Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Jährlicher Zuschuss, aber kein „Niveauzuschlag“
Gemeinderat Bad Buchau passt Vereinsförderung für Tennisclub, Sportverein und Liederkranz an
BAD BUCHAU - Vereine fördern ja, aber mit Maß und Ziel: Darüber hat sich der Bad Buchauer Gemeinderat schon bei seiner Klausurtagung verständigt. In seiner jüngsten Sitzung griff das Gremium das Thema erneut auf und beschloss, die Förderung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Betroffen davon sind Sportverein, Tennisclub und Liederkranz.
In der Gemeinderatssitzung war von „Relikten“der Vereinsförderung die Rede: alte Gepflogenheiten, die einst angebracht waren, nun aber nach Ansicht der Räte ihre Berechtigung verloren haben. Dazu gehört eine Ausgleichszahlung an den Tennisclub, bei dem Kurgäste kostenlos die Plätze nutzen können. In der Praxis wird diese Möglichkeit aber nicht mehr nachgefragt. Genauso verhält es sich bei den Angeboten des Sportvereins, der für Einnahmeausfälle durch Kurgäste bislang ebenfalls eine Pauschale erhielt. Das Urteil der Stadträte: Beide Fördertatbestände seien sachlich nicht mehr begründbar. Die Förderung wird eingestellt.
Auch den Liederkranz bedachte die Stadt bislang mit einer monatlichen Zuwendung von 154 Euro als Zuschuss am Dirigentenhonorar. Begründet wurde dies bislang durch die besondere Nähe des Liederkranzes zur Stadt und das hohe kulturelle Engagement von Buchaus ältestem Verein, etwa bei der Gestaltung von Kurkonzerten.
Allerdings hat der Liederkranz seine Aktivitäten mittlerweile eingestellt. Aus der Sängerschar ist der Konzertchor Federsee hervorgegangen, der ein weites Einzugsgebiet aufweist. Rund 80 Prozent der Sänger stammen aus einem Umkreis von bis zu 50 Kilometern um Bad Buchau.
Für Gerwig Müller stellte sich deshalb die Frage, inwieweit hier noch ein städtischer Zuschuss zu rechtfertigen sei. Habe der Liederkranz einst wöchentlich geprobt, beschränkten sich die Aktivitäten jetzt auf noch 14 Chorproben und einen Auftritt im Jahr. „Ist das dann noch gegenüber den anderen Vereinen gerecht oder muss man das aktualisieren?“, stellte Müller als Frage in den Raum und beantragte, den jährlichen Finanzierungszuschuss zum Dirigentenhonorar auf 600 Euro pro Jahr zu beschränken. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn auch der Konzertchor Kurkonzerte geben würde.
Zu zwei Kurkonzerten hätten sich die Sänger auch schon bereit erklärt, wusste Klaus Schultheiß, der sich für eine „moderate Kürzung“aussprach: „Man muss die besondere Kunstklasse würdigen, die vom Konzertchor ausgeht.“„Mit einem Niveauzuschlag tue ich mich schwer“, wandte Stefan Feurle ein und riet dazu, zunächst Gerwig Müllers Vorschlag umzusetzen und abzuwarten, in welche Richtung sich der Konzertchor entwickle. Dann könne man in einem Jahr immer noch über die musikalische Qualität sprechen. „Das Niveau des Konzertchors zu bewerten, das traue ich uns nicht zu“, entgegnete Sebastian Sandmaier. Und überhaupt sei das kein Kriterium für die Vereinsförderung: „Ich kann ja einen Fußballverein auch nicht danach bewerten, ob er Kreisoder Bezirksliga spielt.“
Damit beschlossen die Räte, dass der Liederkranz neben der Regelförderung von 103 Euro einen jährlichen Zuschuss zum Dirigentenhonorar von 600 Euro erhält – unter der Voraussetzung, dass künftig mindestens zwei Kurkonzerte pro Jahr übernommen werden. Das Honorar für die Kurkonzerte bleibt davon unberührt.