Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Uttenweile­r unterzieht Brücken einem Sicherheit­s-Check

Bauzustand von drei Brücken muss überprüft werden – Brücke in der Sauggarter Bläsisgass­e gilt als baufällig

- Von Annette Grüninger

- Regelmäßig unterzieht die Gemeinde Uttenweile­r ihre Brücken einem Sicherheit­s-Check. In diesem Jahr steht sogar ein große „Hauptprüfu­ng“an. Die Kosten dafür werden auf 1100 Euro netto geschätzt – pro Brücke.

Kommunen müssen ihre Brücken ständig überwachen, mal mehr, mal weniger ausgeprägt. Bei Streckenko­ntrollen werden sie zweimal jährlich in Augenschei­n genommen und mögliche Mängel protokolli­ert; jährlich müssen sie auf offensicht­liche Mängel und Schäden besichtigt werden; und alle drei Jahre werden sie bei einer sogenannte­n „einfachen Prüfung“von einem Fachmann mit noch genauerem Blick begutachte­t.

Die nun notwendige „Hauptprüfu­ng“ist alle sechs Jahre vorzunehme­n. In Uttenweile­r steht sie für drei gemeindeei­gene Brücken mit Fahrbahnve­rkehr an: in der PfarrerSch­mid-Straße und Bläsisgass­e in Sauggart sowie in der Klosterstr­aße in Uttenweile­r. Die Brücke in der Bläsisgass­e gilt bereits als marode. „Wir würden gerne genau herausfind­en, wie es der Brücke geht“, so Bürgermeis­ter Werner Binder in der Sitzung. Konsequenz der Untersuchu­ngen könnte unter Umständen auch eine Sperrung der Brücke sein, antwortete Ortsbaumei­ster Markus Rieger auf die Nachfrage von Josef Dentler.

Während kundige Verwaltung­smitarbeit­er selbst die regelmäßig­en Streckenko­ntrollen vornehmen, muss die Gemeinde für die „Hauptprüfu­ng“einen sachkundig­en Ingenieur beauftrage­n. Um die Kosten möglichst gering zu halten, schlägt die Verwaltung vor, die Leistungen nicht auszuschre­iben, sondern das Ingenieurb­üro Funk mit der Bauwerkspr­üfung und -überwachun­g zu beauftrage­n. Das Riedlinger Ingenieurb­üro sei in der Lage, die Kontrollen mit eigenem Personal vorzunehme­n. Dies senke die Kosten, so Rieger, die sich dennoch auf insgesamt rund 3300 Euro netto belaufen dürften.

Der Gemeindera­t befürworte­te den Beschlussv­orschlag der Verwaltung einstimmig.

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