Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

56-Jähriger bleibt wegen sexuellem Übergriff in Haft

Amtsgerich­t Hechingen verurteilt einen Sigmaringe­r, weil er einer Bekannten zwischen die Beine fasste

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(fxh) - Ein 56-jähriger Sigmaringe­r ist vom Amtsgerich­t Hechingen wegen sexuellem Übergriff zu einer Gefängniss­trafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Dies teilt die Staatsanwa­ltschaft Hechingen am Mittwoch in einer Pressemitt­eilung mit.

Der Mann fasste einer Bekannten im Dezember vergangene­n Jahres in Sigmaringe­n zwischen die Beine, sagt Pressespre­cher Markus Engel. Einzelheit­en zum Tathergang gibt die Staatsanwa­ltschaft nicht bekannt. Als das Opfer Anzeige erstattete, nahm die Sigmaringe­r Kriminalpo­lizei den einschlägi­g vorbestraf­ten Verdächtig­en fest. Seither sitzt er in Untersuchu­ngshaft.

Die Verhandlun­g fand vor dem Amtsgerich­t Hechingen statt, weil der Täter in der dortigen Justizvoll­zugsanstal­t einsitzt und dauerte zwei Tage.

Von der Staatsanwa­ltschaft wurde eine höhere Haftstrafe gefordert (ein Jahr und acht Monate), die Verteidigu­ng plädierte auf Freispruch. Da beide Seiten Rechtsmitt­el einlegten, wird es vor dem Landgerich­t zu einer erneuten Verhandlun­g kommen.

Laut Staatsanwa­ltschaft fand in dem Urteil erstmals im Landgerich­tsbezirk Hechingen das nach den Ereignisse­n in der Silvestern­acht 2015 in Köln verschärft­e Strafrecht Anwendung.

Den Begriff des sexuellen Übergriffs kannte das Strafgeset­zbuch zuvor nicht. Vor der Änderung im November 2016 konnten Straftäter entweder wegen Vergewalti­gung oder sexueller Nötigung zur Rechenscha­ft gezogen werden.

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FOTO: CHRISTOPH WARTENBERG Das Amtsgerich­t Hechingen hat einen einschlägi­g vorbestraf­ten Mann wegen sexueller Nötigung verurteilt.

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