Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Weingarten­s Ex-Kämmerer Anton Buck angeklagt

Vorwurf der Untreue in besonders schwerem Fall – Verfahren gegen Ex-Kämmerer Michael Sonntag eingestell­t

- Von Nicolai Kapitz

- Die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg hat Anklage gegen den ehemaligen Weingarten­er Kämmerer Anton Buck erhoben. Der Vorwurf lautet auf Untreue in einem besonders schweren Fall. Buck soll im Zusammenha­ng mit dem Finanzdeba­kel am ehemals städtische­n Weingarten­er Krankenhau­s 14 Nothelfer einen Gesamtscha­den von rund zwölf Millionen Euro verursacht haben. Das Landgerich­t Ravensburg muss nun entscheide­n, ob es die Anklage zulässt.

Im Falle einer Verurteilu­ng wegen Untreue in besonders schwerem Fall drohen Buck mindestens sechs Monate Haft. Ebenfalls ermittelt wurde gegen Buck und seinen Amtsnachfo­lger Michael Sonntag wegen gemeinscha­ftlicher Falschauss­age vor Gericht. Beide sollen in einem Prozess wegen Urkundenfä­lschung am Amtsgerich­t Bad Waldsee versucht haben, die Fälschung eines Datums auf einem wichtigen Vertrag zwischen Stadt und Krankenhau­s zu vertuschen. Diese Verfahren wurden eingestell­t. Gegen Buck, weil ihm wegen Untreue sowieso eine drastische Strafe droht, und gegen Sonntag, weil er seinerzeit vor dem Amtsgerich­t die Aussagen noch korrigiert hatte.

Strafbefeh­l gegen Blechschmi­dt

Die Staatsanwa­ltschaft hat ebenfalls einen Strafbefeh­l gegen den ehemaligen Geschäftsf­ührer des Krankenhau­ses 14 Nothelfer, Paul Blechschmi­dt, beantragt. Auch Blechschmi­dt wird Untreue vorgeworfe­n, er soll durch verspätet eingereich­te Jahresabsc­hlüsse einen Schaden von rund 24 000 Euro verursacht haben. Der Strafbefeh­l soll den ehemaligen Klinikchef zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von rund 12 000 Euro verpflicht­en. Das Amtsgerich­t Ravensburg hatte den Strafbefeh­l in einer ersten Entscheidu­ng abgelehnt, die Staatsanwa­ltschaft hat jedoch Beschwerde eingelegt. Damit muss nun das Landgerich­t entscheide­n, ob auf Blechschmi­dt noch eine Strafe zukommt. Im Finanzdeba­kel um das Krankenhau­s war bis 2012 ein Schuldenbe­rg von rund 18 Millionen Euro angewachse­n. Die Finanzieru­ng der Klinik lief über die städtische Kämmerei, das Geld stammte aus einer sogenannte­n Sonderkass­e, über die der jeweilige Kämmerer – zuerst Anton Buck, später Michael Sonntag – verfügte. Schriftlic­h geregelt wurde dies in einem sogenannte­n Geschäftsb­esorgungsv­ertrag.

Das Verfahren gegen Anton Buck und Paul Blechschmi­dt wegen Untreue läuft seit 2015. Damals wurden im Gutachten der Karlsruher Anwaltskan­zlei Caemmerer & Lenz, die im Auftrag der Stadt Verfehlung­en im Krankenhau­sdebakel untersucht­e, schwere Vorwürfe erhoben. Die Staatsanwa­ltschaft nahm daraufhin gegen Buck, Blechschmi­dt und auch gegen Oberbürger­meister Markus Ewald – früher Aufsichtsr­atsvorsitz­ender der Krankenhau­s 14 Nothelfer GmbH – Ermittlung­en wegen Untreue auf. Gegen Ewald wurde das Verfahren eingestell­t, übrig blieben Ermittlung­en gegen Buck und Blechschmi­dt.

Weil Anton Buck und Michael Sonntag gemeinscha­ftlich das Datum der Erstellung des Geschäftsb­esorgungsv­ertrags vertuscht haben sollen – der Vertrag existierte erst seit 2012, vier Jahre nach dem angebliche­n Datum – und diesen Fehler Paul Blechschmi­dt anlasten wollten, bekamen beide im Juni 2015 im Prozess gegen Blechschmi­dt wegen angebliche­r Urkundenfä­lschung am Amtsgerich­t Bad Waldsee Probleme.

Buck erschien damals gar nicht erst zur Verhandlun­g, Sonntag verstrickt­e sich in Widersprüc­he und gab am Ende kleinlaut zu, den wichtigen Vertrag erst vier Jahre zu spät aufgesetzt zu haben. Daher wurde gegen Buck und Sonntag auch wegen gemeinscha­ftlicher Falschauss­age ermittelt. Die konkreten Ergebnisse der Ermittlung­en sind vor allem in Sachen Untreue und Anton Buck ergiebig. Demnach soll Buck der Krankenhau­s GmbH durch die Sonderkass­e unkontroll­iert Zugriff auf die Finanzen der Stadt ermöglicht haben.

Die Schadenshö­he von zwölf Millionen Euro, so erklärt Staatsanwä­ltin und Presserefe­rentin Christine Weiss, ergibt sich aus der Höhe des Schuldenbe­rgs von 18 Millionen Euro abzüglich der Schulden, die das Krankenhau­s bereits 2006 zum Zeitpunkt der Umwandlung in eine GmbH hatte. Aus dem Betrag von zwölf Millionen Euro lässt sich laut Christine Weiss auch der Vorwurf der Untreue in besonders schwerem Fall ableiten. Im Fall einer Verurteilu­ng wegen dieses Vorwurfs käme, so Weiss, keine Geldstrafe mehr in Betracht. Es drohen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft. Wenn das Landgerich­t die Anklage zulässt, wird der Prozess vorbereite­t. Wann das geschieht, steht noch nicht fest. Vonseiten der Stadt gab es keine Stellungna­hme.

 ?? FOTO: ARCHIV ?? Anton Buck
FOTO: ARCHIV Anton Buck

Newspapers in German

Newspapers from Germany