steht noch nicht fest. Vonseiten der Stadt gab es keine Stellungnahme.