Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bewährungsstrafen für „hirnlose Aktion“
Zwei Männer gestehen Mülleimerbrand und Schmierereien am Flüchtlingsheim
- Vor dem Amtsgericht Riedlingen sind am Mittwoch zwei junge Männer wegen des Mülleimerbrands und den Hakenkreuz-Schmierereien an der Riedlinger Gemeinschaftsunterkunft am 19. September 2015 verurteilt worden. Die beiden haben die Tat gestanden, das wurde strafmildernd berücksichtigt. Der 31jährige Haupttäter erhielt acht Monate Haft auf Bewährung, sein 23-jähriger Kompagnon – der Schmiere gestanden hat – erhielt zu einer anderen Verurteilung noch drei Monate Haft auf Bewährung dazu. Ein dritter Angeklagter wurde frei gesprochen.
Die Männer haben im September vor zwei Jahren gegen 1.30 Uhr im Hof der Flüchtlingsunterkunft einen Mülleimer angezündet und das Haus mit rechten Parolen und falsch aufgemalten Hakenkreuzen beschmiert. Auch wenn der Brand schnell gelöscht werden konnte – der Vorfall wurde sehr ernst genommen. Polizei, Kripo, Staatsschutz ermittelten, 900 Aktenseiten kamen zusammen – was in der Anklage gegen die drei jungen Männer mündete.
Die Anklage gegen die Drei, die zum Tatzeitpunkt in Riedlingen und Umgebung wohnten, lautete auf Sachbeschädigung und das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole, wie Staatsanwalt Sascha Musch in seiner Anklageschrift erläuterte. Der Sachschaden lag bei rund 500 Euro. Und dennoch sei dieser Fall anders gelagert, wie Musch deutlich machte: Die Taten hätten in der politisch aufgeladenen Situation vor zwei Jahren „hohe Wellen geschlagen“, so Musch. Damit wurde der öffentliche Friede massiv gestört, die Bewohner verunsichert. „Sie haben eine Aktion gestartet, die absolut hirnlos war“, so der Staatsanwalt. Die Verhängung einer Freiheitsstrafe sei daher auch aus abschreckenden Gründen zwingend. Diesen Aspekt betonte auch Richter Ralph Ettwein: „So eine Aktion, die Hass schürt, darf nicht sein.“
Dass die Haftstrafen auf Bewährung ausgesetzt wurden, hatten die beiden verurteilten Angeklagten ihrem Geständnis zu verdanken. Das betonten sowohl Staatsanwalt Musch als auch Richter Ettwein. Gleich zu Beginn hatten der 31-Jährige und der 23-Jährige eine kurze Erklärung abgegeben und damit das Verfahren deutlich verkürzt, allerdings danach auch keine weiteren Aussagen mehr gemacht. „Ich gesteh’s, dass ich es getan habe“, so der 31-Jährige vor Gericht.
Nach Aussagen der Angeklagten sind diese an dem Abend des 19. September zu dritt durch verschiedene Kneipen der Stadt gezogen. Schon da war wohl geplant, dass sie an dem Abend noch „etwas vorhaben“. Daher hat sich der dritte Angeklagte, der noch eine Bewährungsstrafe im Nacken hatte, rechtzeitig von den anderen beiden verabschiedet und ist nach Hause gegangen. Die beiden anderen marschierten weiter, holten sich bei einem der Angeklagten Farbreste und setzten ihre Pläne um.
Er habe die Hakenkreuze aufgemalt, die Sprüche hingeschmiert und einen Müllcontainer angezündet, dessen Feuer auf einen zweiten übergegriffen habe, sagte der Haupttäter. Allerdings sei dieser Brand spontan und nicht geplant gewesen. Der 23Jährige habe auf der Straße Schmiere gestanden. Dass der dritte Angeklagte bei der Tat nicht dabei war, bestätigten auch zwei weitere Zeugen, die dem 26-Jährigen ein Alibi für den Tatzeitpunkt gaben.
Der Hintergrund der Tat wurde bei der Verhandlung kaum erhellt. Allerdings bestätigte eine Zeugin, dass die Angeklagten alle etwas gegen Ausländer gehabt hätten. Dies sei in Gesprächen auch immer wieder Thema gewesen.
Alle drei Angeklagten sind schon vielfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Liste reicht von Diebstahl, Einbruch über gefährliche Körperverletzung bis hin zu Straftaten in Zusammenhang mit Drogen und auch zu Brandstiftung. Zwei der drei Angeklagten haben Haftstrafen abgesessen. Drogen- und Alkoholmissbrauch war bei allen ein Thema. Ein Angeklagter hat etliche Heim- und Psychiatrieaufenthalte hinter sich.
Dennoch beließ es der Richter bei den Haftstrafen auf Bewährung. Auch weil er eine positive Entwicklung erkennen konnte. Einer der Angeklagten hat inzwischen eine Ausbildung abgeschlossen, eine feste Arbeitsstelle in Aussicht und dem Alkoholkonsum weitestgehend abgeschworen. Beim zweiten Verurteilten war dies die erste Tat seit sieben Jahren.
In seinem Urteil folgte der Richter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Haupttäter erhielt acht Monate auf Bewährung. Zudem wurde ihm eine Geldstrafe von 1200 Euro aufgebrummt. Der 23-Jährige erhielt – zusammen mit einer anderen Verurteilung – eine Gesamtstrafe von elf Monaten Haft auf Bewährung sowie 800 Euro Geldstrafe. Der dritte Angeklagte wurde frei gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
„So eine Aktion, die Hass schürt, darf nicht sein.“ Richter Ralph Ettwein