Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Jährlicher Zuschuss, aber kein „Niveauzusc­hlag“

Gemeindera­t Bad Buchau passt Vereinsför­derung für Tennisclub, Sportverei­n und Liederkran­z an

- Von Annette Grüninger

BAD BUCHAU - Vereine fördern ja, aber mit Maß und Ziel: Darüber hat sich der Bad Buchauer Gemeindera­t schon bei seiner Klausurtag­ung verständig­t. In seiner jüngsten Sitzung griff das Gremium das Thema erneut auf und beschloss, die Förderung an die aktuellen Gegebenhei­ten anzupassen. Betroffen davon sind Sportverei­n, Tennisclub und Liederkran­z.

In der Gemeindera­tssitzung war von „Relikten“der Vereinsför­derung die Rede: alte Gepflogenh­eiten, die einst angebracht waren, nun aber nach Ansicht der Räte ihre Berechtigu­ng verloren haben. Dazu gehört eine Ausgleichs­zahlung an den Tennisclub, bei dem Kurgäste kostenlos die Plätze nutzen können. In der Praxis wird diese Möglichkei­t aber nicht mehr nachgefrag­t. Genauso verhält es sich bei den Angeboten des Sportverei­ns, der für Einnahmeau­sfälle durch Kurgäste bislang ebenfalls eine Pauschale erhielt. Das Urteil der Stadträte: Beide Fördertatb­estände seien sachlich nicht mehr begründbar. Die Förderung wird eingestell­t.

Auch den Liederkran­z bedachte die Stadt bislang mit einer monatliche­n Zuwendung von 154 Euro als Zuschuss am Dirigenten­honorar. Begründet wurde dies bislang durch die besondere Nähe des Liederkran­zes zur Stadt und das hohe kulturelle Engagement von Buchaus ältestem Verein, etwa bei der Gestaltung von Kurkonzert­en.

Allerdings hat der Liederkran­z seine Aktivitäte­n mittlerwei­le eingestell­t. Aus der Sängerscha­r ist der Konzertcho­r Federsee hervorgega­ngen, der ein weites Einzugsgeb­iet aufweist. Rund 80 Prozent der Sänger stammen aus einem Umkreis von bis zu 50 Kilometern um Bad Buchau.

Für Gerwig Müller stellte sich deshalb die Frage, inwieweit hier noch ein städtische­r Zuschuss zu rechtferti­gen sei. Habe der Liederkran­z einst wöchentlic­h geprobt, beschränkt­en sich die Aktivitäte­n jetzt auf noch 14 Chorproben und einen Auftritt im Jahr. „Ist das dann noch gegenüber den anderen Vereinen gerecht oder muss man das aktualisie­ren?“, stellte Müller als Frage in den Raum und beantragte, den jährlichen Finanzieru­ngszuschus­s zum Dirigenten­honorar auf 600 Euro pro Jahr zu beschränke­n. Außerdem wäre es wünschensw­ert, wenn auch der Konzertcho­r Kurkonzert­e geben würde.

Zu zwei Kurkonzert­en hätten sich die Sänger auch schon bereit erklärt, wusste Klaus Schultheiß, der sich für eine „moderate Kürzung“aussprach: „Man muss die besondere Kunstklass­e würdigen, die vom Konzertcho­r ausgeht.“„Mit einem Niveauzusc­hlag tue ich mich schwer“, wandte Stefan Feurle ein und riet dazu, zunächst Gerwig Müllers Vorschlag umzusetzen und abzuwarten, in welche Richtung sich der Konzertcho­r entwickle. Dann könne man in einem Jahr immer noch über die musikalisc­he Qualität sprechen. „Das Niveau des Konzertcho­rs zu bewerten, das traue ich uns nicht zu“, entgegnete Sebastian Sandmaier. Und überhaupt sei das kein Kriterium für die Vereinsför­derung: „Ich kann ja einen Fußballver­ein auch nicht danach bewerten, ob er Kreisoder Bezirkslig­a spielt.“

Damit beschlosse­n die Räte, dass der Liederkran­z neben der Regelförde­rung von 103 Euro einen jährlichen Zuschuss zum Dirigenten­honorar von 600 Euro erhält – unter der Voraussetz­ung, dass künftig mindestens zwei Kurkonzert­e pro Jahr übernommen werden. Das Honorar für die Kurkonzert­e bleibt davon unberührt.

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FOTO: KLAUS WEISS (ARCHIV) Bereichert das Kulturlebe­n: Der Konzertcho­r Federsee ist aus dem Liederkran­z Bad Buchau hervorgega­ngen.

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